- Magnus II. (Mecklenburg)
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Magnus II., Herzog zu Mecklenburg (* 1441; † 20. November 1503 in Wismar) war von 1477 bis 1503 (regierender) Herzog zu Mecklenburg.
Magnus war ein energischer, tatkräftiger Fürst, hatte schon zu Lebzeiten seines Vaters Heinrich IV., der sich mehr und mehr einem genusssüchtigen Wohlleben ergab, mit seinen älteren Brüdern Albrecht und Johann den tätigsten Anteil an den Regierungsgeschäften übernommen und gelangte bald nach des Vaters Tode (1477) durch den frühen Tod der beiden älteren genannten Brüder im Jahr 1483 tatsächlich zur Alleinregierung, da sein nunmehr einziger jüngerer Bruder Balthasar sich fast gar nicht um Regierungssachen kümmerte. Johann war schon 1474 vor dem Vater gestorben und hatte die Herzogin Sophie von Pommern als trauernde Braut hinterlassen, welche später Herzog Magnus selbst heimführte.
Magnus war von vornherein bestrebt die Schulden, welche durch die verschwenderische Hofhaltung seines Vaters übermäßig angewachsen waren, zu verringern. Er schränkte seine eigene Hofhaltung in jeder Weise ein, löste verpfändete Güter und Regalien aus und suchte durch außerordentliche Beden (vom niederdt. Beden = bei einem Fronhof abzugebende Naturalien) den zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen. Hierüber aber geriet er mit den beiden dem Hansebund angehörenden Städten Rostock und Wismar, welche als solche den Herzögen gegenüber stets eine selbstständigere Stellung geltend machten, in Streitigkeiten.
So kam es in Rostock in den Jahren 1487 bis 1491 zur „Rostocker Domfehde“. Der Anlass war die Einrichtung eines gemeinhin als „Dom“ bezeichneten Kollegiatstiftes an der Jakobikirche, mit der Herzog Magnus II. die Finanzierung der Universität und seine Machtposition innerhalb der Stadt sichern wollte. Am Tag der Weihe des Stifts, dem 12. Januar 1487, wurde der eben eingesetzte Stiftspropst Thomas Rode auf offener Straße brutal umgebracht, die anwesenden Fürsten mussten aus der Stadt fliehen. Dabei geriet Magnus während eines Streifzuges der Rostocker in äußerste Lebensgefahr und wurde nur durch die Entschlossenheit seiner nächsten Begleitung, welche sich im dichtesten Handgemenge bedeckend über ihn warf, mit knapper Not gerettet. Erst 1491 endete der von Handwerkern getragene Aufstand mit der Hinrichtung des Anführers Hans Runge und drei weiterer Aufständischer und Rostock musste das Domstift anerkennen und eine erhebliche Geldbuße leisten, alle Privilegien bestätigen und dafür wurde die Lösung von Bann und Interdikt erreicht, welche die Herzöge Magnus und Balthasar vom Kaiser und vom Papst erwirkt hatten.
Außer diesen Fehden im eigenen Lande nahm Magnus nach der Weise der damaligen Zeit, wo Fehden wegen Erb-, Lehn- und Grenzstreitigkeiten der Fürsten untereinander oder mit ihren Vasallen an der Tagesordnung waren, auch an den Streitigkeiten benachbarter Fürsten wiederholt den tätigsten Anteil, sei es durch Kampf oder durch Vermittelung zwischen den streitenden Parteien. Manche andere Unternehmungen zum Wohl seines Landes, wie die beabsichtigte Kanalverbindung der Ostsee mit der Elbe und Nordsee durch den Schweriner See, sowie auch die Verbesserung des Gehaltes der mecklenburgischen Landesmünze musste der Herzog wegen Mangels der nötigen Mittel anstehen lassen. Das kirchliche Urteil gegen 27 Juden in Sternberg, denen vorgeworfen wurde dass sie angeblich blutende Hostien entweiht hätten, bestätigte Magnus 1492. Die Juden wurden auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.
Doch hatte er in seinem häuslichen Leben die Genugtuung, noch bei seinen Lebzeiten zwei seiner Töchter mit angesehenen deutschen Fürsten zu vermählen, wodurch seine Tochter Anna die Stammmutter der hessischen und Sophie die der Ernestinischen regierenden Linie wurde, während, freilich erst nach seinem Ableben, seine jüngste Tochter Katharina als Mutter des berühmten Herzogs Moritz von Sachsen selber zu Ruhm gelangte. Magnus starb 1503 in Wismar und wurde später feierlich im Doberaner Münster beigesetzt.
Nachkommen
Magnus II. war verheiratet mit Sophie von Pommern. Mit ihr hatte er folgende Nachkommen:
- Heinrich V. der Friedfertige, (1479–1552) Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin]
- Dorothea, (* 21. Oktober 1480; † 1. September 1537 in Ribnitz), seit dem 24. Februar 1498 Äbtissin im Kloster Ribnitz
- Sophia, (* 18. Dezember 1481; † 12 Juli 1503 in Torgau), ∞ 1. März 1500 mit Johann der Beständige von Sachsen
- Erich II., (1483–1508), Herzog zu Mecklenburg [-Schwerin]
- Anna von Mecklenburg, (1485–1525), Landgräfin von Hessen
- Katharina von Mecklenburg, (1487–1561), Markgräfin von Meißen
- Albrecht VII. der Schöne, (1486–1547) von Mecklenburg [-Güstrow]
Literatur
- Rudloff, Mecklenb. Gesch. Thl. 2, Abthl. 3 u. 4.
- v. Lützow, Gesch. Mecklenburgs, Thl. 2.
- Schröder, Papist. Mecklenburg, Bd. II.
- Ludwig Schultz: Magnus II. (Herzog von Mecklenburg-Schwerin). In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 20, Duncker & Humblot, Leipzig 1884, S. 68 f.
- Henning Unverhau: Magnus II., Herzog von Mecklenburg. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 15, Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 664 f.
- Helge Bei der Wieden: Stammtafel und Familienartikel Mecklenburg. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, S. 590–592.
Weblinks
- Literatur über Magnus II. (Mecklenburg) in der Landesbibliographie MV
- Stammtafel des Hauses Mecklenburg
Vorgänger Amt Nachfolger Heinrich IV. Herzog zu Mecklenburg
1477-1503Heinrich V., Albrecht VII. Kategorien:- Haus Mecklenburg
- Herzog (Mecklenburg)
- Deutscher
- Geboren 1441
- Gestorben 1503
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