Mit brennender Sorge

Mit brennender Sorge
Erste Seite der Enzyklika "Mit brennender Sorge", Ausgabe aus dem Bistum Speyer, mit einem Vorsatz von Bischof Dr. Ludwig Sebastian, gedruckt in der Jägerschen Druckerei Speyer, die deshalb enteignet wurde.

„Mit brennender Sorge” (so die Eingangsworte) heißt eine in deutscher Sprache verfasste Enzyklika von Papst Pius XI.. Sie wurde von ihm am 14. März 1937 unterzeichnet und erschien am 21. März. Das päpstliche Rundschreiben behandelt die damalige Lage der römisch-katholischen Kirche in Deutschland und nimmt zur Politik und Ideologie des Nationalsozialismus kritisch Stellung.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Ausgangspunkt für das Schreiben ist die Lage der katholischen Kirche im nationalsozialistisch beherrschten Staat nach dem Abschluss des Reichskonkordats aus dem Jahre 1933. Es war aufgrund der Politik der Reichsregierung immer wieder zu Protestnoten des Heiligen Stuhls über die in Art. 31 des Konkordats garantierte Betätigungsfreiheit der katholischen Organisationen gekommen, die durch Maßnahmen der Gleichschaltung bedroht waren. Weiter gab die päpstliche Diplomatie wiederholt ihrer Sorge über Schwierigkeiten bei den Konfessionsschulen und der Priesterausbildung sowie der Gottesleugnung z.B. durch die Schriften des führenden NSDAP-Ideologen Alfred Rosenberg Ausdruck. Als auch zahlreiche Beschwerdeschreiben der deutschen Bischöfe und eine persönliche Vorsprache des Erzbischofs von München und Freising Michael von Faulhaber bei Adolf Hitler ohne Ergebnis blieben, beriet die Vollversammlung der Bischofskonferenz im Januar 1937 über das weitere Vorgehen. Dabei konnten die Bischöfe keine Einigung erzielen, ob die bisherige Politik der Beschwerdeschreiben fortgesetzt werden sollte oder ob man in die Öffentlichkeit gehen sollte. Letztere Position vertraten insbesondere der Bischof von Münster Clemens August Graf von Galen und der Bischof von Berlin Konrad Graf von Preysing.

Die Stellung, Situation und Haltung der katholischen Kirche veränderte sich mit der Machtübergabe an die NSDAP und dem Abschluss des Reichskonkordats 1933 erheblich. Bis zu diesem Jahr war eine völlig ablehnende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus zu erkennen. Mitglieder der NSDAP wurden in manchen Diözesen weder zu den Sakramenten zugelassen noch kirchlich beerdigt. Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und die NSDAP somit zur regierenden Partei. Die Kirche fürchtete, ihre Gunst zu verlieren und änderte die Haltung: In einem Pastoralaufruf der Fuldaer Bischofskonferenz vom 28./29. März 1933 ermahnt sie ihre Gläubigen „zur Treue gegenüber der rechtmäßigen Obrigkeit und zur gewissenhaften Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten”. Zuvor noch ratlose Katholiken stimmten dem Nationalsozialismus zu. Hitler und die katholische Kirche schlossen am 20. Juli 1933 das Reichskonkordat ab. Dieser Vertrag garantierte der Kirche Betätigungsfreiheit (freie Religionsausübung, Religion als ordentliches Lehrfach an Schulen) und Schutz ihrer Geistlichen, Orden und katholischen Organisationen, verpflichtete sie gleichzeitig jedoch, nur auf kultureller, religiöser und karitativer Ebene tätig zu werden. Eine aktive Einbindung in die Politik war dadurch ausgeschlossen. Hitlers Ziel war es, die Bedenken von Kritikern und kirchlicher Kreise zu überwinden, sich Zustimmung und Loyalität zu sichern und einen außenpolitischen Erfolg verzeichnen zu können. Er hatte durch diese geschickte Diplomatie den für die Katholiken bedeutsamen Heiligen Stuhl vorerst nicht gegen sich stehen. Die Nationalsozialisten nutzten das Konkordat aber aus, um ihre Ideologie und Gewaltmaßnahmen zur Vernichtung der Juden uneingeschränkt fortzusetzen – mit der Sicherheit, dass die Kirche nicht aktiv eingreifen konnte. Auch wurde der Kampf gegen die Kirche ausgeweitet. 1936 begann eine Serie von Prozessen gegen zahlreiche katholische Geistliche und Ordensleute wegen verschiedener Sexualdelikte (homosexuelle Betätigung, Sexueller Missbrauch von Kindern oder Schutzbefohlenen usw.), mit der die Kirche diskreditiert und Geistliche allgemein als Sittenlose und Verderber der Jugend hingestellt werden sollten.[1] Kirchliche Beschwerdeschreiben wurden ignoriert, Religion für Propaganda missbraucht (Hitlergebete, Umfunktionierung von kirchlichen in parteiliche Organisationen) und die Handlungsfreiheit der Kirche stark eingeschränkt. Sie war durch Maßnahmen der „Gleichschaltung” bedroht, kirchliches Leben wurde behindert und die Sorge der Bischöfe wuchs.

Entstehung und Verbreitung der Enzyklika

Als sich der Konflikt zwischen der Regierung des Deutschen Reiches und der katholischen Kirche verschärfte, entschloss sich Papst Pius XI., auf Drängen der Kardinäle Schulte und von Faulhaber sowie der Bischöfe von Preysing und von Galen, einen Hirtenbrief zu veranlassen. Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli, der spätere Papst Pius XII., beauftragte im Januar 1937 Kardinal von Faulhaber, einen Entwurf zu verfassen. Wenige Tage später erhielt Pacelli den Entwurf, den Faulhaber seltsamerweise selbst als „unvollkommen und auch wohl ganz unbrauchbar” bezeichnete – und benutzte ihn als Grundlage. Er erweiterte die Fassung um eine lange Einleitung, die das Reichskonkordat betrifft, und verschärfte die Kritik an der Ideologie des Nationalsozialismus. Aus dem ursprünglich gedachten Hirtenbrief sollte eine Enzyklika an die ganze Kirche werden. Am 12. März 1937 wurde das Dokument heimlich nach Deutschland gebracht und Nuntius Cesare Orsenigo übergeben. Die Enzyklika musste nun vervielfältigt und an alle Pfarreien weitergegeben werden, ohne dass die Nationalsozialisten davon Kenntnis nehmen konnten. Kirchennahe Druckereien boten sich an (man schätzt insgesamt eine Auflage von 300.000), aber der Bedarf an Kopien war dadurch noch nicht gedeckt. Weitere Vervielfältigungen wurden mit Schreibmaschine oder handschriftlich angefertigt. Nachdem das Schriftstück unauffällig verteilt worden war, diente bis zur Verlesung oft der Tabernakel als Aufbewahrungsort. Alles im Vorfeld Notwendige war im Geheimen geschehen.

Inhalt

Die Enzyklika gliedert sich in Einleitung, zehn Hauptteile, die sich mit einzelnen Fragestellungen befassen oder sich an bestimmte Adressaten wenden, und den Schluss:

Einleitung

In der Einleitung weist der Papst mit brennender Sorge und steigendem Befremden auf die wachsende Bedrängnis der Kirche in Deutschland hin:

Ehrwürdige Brüder! Gruß und Apostolischen Segen! Mit brennender Sorge und steigendem Befremden beobachten Wir seit geraumer Zeit den Leidensweg der Kirche, die wachsende Bedrängnis der ihr in Gesinnung und Tat treubleibenden Bekenner und Bekennerinnen inmitten des Landes und des Volkes, dem St. Bonifatius einst die Licht- und Frohbotschaft von Christus und dem Reiche Gottes gebracht hat.

Anknüpfend an das trotz mancher Bedenken abgeschlossene Reichskonkordat wird das Verhalten der Reichsregierung als „Machenschaften, die von Anfang kein anderes Ziel kannten als den Vernichtungskampf” bezeichnet. Die Reichsregierung habe Vertragsumdeutung, die Vertragsaushöhlung, schließlich die mehr oder minder öffentliche Vertragsverletzung zum Gesetz des Handelns gemacht.

Reiner Gottesglaube

Der erste Hauptteil wendet sich gegen die Verwendung des Begriffs „gottgläubig” durch die Machthaber in Deutschland. Wer in pantheistischer Verschwommenheit Gott mit dem Weltall gleichsetze, wer das düstere Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes rücke oder wer Rasse oder das Volk oder den Staat oder die Staatsform, die Träger der Staatsgewalt oder andere Grundwerte menschlicher Gemeinschaftsgestaltung zur höchsten Norm mache, gehöre nicht zu den Gottgläubigen. Denjenigen, die ihre Christenpflicht gegen ein angriffslüsternes, von einflussreicher Seite vielfach begünstigtes Neuheidentum erfüllten, spricht der Papst anerkennende Bewunderung aus.

Wer nach angeblich altgermanisch-vorchristlicher Vorstellung das düstere unpersönliche Schicksal an die Stelle des persönlichen Gottes rückt, leugnet Gottes Weisheit und Vorsehung, die kraftvoll und gütig von einem Ende der Welt zum anderen waltet und alles zum guten Ende leitet. Ein solcher kann nicht beanspruchen, zu den Gottgläubigen gerechnet zu werden.

Er wendet sich gegen die nationalsozialistische Rassenlehre:

Dieser Gott hat in souveräner Fassung Seine Gebote gegeben. Sie gelten unabhängig von Zeit und Raum, von Land und Rasse. So wie Gottes Sonne über allem leuchtet, was Menschenantlitz trägt, so kennt auch Sein Gesetz keine Vorrechte und Ausnahmen. Regierende und Regierte, Gekrönte und Ungekrönte, Hoch und Niedrig, Reich und Arm stehen gleichermaßen unter Seinem Wort...

Reiner Christusglaube

Im zweiten Hauptteil wird dargelegt, dass niemand sagen dürfe, gottgläubig zu sein, sei ihm Religion genug. Der Gottesglaube müsse durch den Glauben an Christus gestützt werden.

Wer die biblische Geschichte und die Lehrweisheit des Alten Bundes aus Kirche und Schule verbannt sehen will, lästert das Wort Gottes, lästert den Heilsplan des Allmächtigen, macht enges und beschränktes Menschendenken zum Richter über göttliche Geschichtsplanung. Er verneint den Glauben an den wirklichen, im Fleische erschienenen Christus, der die menschliche Natur aus dem Volke annahm, das ihn ans Kreuz schlagen sollte...

In diesem Zusammenhang wird betont, dass die – von den Nationalsozialisten als jüdisch abgelehnten – Bücher des Alten Testaments organischer Teil der Offenbarung Gottes seien. Nur Blindheit und Hochmut könnten die Augen vor den Schätzen verschließen, die das Alte Testament berge. Deutlich gegen den Kult um die Person Hitlers gewandt heißt es, dass derjenige, der in Verkennung des Unterschieds zwischen Gott und Geschöpf irgendeinen Sterblichen neben Christus zu stellen wage, oder gar über ihn oder gegen ihn, ein Wahnprophet sei.

Wer in sakrilegischer Verkennung der zwischen Gott und Geschöpf, zwischen dem Gottmenschen und den Menschenkindern klaffenden Wesensunterschiede irgend einen Sterblichen, und wäre er der Größte aller Zeiten, neben Christus zu stellen wagt, oder gar über Ihn und gegen Ihn, der muß sich sagen lassen, daß er ein Wahnprophet ist, auf den das Schriftwort erschütternde Anwendung findet: Der im Himmel wohnt, lachet ihrer.

Reiner Kirchenglaube

Nach näherer Darlegung der römisch-katholischen Auffassung von der Einheit der Kirche heißt es im dritten Hauptteil, nur eine sich in allen ihren Gliedern auf sich selbst besinnende, jede Veräußerlichung und Verweltlichung abstreifende, mit den Geboten Gottes und der Kirche ernst machende, in Gottesliebe und tätiger Nächstenliebe sich bewährende Christenheit werde der im tiefsten Grunde kranken Welt Vorbild sein können und müssen, wenn nicht unsagbares Unglück und ein alle Vorstellung hinter sich lassender Niedergang hereinbrechen solle. Die Aufrufe zum Austritt aus der Kirche, der mit verhüllten und sichtbaren Zwangsmaßnahmen, Einschüchterungen und Inaussichtstellung wirtschaftlicher, beruflicher, bürgerlicher Nachteile insbesondere von katholischen Beamten als Form des Treuebekenntnisses zum gegenwärtigen Staat gefordert werde, müsse von den Gläubigen auch um den Preis schwerer irdischer Opfer als Verrat am Taufgelübde zurückgewiesen werden. Wer hoffe, einen äußerlichen Kirchenaustritt mit dem innerlichen Festhalten an der Treue zur Kirche zu verbinden, dem müsse das Schriftwort „Wer mich vor den Menschen verleugnet, den werde ich auch vor meinem Vater verleugnen” eine Warnung sein.

Reiner Glaube an den Primat

Der vierte Teil befasst sich mit dem von der römisch-katholischen Kirche beanspruchten Vorrang des Papstes als einem Garanten für die Einhaltung der zuvor aufgezählten Punkte und erteilt dem Wunsch- und Lockbild einer deutschen Nationalkirche eine Absage.

Keine Umdeutung heiliger Worte und Begriffe

Die Umdeutung religiöser Grundbegriffe ist das Thema des fünften Abschnitts. Dort werden beispielsweise „Offenbarung” gegen die Gleichsetzung mit den Einflüsterungen von Blut und Rasse, „Glauben” gegen die Benutzung für das Vertrauen auf die Zukunft des Volkes und „Unsterblichkeit” gegen die Verwendung als kollektives Mitfortleben im Weiterbestand des Volkes verteidigt.

Sittenlehre und sittliche Ordnung

Im sechsten Teil wird festgestellt, dass keine Zwangsgewalt des Staates und keine rein irdischen, wenn auch in sich genommen hohen und edlen Ideale auf die Dauer im Stande seien, die aus dem Gottes- und Christusglauben kommenden letzten und entscheidenden Antriebe zu ersetzen. Die Auslieferung der Sittenlehre an eine subjektive, mit den Zeitströmungen wechselnde Menschenmeinung öffne zersetzenden Kräften Tür und Tor.

Anerkennung des Naturrechts

Der siebte Teil hat zum Gegenstand, dass jedes positive, vom Gesetzgeber gesetzte Recht auf seinen sittlichen Gehalt nachgeprüft werden müsse. Daran gemessen sei der Satz „Recht ist, was dem Volke nützt” zu verwerfen. Nicht weil es nützlich sei, sei es sittlich gut, sondern weil es dem Sittengesetz entspreche, sei das positive Recht nützlich. Von dieser Grundregel losgelöst müsse der Grundsatz, Recht sei das dem Volke Nützliche, den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten. In diesem Zusammenhang werden das Recht zum Bekenntnis des Glaubens und das Erziehungs- und Schulwahlrecht der Eltern als Bestandteile des Naturrechts angeführt.

An die Jugend

Ausdrücklich an die Jugend – und damit formal außerhalb des Adressatenkreises, weil die Enzyklika nach den damaligen Gepflogenheiten an die Bischöfe gerichtet ist – wendet sich der achte Hauptteil. Im Bezug auf die nicht ausdrücklich genannte Hitler-Jugend wird gesagt, es sei selbstverständlicher Rechtsanspruch der Eltern und Kinder, dass staatliche Pflichtorganisationen für die Jugend von allen Betätigungen christentums- und kirchenfeindlichen Geistes gesäubert würden. Nicht nur in der viel gepriesenen heldischen Größe, sondern auch im sittlichen Kampf gebe es Heldentum. Es wird der Erwartung Ausdruck verliehen, die gläubige katholische Jugend werde ihr Recht auf christliche Sonntagsheiligung auch in den staatlichen Pflichtorganisationen geltend machen.

An die Priester und Ordensleute

Im neunten Teil spricht der Papst die Kleriker an, spricht ihnen Mut und Zuversicht zu und fordert sie auf, im Dienst an der Wahrheit auszuharren. Denjenigen, die wegen ihrer Ausübung der Hirtenpflicht Leid und Verfolgung bis in die Kerkerzelle und das Konzentrationslager hinein tragen mussten und müssen, wendet er seinen Dank und die väterliche Anerkennung zu.

An die Getreuen aus dem Laienstande

Der letzte und zehnte Hauptteil richtet sich an die Laien und grüßt alle, die treu zu dem geblieben sind, was sie geglaubt haben. Je mehr die Gegner sich bemühten, ihre dunklen Absichten abzustreiten und zu beschönigen, um so mehr sei wachsames Misstrauen und durch bittere Erfahrung aufgerüttelte Wachsamkeit am Platze. Keine irdische Gewalt könne die Eltern von dem Band der Verantwortung entbinden, das sie mit ihren Kindern verbinde.

Schluss

Der Schlussteil wendet sich wieder an die Bischöfe als die eigentlichen Adressaten. Ihnen versichert der Papst, jedes Wort der Enzyklika abgewogen zu haben, um nicht durch unzeitgemäßes Schweigen mitschuldig zu werden und nicht durch unnötige Strenge die auf dem Wege des Irrtums Wandelnden zu verhärten. Abschließend ruft der Papst Gott zum Zeugen an, dass ihn kein innigerer Wunsch leite als die Wiederherstellung eines wahren Friedens zwischen Kirche und Staat in Deutschland. Wenn aber der Friede nicht sein solle, dann werde die Kirche ihre Rechte und Freiheiten verteidigen.

Verbreitung

Die Verteilung der Enzyklika konnte in Deutschland nur unter Geheimhaltung erfolgen. Nachdem die Nuntiatur das Schreiben an die Bischöfe weitergegeben hatte, waren diese für die Verbreitung in ihren Diözesen verantwortlich. Dabei gingen sie mit großer Geheimhaltung vor: Druckereien wurden nachts abgedunkelt betrieben, Kopien des Textes zum Teil im Tabernakel versteckt. In den meisten Bistümern wurden Abschriften an alle Kleriker gesandt, in den Bistümern München, Münster und Speyer wurden Sonderdrucke in hohen Auflagen (man schätzt insgesamt 300.000 Stück) gefertigt. Am 21. März 1937 wurde die Enzyklika in allen katholischen Gemeinden verlesen.

Folgen

Die Nationalsozialisten wurden von der Verlesung der Enzyklika überrascht, doch sie reagierten schnell: In der Karwoche kam es zu ersten Hausdurchsuchungen und Verhaftungen. Zwölf Druckereien, die am Druck und der Verbreitung der Enzyklika beteiligt gewesen waren, wurden entschädigungslos enteignet. Eine Reihe von Klöstern und Bekenntnisschulen sowie mehrere theologische Fakultäten und Hochschulen mussten schließen.

Im April 1937 kam es auf Initiative Hitlers und Goebbels' zu einer neuerlichen Welle von Sittlichkeitsverfahren gegen Priester und Ordensleute, wozu Einzelfälle von der NS-Propaganda zu einer „symptomatischen Erscheinung” aufgebauscht wurden. Der Bevölkerung sollte vermittelt werden, dass die Kirche von der Erziehung der Jugend ausgeschlossen werden müsse, und das Vertrauen in sie untergraben werden. Richtigstellungen waren nur von der Kanzel aus möglich. In der Folge wurden 1937/38 die privaten katholischen Schulen aufgelöst oder vom Staat übernommen. Die Geistlichkeit durfte in Volks- und Berufsschulen keinen Religionsunterricht mehr erteilen.

Darüber hinaus wurden – abgesehen von der Entfernung des Bischofs von Rottenburg Joannes Baptista Sproll aus seiner Diözese – spektakuläre Maßnahmen jedoch vermieden. Der seit 1935 verfolgte Kurs gegen die katholische Presse, die Verbände und Schulen mit dem Ziel der beständigen Zurückdrängung der Kirche aus dem öffentlichen und politischen Leben wurde allerdings beibehalten. Die meisten Organisationen – vor allem die Jugendverbände – wurden bis 1939 aufgelöst, ihre Publikationen verboten und ihr Vermögen konfisziert.[2]

Einzelnachweise

  1. Hans Günter Hockerts, Die Sittlichkeitsprozesse gegen katholische Ordensangehörige und Priester 1936/1937. Eine Studie zur nationalsozialistischen Herrschaftstechnik und zum Kirchenkampf, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz 1971
  2. Rudolf Lill, Heinrich Oberreuter: Machtverfall und Machtergreifung, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 1983, S. 260f

Literatur

  • Heinz-Albert Raem: Pius XI. und der Nationalsozialismus. Die Enzyklika „Mit brennender Sorge” vom 14. März 1937. Schöningh, Paderborn u. a. 1979, ISBN 3-506-70734-5 (Beiträge zur Katholizismusforschung. Reihe B: Abhandlungen), (Zugleich: Bonn, Univ., Kath.-Theol. Fak., Diss., 1977: Entstehung, Inhalt und Auswirkungen der Enzyklika „Mit brennender Sorge“ vom 14. März 1937 in ihrem historischen Kontext.).
  • Michael F. Feldkamp: Pius XII. und Deutschland. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-34026-5 (Kleine Reihe V & R 4026), (lesbar auf Google Books).
  • Rainer Bendel (Hrsg.): Die katholische Schuld? Katholizismus im dritten Reich zwischen Arrangement und Widerstand. 2. durchgesehene Auflage. Lit Verlag, Berlin u. a. 2004, ISBN 3-8258-6334-4 (Wissenschaftliche Paperbacks 14), (lesbar auf Google Books).

Weblinks

Siehe auch


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