Landeswappen Hamburg

Landeswappen Hamburg
Kleines Staatswappen

Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander.

Das kleine Staatswappen, das auf das Stadtsiegel aus dem zwölften bis 13. Jahrhundert zurückzuführen ist, zeigt eine weiße Burg in rotem Schild. Der mittlere Turm, auf dem ein Kreuz steht, ist eine Darstellung des mittelalterlichen Doms. Die zwei „Mariensterne“ über den Seitentürmen haben ihren Namen von der Schutzpatronin der Stadt. Die Farbgestaltung wurde im Senatsbeschluss vom 14. Mai 1752 festgelegt, davor wurde die Burg rot und der Fond weiß dargestellt. Auch die Gestaltung der Türme und des Tores in der Mitte variierte im Laufe der Zeit erheblich; mal war es geschlossen, mal geöffnet, mal wurde es mit, mal ohne Fallgitter dargestellt.

Inhaltsverzeichnis

Großes Landeswappen

Großes Staatswappen

Das große Landeswappen darf nur von Senat und Bürgerschaft geführt werden. Es zeigt das Wappenschild mit weißer, bzw. silberfarbener Burg von zwei Löwen gehalten. Darüber einen Helm geschmückt mit Pfauenfedern und kleinen Landesfahnen. Der Helm mit Federschmuck und ursprünglich weißen Fähnlein mit roter Burg über dem Schild als "mittleres Wappen" taucht erstmals im 16. Jahrhundert auf. Auch das große Wappen einschließlich der schildhaltenden Löwen entstand als Nachahmung fürstlicher Wappen vermutlich spätestens im 16. Jahrhundert.

Flagge

Die Landesflagge, welche von den Bürgern frei verwendet werden darf, zeigt die Wappen-Burg auf rotem Grund. Die Senatsflagge, welche dem Senat vorbehalten ist, zeigt das große Staatswappen mit weißer Umrahmung auf rotem Grund. Sie wurde zur Einweihung des Hamburger Rathauses im Jahr 1897 geschaffen.

Admiralität

Die Admiralitätsflagge wird ausschließlich von Behörden verwendet, die der Seeschifffahrt dienen. Das Admiralitätswappen, das es seit 1642 gibt, wird von staatlichen Wasserfahrzeugen geführt.

Stander

Der Stander, eine auf schwarz-rot-goldenem Untergrund mittig angebrachte kleinere Staatsflagge, darf nur vom Ersten Bürgermeister und dem Bürgerschaftspräsidenten bei offiziellen Staatsbesuchen am Fahrzeug geführt werden.[1]

Wappenzeichen

Frei verwendbares Wappenzeichen

Der hamburgische Senat kam dem Wunsch von Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen nach, dem Hamburg-Symbol, da die Landeswappen an sich ausschließlich von den Behörden geführt werden dürfen.

Darüber hinaus existiert das 1998 vom Designer Peter Schmidt entworfene Hamburg-Logo, welches ebenfalls nur von den hamburgischen Behörden geführt werden darf. Die Welle symbolisiert die Dynamik und die Bedeutsamkeit des Hafens der Stadt, während das offene Tor der Burg auf die Weltoffenheit von Hamburg hindeutet[1].

Quellen

  1. a b Hamburg Senatskanzlei: Flaggen, Wappen und Logos

Siehe auch

Briefmarke von 1992 aus der Serie: Wappen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Weblinks


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