- Landammann
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Der Landammann (von Land und Amtmann) ist eine schweizerische Amtsbezeichnung.
Ursprünglich war der Landammann (auch Landamann, Ammann, Amann) das gewählte Oberhaupt der Landsgemeinde einer selbstverwalteten Region. In dieser Form existierte der Begriff seit dem Hochmittelalter. Die Bezeichnung und die Funktion des Landammanns war auch in Vorarlberg und Liechtenstein gebräuchlich.
Während der Mediation wurde auch das Regierungsoberhaupt der Eidgenossenschaft Landammann der Schweiz genannt.
Der Landammann hatte ursprünglich verwaltungs- und jurisdiktionelle Aufgaben wahrzunehmen. Im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben konnte er auch verbindliche und unverbindliche Rechtsakte erlassen und polizeiliche Ge- und Verbote aussprechen (z. B. Rechtsbote, Amtsbote). Im Zuge der im 18. und 19. Jahrhunderts infolge der sich durchsetzenden Idee der Aufklärung auch im Bereich des Staatsrechts über die Trennung der Gewalten und der Erkenntnis, dass ein Rechtsbot ein jurisdiktioneller Akt ist, musste der Landammann seine jurisdiktionellen Kompetenzen fast überall an die Gerichte abtreten.
In einigen Schweizer Kantonen wird noch heute der Vorsitzende der Kantonsregierung Landammann genannt. Dabei handelt es sich meist um Kantone, die historisch nicht eine Stadt mit Umland, sondern selbstverwaltete Landgebiete waren: Uri, Schwyz, Nid- und Obwalden, Zug, Glarus, beide Appenzell, Aargau und Solothurn. Die übliche weibliche Bezeichnung ist Frau Landammann.
Landammann Stauffacher ist ein historischer Schweizer Film, der zur Zeit der Schlacht bei Morgarten spielt. Er wurde 1941 unter der Regie von Leopold Lindtberg mit Heinrich Gretler und Anne-Marie Blanc gedreht.
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