- Landesbank
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Als Landesbanken werden in Deutschland bestimmte Kreditinstitute bezeichnet, die einzelne oder mehrere Bundesländer u. a. bei der Besorgung der bankmäßigen Geschäfte und der Förderung der Wirtschaft eines Landes unterstützen. In diesem Sinne nehmen Landesbanken einen öffentlichen Auftrag wahr. Landesbanken sind darüber hinaus befugt, alle im Rahmen ihrer Satzung erlaubten bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Insoweit treten diese Institute am Markt seit Jahren als allgemeine Geschäftsbank bzw. Universalbank auf. Landesbanken werden überdies traditionell zusammen mit den für die jeweilige Sparkassenregion zuständigen Girozentralen als Gemeinschaftsbank geführt. Träger sind in der Regel die Bundesländer und die Sparkassen- und Giroverbände.
Als zentrales Institut der Sparkassen eines Landes sind sie deren zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Verkehr und u. a. für die Verwaltung der Liquiditätsreserven angeschlossener Sparkassen und für die Refinanzierung – durch die Ausgabe von Pfandbriefen oder Kommunalobligationen – zuständig. Ferner werden einzelne Dienstleistungen für die Kunden der Sparkassen erbracht, beispielsweise im Auslandsgeschäft.
Bis auf drei Ausnahmen (HSH Nordbank AG, WestLB AG und Landesbank Berlin AG) sind die Landesbanken in Deutschland Anstalten des öffentlichen Rechts. Als solche unterstehen sie der staatlichen Aufsicht in den jeweiligen Ländern. Landesbanken entsprechen heute im Kern den früheren Staatsbanken, aus denen sie auch meist hervorgegangen sind. Durch politische Einflussnahmen ihrer Gewährträger entsprechen sie international Staatsbanken oder gelten alternativ als „scheinprivate Unternehmen“.
In Zukunft werden zwei weitere Landesbanken, welche bisher in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts geführt wurden, als privatrechtliche Aktiengesellschaften geführt werden. Dies sind die Landesbank Baden-Württemberg, welche aufgrund einer EU-Vorgabe in eine AG umgewandelt werden muss, so wie die BayernLB, deren vollständige Privatisierung bis 2015 vom bayerischen Landtag beschlossen wurde.
Inhaltsverzeichnis
Beteiligungen
Die Landesbanken sind untereinander durch Beteiligungen verflochten. So hält die Nord/LB 92,5 % an der Bremer LB, die BayernLB 49,9 % an der SaarLB.
Alle Landesbanken sind Mitglied des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB.
Neuere Entwicklungen
Seit den 1970er Jahren vergeben die Landesbanken zunehmend auf eigene Rechnung Kredite an ihre eigene Kundschaft. Durch starke politische Einflussnahmen ihrer Gewährträger, die gleichzeitig Aufsichtspflichten haben, und vorgeblich strukturpolitische Ziele verfolgen, sind die Kreditvergaben verschiedentlich in die öffentliche Kritik geraten. Da die Kreditvergabe der Landesbanken den gleichen Grundsätzen des Kreditwesengesetzes unterliegen wie die Kreditvergabe des privaten Bankensektors, die Eigenkapitalquote jedoch jeweils durch Mittelzuweisungen aus dem Haushalt der Bundesländer verbessert wurde, kam es zu massiver Kritik der Verbände des privaten Bankgewerbes. Im Rahmen einer Klage der Europäischen Kommission wegen Wettbewerbsverzerrung wurde die bisherige sogenannte Anstaltslast modifiziert. Die Gewährträgerhaftung wurde im Juli 2005 abgeschafft. Die Regelungen werden als Brüsseler Konkordanz bezeichnet.
Nachdem im Zuge der Finanzkrise ab 2007 mehrere Landesbanken in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerieten wurde im Juli 2009 mit dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz die Möglichkeit zur Einrichtung von Abwicklungsanstalten, also einer je Institut gesonderten Bad Bank zur Auslagerung abzuwickelnder Geschäftsbereiche, geschaffen.
Landesbanken/Girozentralen in Deutschland
- Bayerische Landesbank (BayernLB)
- Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg - Girozentrale (92,5 % hält die NORD/LB)
- HSH Nordbank AG, hervorgegangen aus der Hamburgischen Landesbank und der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale
- Landesbank Baden-Württemberg (LBBW)
- Landesbank Berlin AG (LBB) (Nicht mehr im Besitz eines Bundeslandes)
- Landesbank Hessen-Thüringen - Girozentrale (Helaba)
- Norddeutsche Landesbank - Girozentrale (NORD/LB)
- Landesbank Saar (SaarLB) (49,9 % hält die Bayern LB)
- WestLB AG
Ehemalige Landesbanken in Deutschland
- Vorgängerinstitute der HSH Nordbank (Fusion 2003):
- Hamburgische Landesbank
- Landesbank Schleswig-Holstein (LB Kiel)
- Vorgängerinstitute der heutigen Landesbank Baden-Württemberg:
- SüdwestLB (1999 mit der Landesgirokasse und dem Marktteil der Landeskreditbank Baden-Württemberg zur LBBW fusioniert)
- Landesbank Stuttgart (1988 in der SüdwestLB aufgegangen)
- Badische Kommunale Landesbank (1988 in der SüdwestLB aufgegangen)
- LRP Landesbank Rheinland-Pfalz (2008 auf die LBBW verschmolzen)
- Sachsen LB (2008 auf die LBBW verschmolzen)
- SüdwestLB (1999 mit der Landesgirokasse und dem Marktteil der Landeskreditbank Baden-Württemberg zur LBBW fusioniert)
Weblinks
- Übersicht der Landesbanken beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB (PDF-Datei; 94 kB)
Landesbanken in DeutschlandLandesbank Baden-Württemberg | BayernLB | HSH Nordbank | Landesbank Hessen-Thüringen | Nord/LB | SaarLB | WestLB | Landesbank Berlin | Bremer Landesbank
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