Leitender Angestellter

Leitender Angestellter

Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz, und hat in dieser Hinsicht nichts mit den vielen Angestellten in Leitungsfunktionen innerhalb einer üblichen Betriebshierarchie, z. B. Abteilungsleiter, Meister, Hauptabteilungsleiter, Betriebsleiter usw., zu tun. Meist handelt es sich um außertarifliche Angestellte, diese sind umgekehrt jedoch nicht automatisch leitende Angestellte.

Leitende Angestellte zeichnen sich dadurch aus, dass ihnen wesentliche Arbeitgeberbefugnisse übertragen wurden. Das sind: Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, eine nicht unbedeutende Handlungsvollmacht oder Prokura, oder die Übertragung sonstiger Aufgaben in unternehmerischer Funktion. Wenn einem Angestellten mindestens eine der drei genannten Funktionen dauerhaft übertragen ist, ist er Leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes. Wenn darüber im Einzelfall Zweifel bestehen, können auch zusätzliche formelle Kriterien zur Klärung herangezogen werden, zum Beispiel die Leitungsebene oder das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.[1]

Für diese leitenden Angestellten gilt das BetrVG und das Arbeitszeitgesetz nicht. Nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 15) haben die leitenden Angestellten Anspruch auf Sitze als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat. Das Kündigungsschutzgesetz ist eingeschränkt anwendbar (grundlose Beendigung gegen Abfindung, §§ 14 Abs. 2 KSchG, 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).

Leitende Angestellte im betriebverfassungsrechtlichen und kündigungsschutzrechtlichen Sinne werden nicht identisch definiert, die Definition des KSchG ist enger: Während diese zwingend die Befugnis zur Entlassung und/oder Einstellung voraussetzt, ist nach dem BetrVG bereits leitender Angestellter, wer Aufgaben wahrnimmt, die aufgrund ihrer Bedeutung für das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss haben. Oftmals erweist sich in der gängigen Rechtsprechung eine bloße Befugnis zur Entlassung bzw. Einstellung als unzureichend, einen Arbeitnehmer als leitenden Angestellten zu klassifizieren. Er muss diese Befugnis auch regelmäßig ausüben.

Inhaltsverzeichnis

Leitender Angestellter nach Betriebsverfassungsgesetz

Nach dem § 5 (3) Betriebsverfassungsgesetz ist ein leitender Angestellter,

„wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

  1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
  2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
  3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.“

Nach § 5 (4) nach (3) Nr. 3 ebenfalls leitender Angestellter

„ist im Zweifel, wer

  1. aus Anlass der letzten Wahl des Betriebsrats, des Sprecherausschusses oder von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer oder durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung den leitenden Angestellten zugeordnet worden ist oder
  2. einer Leitungsebene angehört, auf der in dem Unternehmen überwiegend leitende Angestellte vertreten sind, oder
  3. ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das für leitende Angestellte in dem Unternehmen üblich ist, oder,
  4. falls auch bei der Anwendung der Nummer 3 noch Zweifel bleiben, ein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt erhält, das das Dreifache der Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch überschreitet.“

Nach § 45 der Wirtschaftsprüferordnung gelten angestellte Wirtschaftsprüfer als leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, ohne dass die weiteren Bedingungen des Betriebsverfassungsgesetzes erfüllt sein müssen. Entsprechende Regelungen für vergleichbare Berufsgruppen, wie angestellte Steuerberater oder Rechtsanwälte gibt es nicht. Dieser Status bringt mit sich, dass für den angestellten Wirtschaftsprüfer diverse Arbeitnehmerrechte (wie z. B. das Arbeitszeitgesetz, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen) nicht gelten.

Literatur

  • Stefan Kramer, Probleme der Mitwirkungsrechte des Sprecherausschusses, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 1993, 1024 - 1027
  • Stefan Kramer, Rechtsfragen der Versammlung der leitenden Angestellten, in: PERSONAL 1993, 386 - 390

Einzelnachweise

  1. Brüggehagen, Der leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsrechts [1]

Siehe auch

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • leitender Angestellter — leitender Angestellter …   Deutsch Wörterbuch

  • leitender Angestellter — I. Begriff:Mit der Wahrnehmung von Arbeitgeberfunktionen betraute Person. Da keine einheitliche gesetzliche Definition besteht, entscheidet die Verkehrsauffassung. Nach der Rechtsprechung ist l.A., wenn eine Gesamtwürdigung ergibt, dass ein… …   Lexikon der Economics

  • Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der chemischen Industrie — Der Verband angestellter Akademiker und leitender Angestellter der Chemischen Industrie e. V. ist ein deutscher Bundesverband und zugleich Berufsgewerkschaft für Führungs und Führungsnachwuchskräfte in der Chemie und in angrenzenden Bereichen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Angestellter — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Angestellter ist ein Arbeitnehmer, der nach bestimmten Kriterien von einem Arbeiter unterschieden wird. Die Kriterien …   Deutsch Wikipedia

  • Angestellter — Beschäftigter; Arbeitskraft; Arbeitnehmer; Mitarbeiter * * * An|ge|stell|ter [ angəʃtɛltɐ], der Angestellte/ein Angestellter; des/eines Angestellten, die Angestellten/zwei Angestellte: Person, die in einem Betrieb, bei einer Behörde angestellt… …   Universal-Lexikon

  • Wissenschaftlicher Angestellter — Als wissenschaftlicher Mitarbeiter wird meist ein Angestellter oder ein Beamter an einer Hochschule (meist Universität), einem Forschungsinstitut oder bei deutschen Bundesjustizbehörden bezeichnet, der dort wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen …   Deutsch Wikipedia

  • Leitende Angestellte — Der leitende Angestellte ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (§5 Abs. 3 und 4 BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz, und hat in dieser Hinsicht nichts mit den …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsführer — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsführerin — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsleitung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”