Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) ist seit der Gründung des Freistaates Sachsen 1990 die oberste Schulbehörde. Seit dem 17. Juni 2008 wird es von Roland Wöller (CDU) als Staatsminister geleitet (Staatssekretär Hansjörg König). Seine Vorgänger:

1990–1993 Stefanie Rehm (CDU)
1993–1994 Friedbert Groß (CDU)
1994–2002 Matthias Rößler (CDU)
2002–2004 Karl Mannsfeld (CDU)
2004–2008 Steffen Flath (CDU)

Inhaltsverzeichnis

Aufgaben des Ministeriums

  • Allgemeinbildendes und berufliches Schulwesen
  • Überregionale Angelegenheiten der Bildungspolitik
  • Schulentwicklungsplanung
  • Schulhausbau und -ausstattung
  • Angelegenheiten der Lehrer
  • Lehrerbildung
  • Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für Lehrer
  • Lehramtsprüfungen
  • Lehrerfort- und Lehrerweiterbildung
  • Schulen in freier Trägerschaft
  • Modellversuche
  • Zweiter Bildungsweg
  • Zusammenarbeit mit Landesbildungsrat
  • Landeselternrat
  • Landesschülerrat
  • Beziehungen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften
  • Fremdsprachenförderung
  • Lehrpläne
  • kulturelle Förderung an den Schulen
  • Schülerwettbewerbe
  • Sportpolitik: Förderung des Breiten- und Leistungssports, Sportstättenbau, Finanzierung des Sports
  • Jugendbegegnungen
  • Heimatpflege
  • Volkshochschulen
  • Landeszentrale für politische Bildung

Organisationsstruktur

Das Ministerium besteht zunächst aus den Büros des Staatsministers und des Staatssekretärs, und dem Pressebüro. Danach existieren 4 Abteilungen, denen jeweils Referate zugeteilt sind (z.B. Referat 11 zur Abteilung 1), sowie der Leitstelle für Infrastruktur (LFI).

  • Abteilung 1: Verwaltung, Personal,Organisation, EDV, Haushalt und Recht
  • Abteilung 2: Grundsatzangelegenheiten und Sport
  • Abteilung 3: Allgemein bildende Schulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und Religionsangelegenheiten
  • Abteilung 4: Berufsbildende Schulen und Erwachsenenbildung
  • Referat 11: Haushalt
  • Referat 12: Organisation, EDV und Innerer Dienst
  • Referat 13: Personalangelegenheiten des Ministeriums und der nachgeordneten Behörden und Einrichtungen, dienstliche Fortbildung, Beamtenrecht
  • Referat 14: Personalangelegenheiten der Lehrer, Personalvertretungsrecht
  • Referat 15: Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Arbeitsrecht, Tarifrecht, Disziplinarrecht
  • Referat 16: Bedarfsplanung, Statistik, zentrale Verfahren
  • Referat 21: Grundsatzangelegenheiten des Bildungswesens
  • Referat 22: Fremdsprachenförderung, Internationale Angelegenheiten, EU-Koordinierung
  • Referat 23: Bedarfs-, Struktur- und Schulnetzplanung, Statistik
  • Referat 24: Lehrerbildung
  • Referat 25: Freier Sport
  • Referat 26: Schulsport
  • Referat 31: Verwaltung, Recht und Religionsangelegenheiten
  • Referat 32: Grundschulen
  • Referat 33: Förderschulen, Integration
  • Referat 34: Mittelschulen und Abendmittelschulen
  • Referat 35: Gymnasien, Abendgymnasien, Kollegs
  • Referat 36: Schulartübergreifende Angelegenheiten
  • Referat 41: Verwaltung und Recht
  • Referat 42: Gewerbliche Schulen I, Berufliche Gymnasien
  • Referat 43: Kaufmännische Schulen, Fachoberschulen
  • Referat 44: Schulen des Gesundheits- und Sozialwesens, Berufsfachschulen
  • Referat 45: Gewerbliche Schulen II, Fachschulen
  • Referat 46: Erwachsenenbildung, Laienmusik, Heimatpflege

Nachgeordnete Behörden

Nachgeordnete Behörden sind:

Die Sächsische Bildungsagentur (SBA) mit Sitz in Chemnitz. Direktorin ist Brunhild Kurth.


Die Sächsische Bildungsagentur nimmt hauptsächlich die Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Darüber hinaus obliegt ihr die Ausbildung der Lehramtsanwärter und Studienreferendare.

Daneben existiert noch das Sächsische Bildungsinstitut (SBI) mit Sitz in Radebeul, das verschiedene Dienstleistungen für das SMK abwickelt, darunter die Erstellung der Lehrpläne und die Lehrerfortbildung, sowie die Landeszentrale für Politische Bildung.

Vorgängerbehörden

Ein Kultusministerium gab es seit 1831 bis zur Auflösung des Landes Sachsen 1952, wenn auch unter wechselnden Namen: seit 1831 Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts, seit etwa 1908 Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, seit 1923 Ministerium für Volksbildung (bis 1952). Bis 1926 nahm das Ministerium auch wesentliche Leitungsfunktionen für die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens wahr.

Direkter Vorläufer des Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vor 1831 waren das Oberkonsistorium und der Kirchenrat in Dresden.

Die Minister der Vorgängerbehörden:

1831–1836 Johann Christian Müller
1836–1840 Hans Georg von Carlowitz
1840–1848 Eduard von Wietersheim
1848–1849 Prof. Dr. Ludwig Freiherr von der Pfordten
1849 Gustav Friedrich Held
1849–1853 Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust
1853–1871 Dr. Johann Paul Freiherr von Falkenstein
1871–1891 Prof. Dr. Karl Friedrich Wilhelm von Gerber
1892–1906 Dr. Kurt Paul Damm von Seydewitz
1906–1907 Joachim Kaspar Anton Richard von Schlieben
1908–1918 Dr. Heinrich Gustav Beck
1918 Alfred von Nostitz-Wallwitz
1918–1919 Wilhelm Buck (SPD)
1919–1920 Prof. Dr. Richard Seyfert (DDP)

1920–1924 Hermann Fleißner (USPD/SPD)
1924–1928 Dr. Friedrich Kaiser (DVP)
1928–1930 Dr. Wilhelm Bünger (DVP)
1930–1933 Walther Schieck (DNVP)
1933 Georg Gerullis (trat das Amt nicht an und zog es vor, Oberregierungsrat im Reichserziehungsministerium zu werden)
1933–1935 Wilhelm Hartnacke (DNVP) (nach dem "Röhmputsch" 1934 beurlaubt)
1935–1945 Arthur Göpfert (NSDAP) (nicht Minister, sondern nur "Leiter des Ministeriums für Volksbildung")
1945–1946 Kurt Fischer (KPD/SED)
1946–1947 Dr. Erwin Hartsch (SPD/SED)
1947–1951 Helmut Holtzhauer (SED)
1951–1952 Johann Riesner (SED)

Das heutige Schulwesen in Sachsen

Nach der vierjährigen Grundschule erfolgt die Unterteilung in Gymnasium und Mittelschule.

Im Gymnasium haben die Klassen 5 und 6 eine orientierende Funktion, ein Wechsel zu einer anderen Schulart ist möglich. Ab der Klasse 8 gibt es Profile, die Klasse 10 bereitet auf die gymnasiale Oberstufe vor. In der 11 und 12 wird in Kursen (Grundkurse/Leistungskurse, mit der Möglichkeit der Fächerabwahl) unterrichtet und im Punktesystem bewertet. Das Abitur bekommt man bereits nach 12 Jahren, dabei sind die schriftlichen Abiturprüfungen zentral gestellt. Mit dem Abitur erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.

In der Mittelschule gibt es ebenfalls eine Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6. Ab Klasse 7 lernen Hauptschüler und Realschüler zusammen, werden jedoch in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Physik, Chemie, Biologie getrennt unterrichtet. Außerdem gibt es ab Klasse 7 ein Profilfach. Hauptschüler verlassen mit Klasse 9 die Schule, entweder ohne Prüfung oder mit (Qualifizierter Hauptschulabschluss). Realschüler werden am Ende von Klasse 10 i. d. R. 4 schriftlichen und 2 mündlichen Prüfungen unterzogen. Das sind Deutsch (evtl. Sorbisch in der Lausitz), Mathematik, Englisch (kann auch mündlich abgelegt werden) und 1 naturwissenschaftliches Fach (Biologie, Chemie oder Physik). Nach der Auswertung der Schriftlichen Prüfungen bekommt man mitgeteilt, in welchen Fach man mündlich geprüft wird, dies wird z.T. vom Schüler und andererseits von den Lehrern bestimmt (z.B. Fach mit X,5 Note). Nach Konsultationen, in denen der Stoff wiederholt wird, geht es in die Mündliche Prüfung. Die Prüfungskommission besteht i. d. R. aus dem Schulleiter und 2 Fachlehrern. Die Endnote setzt sich schließlich aus 50% Vornote und 50% Prüfungsnote zusammen.

Nach Mittelschule oder Abitur gibt es die Möglichkeit der dualen Berufsausbildung (Betrieb und Berufsschule) oder die Berufsfachschule. Für Mittelschüler gibt es die Möglichkeit in 3 Jahren das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) an einem Beruflichen Gymnasium zu erwerben. Außerdem gibt es die Möglichkeit als Mittelschüler in 2 Jahren an einer Fachoberschule, mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (fachrichtungsbezogen) in 1 Jahr, die Fachhochschulreife zu erreichen.

Daneben gibt es noch den Zweig der Förderschulen.

Bildungspolitische Entscheidungen seit 1990

Das Schulgesetz von 1991 Fassung vom 16.07.2004 ist die Grundlage des Schulwesens. Dort bestimmt der §1 "Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule wird bestimmt durch das Recht eines jeden jungen Menschen auf eine seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Erziehung und Bildung ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage." Den Schülern sollen, anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis, Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt werden (§2).

Seit der deutschen Wiedervereinigung fanden immer wieder Überprüfungen der Lehrer nach früherer Tätigkeit für die StaSi statt.

Nach dem Schock durch die PISA-Studie in der deutschen Bildungslandschaft fand ein Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern statt. Dabei erzielten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen die besten Ergebnisse. Im Jahr 2004 erging im Rahmen der generellen Erstellung neuer Lehrpläne durch das vom SMK beauftragte Comenius Institut die Entscheidung Astronomie als eigenständiges Fach an der Mittelschule abzuschaffen und in Physik einzugliedern, ebenso soll Geschichte und Geografie nur noch bis Klasse 9 behandelt werden und in Klasse 10 wahlweise vertieft werden.

Weblinks


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