- Mag. theol.
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Magister Theologiae, kurz: Mag. theol., ist der akademische Grad, mit dem das grundständige Vollstudium der katholischen und evangelischen Theologie an deutschen und österreichischen Universitäten, Kirchlichen sowie Philosophisch-Theologischen Hochschulen im Rahmen des Bologna-Prozesses künftig regulär abschließt.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Eckpunkte-Beschluss der Kultusministerkonferenz
Im Zuge der Reformen des Hochschulstudiums im Rahmen der Bologna-Prozesses soll der bisherige Diplom-Studiengang der Theologie abgeschafft und das Studium reformiert werden. Im Jahr 2007 hat die Kultusministerkonferenz der Länder in Übereinstimmung mit der Evangelischen Kirche[1] und der Deutschen Bischofskonferenz[2] einen entsprechenden Beschluss gefasst.[3] Demnach wird es weiterhin ein grundständiges Theologisches Vollstudium von fünf Jahren Dauer geben. Dieses schließt mit dem Abschluss Magister Theologiae ab und wird in Modulen strukturiert stattfinden. Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bewertet.[3][4]
Die Hochschulen haben zwar die Möglichkeit, nach Bedarf und Möglichkeit andere theologische Studiengänge in konsekutiver Form mit Bachelor- und Masterabschlüssen zu schaffen, diese müssen aber die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen erfüllen, die auch für alle anderen Bachelor- und Masterstudiengänge gelten. Diese Vorgaben schließen jedoch beispielsweise grundständige Masterstudiengänge aus.[5][6] Für Bachelor- und Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt in Evangelischer oder Katholischer Religion vermittelt werden, gelten ebenfalls die genannten Strukturvorgaben, die besondere Vorgaben machen. Für diese Studiengänge werden die Abschlussbezeichnungen Bachelor of Education (B.Ed.) bzw. Master of Education (M.Ed.) vergeben.
Für Mitarbeiter im praktischen kirchlichen Bereich soll grundsätzlich das grundständige Vollstudium erhalten bleiben, was mit dem Magister Theologiae der Fall ist.[7]
Abgrenzung
Der grundständige fünfjährige Magister Theologiae ist kein Masterabschluss, aber diesem wohl gleichwertig wie der frühere Magister-Abschluss[5] und das universitäre Diplom[5]. Ein Masterabschluss wird nach § 19 Hochschulrahmengesetz HRG nur aufgrund eines weiteren berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses verliehen. Entsprechend der Strukturvorgaben (5.2) gilt: „Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen.“[5]
Umsetzung
Bisher haben die Evangelisch-Theologische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum [8] und die Katholisch-Theologisch Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg [9] die neue Studienstruktur schon umgesetzt. Auch an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Bonn ist das Studium inzwischen auf den neuen Magisterstudiengang umgestellt worden. [10] An der Universität Münster ist seit 2008 sowohl das Studium der evangelischen [11] als auch der katholischen [12] Theologie auf den neuen Magister Theologiae umgestellt. Die Theologische Fakultät Trier plant, den Magisterstudiengang zum Wintersemester 2008/2009 einzuführen. [13]
Bemerkenswert ist, daß viele Theologiestudenten die Modularisierung des Studiums ablehnen und sich dagegen wenden. [14] Außerdem hat der Theologe Marius Reiser inzwischen aus Protest gegen den Bologna-Prozess seine Professur an der Universität Mainz niedergelegt. [15]
Weblinks
- Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion
- Ausführlich zum Magister Theologiae an der Universität Bonn (Kölner Stadt-Anzeiger)
- Kritische Anmerkungen zum Theologiestudium
- Studienplan für das Magister-Theologiae-Studium an der Universität Erfurt
Quellen
- ↑ Vgl. Evangelisch-theologischer Fakultätentag an der HU, Meldung vom Oktober 2007
- ↑ Vgl. Kirchenbote für das Bistums Osnabrück vom 6. Januar 2008.
- ↑ a b http://www.kmk.org/doc/beschl/080124-katheo-strukt.pdf
- ↑ Vgl.Pressemeldung des Bistums Limburg sowie Konradsblatt Nr. 13 vom 30.03.2008.
- ↑ a b c d Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen der Kultusministerkonferenz
- ↑ vgl. Hochschulrahmengesetz und Hochschulgesetze der Länder
- ↑ Vgl. Protokoll vom DR II/2007 in Loccum
- ↑ Vgl. http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/kinfo/evtheoma.htm
- ↑ Vgl. http://www.studium.uni-freiburg.de/de/studienfaecher/fachinfo/index.html?id_stud=311
- ↑ Vgl. http://www.uni-bonn.de/Studium/Studiengaenge_und_Abschluesse/Theologien.html
- ↑ Vgl. http://www.zsb.uni-muenster.de/studium_wwu/zeigefach.php?nr=762
- ↑ Vgl. http://www.zsb.uni-muenster.de/studium_wwu/zeigefach.php?nr=763
- ↑ Vgl. http://www.theo.uni-trier.de/_downloads/Neues.pdf
- ↑ Vgl. die Informationsbroschüre des Studierendenrat Evangelische Theologie.
- ↑ Vgl. http://www.faz.net/s/RubC3FFBF288EDC421F93E22EFA74003C4D/Doc~E55AD24DD2C5E472A84CA69FCBA13D3ED~ATpl~Ecommon~Scontent.html
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