- Sozialenzyklika
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Eine Enzyklika ist ein vom römisch-deutschen Kaiser oder dem römischen Papst (meist) in lateinischer Sprache verfasstes Rundschreiben. Gebräuchlich sind sie seit Papst Benedikt XIV. Im Falle des Papstes wendet es sich an die ganze Kirche. Enzykliken können grundsätzlichen Themen der Glaubensverkündigung gewidmet sein oder auch besondere pastorale Akzente aufweisen. Sie sind dann typischerweise als disziplinäre Lehrautorität zu verstehen, ohne Unfehlbarkeit in Anspruch zu nehmen. Daraus ergibt sich, dass sie dem Wandel der Dinge folgen, dieses zeigt sich deutlich an den Sozialenzykliken der Päpste. Die kaiserlichen Enzykliken sind meistens Krönungsberichte gewesen.
Inhaltsverzeichnis
Päpstliche Enzykliken
Aus dem griechischen „enkyklios” kommend, ist die wörtliche Bedeutung „im Umkreis” oder „im Kreis laufend”. Die Enzyklika ist somit als Rundschreiben an die Bischöfe des Erdkreises zu verstehen. Manche Enzykliken, beginnend mit der Friedensenzyklika Papst Johannes XXIII. von 1963 „Pacem in terris”, sind nicht nur an die Gläubigen, sondern auch „an alle Menschen, die guten Willens sind” gerichtet.
Die Enzykliken werden mit den ersten zwei oder drei Anfangsworten des ersten Satzes zitiert (so gen. „Incipit”, seltener auch nur das erste Wort, z.B. bei der Enzyklika „Libertas” Leo XIII. von 1888, oder mit mehr Worten wie „Graves de communi re” Leo XIII. von 1901).
Hier sei beispielsweise die (im Original auf Deutsch verfasste) Enzyklika „Mit brennender Sorge” (lat.: Ardenti cura) genannt, die Papst Pius XI. angesichts der Situation im deutschen Reich am 14. März 1937 herausgab und die sich gegen die nationalsozialistische Ideologie richtete. Im übrigen erschien am 19. März desselben Jahres eine Enzyklika, die den Kommunismus verurteilte und wenig später eine Enzyklika zur Lage in Mexiko („Nos es muy conocida”). Drei Enzykliken innerhalb zweier Wochen publiziert zu haben, das blieb Rekord in der gesamten Papstgeschichte.
Ihre Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt des Hl. Stuhles, häufig ist auch zugleich eine amtliche Übersetzung in anderer Sprache beigegeben.
Die moderne Form der Enzyklika als Lehrschreiben hat Papst Benedikt XIV. 1740 mit der Enzyklika Ubi primum etabliert. Bekannt ist auch seine Enzyklika Vix pervenit (1745), in der er massiv gegen Zins und Wucher Stellung bezieht.
Die päpstliche Lehrtätigkeit begann mit Pius IX. (seit dem I. Vatikanum von 1870) ihren bis heute anhaltenden Aufschwung.
Seit Gregor XVI. (1831-1846) haben die Päpste regelmäßig Enzykliken herausgegeben, Leo XIII. (1878-1903) insgesamt über 80, Pius XI. genau 30, Pius XII. wiederum 41. Seit Paul VI. werden auch päpstliche Lehrschreiben häufiger als zuvor in weniger feierlicher Form abgefasst (Exhortatio apostolica), etwa das jeweilige Apostolische Schreiben im Anschluss an eine Bischofssynode. Die noch kürzere Form der Breven ist heute für Lehraussagen ungebräuchlich.
Papst Leo XII. verurteilte bereits 1824 in seiner Enzyklika Ubi primum den religiösen Indifferentismus; Pius VIII. wehrte sich in seinem kurzen Pontifikat mit Traditi humilitati nostrae gegen angebliche Geheimgesellschaften, insbesondere die Freimaurer, die er als Gefahr für den Kirchenstaat ansah. Die intransigente Richtung setzte Gregor XVI. fort, der mit Mirari vos 1832 den Indifferentismus und Rationalismus verurteilte und 1834 den Liberalismus verwarf (gegen Lamennais). Wenn auch zunächst in defensiver Haltung, so beginnt unter Gregor XVI. doch das Ringen der kath. Kirche um die angemessene Distanz von der Staatspolitik, zunächst noch restaurativ als Abwehr gegen jedweden politischen Naturalismus formuliert. Die große, einheitliche Linie über Leo XIII. und Pius XI. bis Johannes Paul II. überrascht: Wenn man die kontextbedingte Ausdrucksweise relativierend würdigt, so bleibt der Gesamteindruck, dass das moderne Lehramt der Päpste sich mehr und mehr darauf konzentriert, den geistlichen Anspruch des Christentums zu profilieren, um so der Zukunft einer Zivilisation im Umbruch zu nützen.
Die seit 1800 unter Pius VII. entstandenen Enzykliken finden sich in der Liste der päpstlichen Enzykliken.
Besondere Enzykliken
Antrittsenzyklika
Mit der ersten Enzyklika Qui pluribus (1846) des Sel. Papstes Pius IX. begann eine neue Form von Enzykliken, die über die Führung des Pontifikats Aussagen machten, fortan nannte man die erste Enzyklika eines Papstes auch Antrittsenzyklika.
Marianische Enzyklika
Als Marianische Enzyklika werden Enzykliken benannt, die als Schwerpunkt der Marienverehrung gewidmet sind. Die Erneuerung der Marienverehrung wurde durch Papst Pius IX. angestoßen, der mit der päpstlichen Bulle Ineffabilis Deus das Dogma über die Conceptio Immaculata, also die „Unbefleckte Empfängnis“ am 8. Dezember 1854 verkündigte. Auf den Höhepunkt wurde die Marienverehrung auch durch das Dogma vom 1. November 1950 über die Aufnahme Mariens in den Himmel durch Papst Pius XII. geführt. Von den Päpsten des 20. Jahrhunderts, die sich als eifrige Marienverehrer erwiesen, stammen programmatische Enzykliken zu marianischen Themen.
Missionsenzyklika
Im kirchlichen Sprachgebrauch wird mit dem Wort „Mission” ein zweifaches bezeichnet: Erstens die Weltmission und zweitens die Volksmission. Zum Missionsauftrag haben die Päpste diverse Enzykliken, Apostolische Schreiben und Dekrete veröffentlicht, sie alle Beschreiben den Missionsauftrag und die christliche Missionsarbeit.
Rosenkranzenzyklika
Die Praxis den Rosenkranz im Monat Oktober zu beten, entwickelte sich zum Ende des 18. Jahrhunderts. Papst Leo XIII. (Pontifikat: 1878-1903) förderte die Hingabe zur Gottesmutter, indem er den konstanten Gebrauch des Rosenkranzes anregte. Leo XIII. und seine Nachfolger veröffentlichten mehrere Enzykliken (Rosenkranz-Enzykliken) und Apostolische Schreiben.
Sozialenzyklika
Das Zusammenwachsen von Kirche und Gesellschaft begründete neue Betätigungsfelder der römisch-katholischen Kirche, die Folge war die Entwicklung einer eigenständigen Soziallehre und das Unterstreichen der sozialen Verantwortung. Nicht alle herausgegebenen Enzykliken haben einen ausgesprochenen sozialpolitischen Charakter und so hat sich deren Bezeichnung auch als „Sozialenzyklika” und „kleine Sozialenzyklika” etabliert. Darüber hinaus wurden zwei Apostolische Schreiben veröffentlicht, deren Inhalt dem Charakter einer Sozialenzyklika zugesprochen werden kann.
Auswirkungen
Diese Enzykliken wirken sich auf die Gesellschaft nicht in der Art aus, als dass man sie mit Sozialreformen vergleichen könnte. Die Elementarteile dieser Schreiben sind durch zwei wesentliche Aspekte gekennzeichnet, hierzu gehört unverkennbar die soziale Gerechtigkeit und der Schutz des sozialen Lebens. Bis hin zur letzten Sozialenzyklika von Papst Johannes Paul II. werden die Menschenrechte, die nicht nur ein Personalrecht sind, zu einem Recht der Völker und Nationen erweitert. Neben den zwei Elementen der Gerechtigkeit und Sicherheit, lassen sich die Rechte des Friedens und der Freiheit erkennen.
Siehe auch
Literatur
- Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden: Kompendium der Soziallehre der Kirche . Verlag Herder, Freiburg im Breisgau, 2006. ISBN 3-451-29078-2
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