- Leergewicht
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Unter der Leermasse (umgangssprachlich auch Leergewicht) versteht man die Masse eines nach festgelegten Maßstäben gewogenen Objekts. Das Leergewicht bzw. die Leermasse ist insbesondere ein wichtiges Merkmal eines Kraftfahrzeuges. Der Begriffsteil Gewicht ist physikalisch nicht präzise, da nicht die Gewichtskraft gemeint ist.
Inhaltsverzeichnis
Normen und Definitionen
Siehe auch: FlugzeuggewichtFür das Leergewicht eines Flugzeugs existieren eine Vielzahl möglicher Festlegungen, siehe Flugzeuggewicht.
DIN 70020
Zur Ermittlung des Leergewichts eines Fahrzeugs existieren verschiedene Normen. Das Leergewicht eines Straßenfahrzeuges (z. B. eines PKWs) setzt sich nach der DIN-Norm DIN 70020 aus der Masse des Fahrzeuges und dem zu 90% gefüllten Tank zusammen. Zur Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr wurde in Deutschland in der bis 2005 ausgegebenen Fahrzeugscheine (unter Ziffer 14) und Fahrzeugbriefe nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ebenfalls das Leergewicht des Fahrzeugs eingetragen. In der ab 2005 gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I) wird der Begriff im Feld G als „Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg Leermasse“ verwendet. Das Leergewicht umfasst hierbei das Fahrzeug inklusive vollem Kraftstofftank, Fahrergewicht (75 Kilogramm), Bordwerkzeug, Ersatzrad, Verbandkasten und Warndreieck. Für Fahrzeuge, die ab Juli 2003 erstmals zugelassen wurden, wird für die Kraftstofffüllung nur noch 90 Prozent des Kraftstofftankfassungsvermögens berücksichtigt.[1]
Richtlinie EG 92/21
In der Richtlinie 92/21/EWG des Rates vom 31. März 1992 und nach der Anpassung durch die Richtlinie 95/48/EG der Kommission vom 20. September 1995 über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 (Vierradfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h) wird als Leermasse die Masse des Fahrzeugs im fahrbereiten Zustand (einschließlich Kühlflüssigkeit, Schmiermittel, Kraftstoff, Ersatzrad, Werkzeug und Fahrzeugführer) definiert. Für den Fahrzeugführer wird eine Pauschalmasse von 75 kg (68 kg + 7 kg Gepäck) angenommen.[2][3]
Sicherheitspolitisch-militärische Definition
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) definiert den Begriff „Leergewicht“ im Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) von November 1990 in Artikel II wie folgt: Leergewicht bezeichnet das Gewicht eines Fahrzeugs ohne das Gewicht von Munition, Treibstoff, Öl und Schmiermitteln, abnehmbarer reaktiver Panzerung, Ersatzteilen, Werkzeugen und Zubehörteilen, abnehmbarer Schnorchelausrüstung, Besatzung und ihrer persönlichen Ausrüstung.[4]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/b35/b35709c6-071a-9001-be59-2680a525fe06&_ic_uCon=788608f1-96ea-4101-44b9-4615af5711f8&conPage=1&conPageSize=50.htm
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31992L0021:DE:HTML
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0048:DE:HTML
- ↑ http://www.osce.org/documents/doclib/1990/11/13752_de.pdf
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