- Lohnersatzordnung
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Die schweizerische Erwerbsersatzordnung (kurz: EO) kompensiert den Verdienstausfall von Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst leistenden Personen. Seit dem 1. Juli 2005 kommt der Erwerbsersatz berufstätiger Frauen beim Mutterschaftsurlaub dazu. Diese Versicherung wurde während des Zweiten Weltkriegs eingeführt und hiess damals noch Wehrmannsschutz. Die ausbezahlten Beträge richten sich nach dem Einkommen, es werden jedoch mindestens 54 Franken pro Diensttag bezahlt.
Finanziert wird die EO durch Lohnbeiträge von 0,3%, die von Arbeitnehmern und -gebern je zur Hälfte bezahlt werden, sowie durch Zinserträge auf dem Kapital (2,27 Mia. Franken im Jahr 2003). Im selben Jahr standen Einnahmen von 932 Mio. Franken Ausgaben von 703 Mio. Franken gegenüber, was einen Überschuss von 229 Mio. ergab. Die Leistungen kamen 312'278 Männern und 6'098 Frauen (2003)zugute.
Im Jahr 2003 wurden aus der EO 1'500 Mio. Franken der defizitären IV zugeleitet.
Mit der Annahme der Initiative Triponez im Jahr 2004 für eine Revision der EO und Integration einer Mutterschaftsentschädigung ab 1. Juli 2005 stieg die Anzahl der Bezugsberechtigten durch im Mutterschutz befindliche arbeitende Mütter. Bis Ende 2007 kann dank des fetten Finanzpolsters auf eine Erhöhung verzichtet werden, aber auf Anfang 2008 und 2011 werden die Lohnbeiträge um je 0.10 % auf eine Gesamtbelastung von 0.4 % bzw. 0.5 % erhöht.
Weblinks
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Grundlagen der EO
- http://www.bsv.admin.ch/eo/aktuell/d/eidgenoessische_volksabstimmung_260904.htm Bundesamt für Sozialversicherungen: EO-Revision (Mutterschaftsentschädigung)]
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