- Landkreis Saargemünd
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Der deutsch-lothringische Landkreis Saargemünd (französisch:Sarreguemines) bestand in der Zeit zwischen 1871 und 1918/1920 und zwischen 1940 und 1944. Er umfasste am 1. September 1944:
- die 4 Städte Bitsch, Püttlingen b. Saaralben, Saaralben und Saargemünd, ferner
- 63 weitere Gemeinden.
Inhaltsverzeichnis
Verwaltungsgeschichte
Deutsches Reich
Mit der Ratifizierung des Frankfurter Friedensvertrages bildete das französische Arrondissement Sarreguemines – jetzt: Saargemünd – im Departement Moselle – jetzt: Mosel – einen Teil des Deutschen Reiches. Ende 1871 wurde das Gebiet neu organisiert. Es wurden gebildet:
- der Kreis Saargemünd aus dem Arrondissement Saargemünd (Kantone Bitsch, Rohrbach, Saargemünd und Wolmünster),
- der Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen aus den Departements Mosel (teilweise) und Meurthe (Rest).
Der Kreisdirektor hatte seinen Sitz in der Stadt Saargemünd.
Damit gehörte der Kreis Saargemünd zum Bezirk Lothringen im Reichsland Elsaß-Lothringen.
Frankreich
Nach dem Ende des Ersten Weltkrieges wurde der Kreis Saargemünd 1918 von Frankreich besetzt und gehörte mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 nunmehr als Sarreguemines wieder dem französischen Staat an.
Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Die Besetzung
Das Arrondissement Sarreguemines im Departement Moselle mit dem Sitz der Verwaltung in der Stadt Sarreguemines gehörte zu Beginn des Zweiten Weltkrieges zu Frankreich.
Nach dem Beginn des deutschen Westfeldzuges wurde das Arrondissement Sarreguemines im Juni 1940 von Truppen der Wehrmacht besetzt und deutscher Militärverwaltung unterstellt.
Deutsche Zivilverwaltung
Seit dem 2. August 1940 gehörte das Arrondissement Sarreguemines, jetzt in Landkreis Saargemünd umbenannt, zum Bezirk des Chefs der Zivilverwaltung im CdZ-Gebiet Lothringen. Zu seiner Verwaltung wurde ein deutscher Landkommissar in der Stadt Saargemünd eingesetzt.
Zum 1. April 1941 wurden die Kreisgrenzen geringfügig geändert:
- Eingliederung der Gemeinden Behren bei Spichern, Buschbach (Westmark), Dieblingen, Etzlingen, Kerbach, Metzingen (Westmark), Nußweiler bei Forbach und Tentelingen aus dem Landkreis Sankt Avold in den Landkreis Saargemünd;
- Eingliederung der Gemeinde Nellingen (Westmark) aus dem Landkreis Saargemünd in den Landkreis Salzburgen.
Vom gleichen Zeitpunkt an wurde der Verwaltungschef wie im Deutschen Reich als Landrat bezeichnet.
Das Ende
Im November/Dezember 1944 wurde das Kreisgebiet durch einen Angriff der US-amerikanischen Armee besetzt und wieder französischer Verwaltung unterstellt.
Kommunalverfassung
Zunächst galt auch zu deutscher Zeit das französische Gesetz vom 18. Juli 1837 über die Gemeindeverwaltung weiter. Zum 1. April 1896 wurde aber die bisherige Kommunalverfassung abgelöst und die neue Gemeindeordnung für Elsaß-Lothringen vom 6. Juni 1895 eingeführt. Sie galt für alle Gemeinden und unterschied nicht zwischen solchen mit ländlicher oder städtischer Verfassung.
Auch nach der Rückgliederung an Frankreich galt dieses Kommunalrecht noch weiter, und zwar bis Ende 1940. Ab 1. Januar 1941 wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah.
Hierzu erging am 1. Februar 1941 eine Durchführungsverordnung, wonach aus mehreren Gemeinden gemeinschaftliche Bürgermeistereien gebildet werden konnten.
Am 1. April 1941 wurde die Kreisordnung für Lothringen vom 25. März 1941 eingeführt, wonach unter anderem die bisherigen Kantone aufgelöst wurden.
Das Kreisgebiet war zuletzt in die Städte Bitsch, Püttlingen b. Saaralben, Saaralben, Saargemünd und 63 weitere Gemeinden gegliedert. Diese Gemeinden bildeten – je nach Größe – eigene Ortspolizeibezirke oder waren in gemeinschaftlichen Bürgermeistereien zusammengefasst.
Ortsnamen
Durch Kaiserliche Verordnung vom 2. September 1915 wurde der folgende Ortsname eingedeutscht:
- Münzthal-St. Louis: Münzthal
Nach dem 2. August 1940 galten die 1918 gültigen amtlichen deutschen Ortsnamen zunächst weiter. Am 25. Januar 1941 wurden alle Ortsnamen offiziell in einer deutschen Fassung festgelegt, die teilweise von der im Jahre 1918 abwich, z. B.:
- Baerenthal: 1918: Bärenthal, 1941:Bärental bei Bitsch
- Frauenberg: 1918: Frauenberg, 1941: Frauenberg bei Saargemünd
- Guéblange-lès-Sarralbe: 1918: Geblingen, 1941: Geblingen bei Saaralben
- Hambach: 1918: Hambach, 1941: Hambach bei Saargemünd
- Puttelange-lès-Farschviller: 1918: Püttlingen, 1941: Püttlingen b. Saaralben:
- Siersthal: 1918: Siersthal, 1941: Sierstal
- Wiesviller: 1918: Wiesweiler, 1941: Wiesweiler (Westmark)
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