- Landeswappen von Nordrhein-Westfalen
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Wappen Nordrhein-Westfalens Details Zum Tragen des Wappens berechtigt Landesregierung, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentliche Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte, Schiedsleute. Eingeführt 5. Februar 1948, am
10. März 1953 gesetzlich verankertWappenschild in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des Landes. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert.
Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Die amtliche Beschreibung (auch Blasonierung) des Wappens:
- „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
Alternative Blasonierung des Wappens:
- „Gespalten von Grün und Rot, vorne ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten ein aufgerichtetes silbernes Roß, im Schildfuß eine eingeschweifte silberne Spitze, darin eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“
Bedeutung
Der Fluss auf der heraldisch rechten Seite symbolisiert den Niederrhein, der Verlauf wurde aus ästhetischen Gründen gegen den kartografischen Verlauf gedreht.
Das Wappentier auf der heraldisch linken Seite ist das Westfalenpferd mit aufgeworfenem Schweif, eine alternative Version des Sachsenrosses, dem Wappentier Niedersachsens. Es steht für Westfalen und erinnert an das Volk der Sachsen, die zur Zeit der Karolinger das heutige Gebiet des Landes Niedersachsen und des Landesteils Westfalen bewohnten.
Das Symbol unten stellt die Lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 dem Land Nordrhein-Westfalen beitrat. In den meisten Fällen (vgl. Abbildung unten) ist die Lippische Rose in anderer Orientierung als im Wappen des Kreises Lippe auf dem Landeswappen abgebildet. Das mittlere gelbe Kelchblatt zeigt im Landeswappen nach oben, im Kreiswappen dagegen nach unten.
Alle Wappenteile wurden bereits in ähnlicher Darstellung im Wappen der Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und dem Land Lippe verwendet. Lediglich der Rhein und Lippische Rose sind spiegelbildlich dargestellt. Das Westfalenpferd ähnelt der aktuellen Darstellung in Form und Haltung.
Bereits im Wappen der Provinz Rheinland wurde neben dem preußischen Adler der Rhein stilisiert
Das Wappen der Provinz Westfalen
Die „korrekt“ orientierte Lippische Rose im Wappen des Freistaats Lippe
Wappenzeichen
Wegen häufiger Anfragen hat das Land ein Wappenzeichen entwerfen lassen, das dem Wappen ähnelt, aber im Gegensatz zu ihm von jedermann frei verwendet werden kann.[1] Das Führen des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Den Behörden ist nach der geltenden Verordnung die Benutzung des Wappenzeichens oder des vereinfachten Wappens nur in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestattet; im Übrigen haben sie das gesetzlich festgelegte Landeswappen zu führen.
Vereinfachtes Wappen (Nordrhein-Westfalen-Design)
Seit Mitte Juni 2007 wird vom Land in der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetauftritte usw.) ein verändertes Wappen verwendet. Diese abgewandelte Darstellung des nordrhein-westfälischen Wappens ist im Vergleich zur herkömmlichen amtlichen Form um bestimmte Merkmale verändert. Hauptmerkmale des geänderten Wappens sind eine erhebliche Verringerung der schwarzen Konturen und - durch Verzicht auf die geschweifte Form - eine Simplifizierung des Wappenschildes. Auch das Pferd wurde in Form und Haltung stark verändert, so dass es dem Pferd auf dem Ferrari-Markenzeichen ähnelt. Die ebenfalls geänderte Darstellung der Lippischen Rose verzichtet gänzlich auf die in der Blasonierung des offiziellen Wappens vorgeschriebenen Darstellung der Kelchblätter und Butzen in Gold. Eine Begradigung erfuhr der Rhein, indem ihm die Designer weniger Flussschleifen gaben.
Da die offizielle seit 1953 gesetzlich festgelegte Blasonierung des Landeswappens jedoch nicht entsprechend geändert wurde, ersetzt diese vereinfachte Darstellungsform nicht das gesetzliche Landeswappen. Das altbekannte Wappen bleibt also weiterhin das Landeswappen Nordrhein-Westfalens.
Die Gesamtkosten der Einführung eines "vereinfachten" Wappens für die Öffentlichkeitsarbeit betrugen laut Landesregierung fast 110.000 € (53.000 € zuzüglich Musterentwürfe und Umstellungskosten).
Die abgewandelte Form des Landeswappens, die offiziell "Nordrhein-Westfalen-Design" genannt wird, wurde durch Kabinettbeschluss am 27. März 2007 der Landesregierung, den nachgeordneten Landesbehörden, den Landesbetrieben sowie den Initiativen und Gesellschaften des Landes zur "Öffentlichkeitsarbeit" vorgeschrieben. Hierzu wurden "Leitlinien zur Anwendung des Nordrhein-Westfalen-Designs" erlassen. Unter Öffentlichkeitsarbeit versteht der zuständige Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen dabei insbesondere den gesamten, auch zwischenbehördlichen Schriftverkehr, so dass alle Briefköpfe der Landesbehörden das Nordrhein-Westfalen-Design tragen müssen. Dies führt entgegen der landesrechtlichen Bestimmungen dazu, dass die Landesbehörden das amtliche Landeswappen in ihrem Schriftverkehr kaum noch führen.
siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Runderlass des Innenministers vom 17. Februar 1984, Ministerialblatt NW. 1984, S.196
Weblinks
- Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953
- Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16. Mai 1956; darin enthalten: Amtliches Muster des Landeswappens
- Wappenzeichen zum Download auf der Website des Landes Nordrhein-Westfalen
- Zur Entstehung des Wappens
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