- Laborem exercens
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In seiner dritten Enzyklika Laborem exercens aus dem Jahre 1981 schreibt Papst Johannes Paul II. über die Arbeit als eines der Kennzeichen des Menschen, die ihn von anderen Geschöpfen unterscheidet. Außerdem dient diese Enzyklika auch der Unterstützung der unabhängigen polnischen Gewerkschaft Solidarność.
Inhaltsverzeichnis
Jubiläum von Rerum novarum
Zum 90. Jahrestag von Rerum Novarum und zweieinhalb Jahre nach seinem Pontifikatsbeginn schrieb Johannes Paul II. diese Sozialenzyklika. Er wollte sie am 15. Mai 1981 auf dem Petersplatz veröffentlichen, was das auf ihn verübte Attentat vom 13. Mai verhinderte. Erst vier Monate später am 14. September 1981 konnte er sie vorstellen. Während vorausgegangene Sozialenzykliken durch Arbeitsgruppen vorbereitet worden waren, wird vermutet, dass diese Enzyklika allein seiner Feder entstammt. Sie hat nicht so sehr die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen im Blickfeld, sondern befasst sich thematisch mit dem arbeitenden Menschen.
Standpunkte
In der Enzyklika werden Standpunkte entwickelt, die auch den Schwerpunkt dieses Lehrschreibens erkennen lassen:
- Prinzip des Vorrangs der Arbeit vor dem Kapital
- Ein ausschließliches Recht des Privateigentums an den Produktionsmitteln darf nicht dogmatisiert werden
- Mitbesitz der Arbeiter an den Produktionsmitteln
- Beteiligung an der Leitung und am Ertrag des Unternehmens.
Kommunismus und westlicher Wohlstand
Die Enzyklika wurde zu einer Zeit verfasst, als in der kommunistischen Welt der Glaube bzw. die Vertröstung der Arbeiter auf ein Leben in Wohlstand und Gerechtigkeit immer brüchiger wurde, wohingegen in den freiheitlichen Gesellschaften der Wohlstand und die erreichte soziale Sicherheit zu neuen Fehlleistungen führten. Die Arbeit würde nicht als eine persönliche Leistung anerkannt und sei mehr Mittel zum Zweck und damit verlöre sie ihren gesellschaftlichen Wert, stellt er in seinen Feststellungen zum Ist-Zustand fest.
Wert der Arbeit
Was die "Soziale Frage" im Industriezeitalter betrifft, so wendet sich der Papst gegen den "Irrtum des primitiven Kapitalismus", der im Gefolge der "materialistischen und ökonomistischen Strömungen" im 19. Jahrhundert die Arbeit nur danach bewertete, was sie an Gütern hervorbringt. Es sei immer nur der Mensch, der als Person arbeite, der deshalb auch Anspruch darauf habe, dass im Arbeits- und Produktionsprozess menschenwürdige Bedingungen gegeben werde und gerechte Löhne gezahlt werden. Von diesem Ansatz her bekennt sich die Enzyklika erneut zur katholischen Soziallehre.
Eigentum und Produktionsmittel
Der Papst erwähnt, dass es keinen "strukturellen Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital" gebe. Auch nicht zwischen denen, die ihre Arbeit einbringen, und den Eigentümern der Produktionsmittel. Johannes Paul II. bekräftigt die Prinzipien der katholischen Soziallehre hinsichtlich der Privateigentumsordnung und forderte erneut - ganz auf der Linie, die schon Leo XIII. in Rerum novarum eingeschlagen hatte - die Beteiligung der Arbeitnehmer am Eigentum an den Produktionsmitteln. Nicht Sozialisierung des Privateigentums, sondern seine breite Streuung ist eine der zentralen Aufgaben der arbeitsteiligen Industriegesellschaft.
Literatur
- Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden (Hrsg.), Kompendium der Soziallehre der Kirche, Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, 2006, ISBN 3-451-29078-2
Weblinks
Enzykliken von Papst Johannes Paul II. (chronologisch sortiert)Redemptor Hominis | Dives in Misericordia | Laborem Exercens | Slavorum Apostoli | Dominum et Vivificantem | Redemptoris Mater | Sollicitudo Rei Socialis | Redemptoris Missio | Centesimus Annus | Veritatis Splendor | Evangelium Vitae | Ut Unum Sint | Fides et Ratio | Ecclesia de Eucharistia
Päpstliche SozialenzyklikenRerum Novarum (1891) | Quadragesimo anno (1931) | Non abbiamo bisogno (1931) | Mit brennender Sorge (1937) | Divini redemptoris (1937) | Mater et Magistra (1961) | Pacem in terris (1963) | Populorum progressio (1967) | Laborem Exercens (1981) | Sollicitudo Rei Socialis (1987) | Centesimus Annus (1991)
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