- Marktgemeinde
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Eine Marktgemeinde oder ein Markt ist ein Ort mit Marktrecht; in Bayern, Österreich und Südtirol handelt es sich dabei um eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder historischen oder formal verliehenen Marktrecht. Die Führung des Wortes „Markt“ im Gemeindenamen, zum Beispiel Markt Allhau, ist nicht erforderlich – wird aber vereinzelt praktiziert. In anderen Fällen sind die Bezeichnung Markt und der ursprüngliche Ortsname fest zusammengewachsen. In Bayern betrifft dies die Orte Marktbergel, Marktgraitz, Marktleugast, Marktrodach, Marktschellenberg, Marktschorgast und Marktzeuln.
Inhaltsverzeichnis
Bayern
In Bayern kann das Bayerische Innenministerium eine Gemeinde zum „Markt“ erheben. Dies ist nicht an bestimmte Marktrechte gebunden. Diese Stufe stellt eine Zwischenstufe zwischen Gemeinde und Stadt dar und wird meist Gemeinden mit einer Zentrumsfunktion für die umliegenden Gemeinden verliehen.
Österreich
In Österreich ist die Bezeichnung „Markt“ oder „Marktgemeinde“ seit der Gemeindereform von 1849 ohne rechtliche Bedeutung. Es ist kein Titel im rechtlichen Sinne mehr, der verliehen wird, sondern ein Namenszusatz, wie Bad. Die Abhaltung von Märkten innerhalb einer Gemeinde ist an eigene, vom formalen Marktrecht unabhängige Bedingungen gebunden. Zum Markt erhoben werden – abgesehen von einem vorhandenen Marktrecht von alters her – etwa „Gemeinden, denen besondere Bedeutung zufolge ihrer geografischen Lage und ihres wirtschaftlichen Gepräges zukommt“ (Niederösterreichische Gemeindeordnung)[1]. Dennoch streben noch zahlreiche Gemeinden die Verleihung des Titels an, hauptsächlich zu repräsentativen Zwecken. Über die Verleihung entscheidet die jeweilige Landesregierung aufgrund der entsprechenden Gemeindeordnung des Landes.[2]
Neben normalen Gemeinden und Marktgemeinden existieren noch Stadtgemeinden und Städte mit eigenem Statut.
Siehe auch
Einzelnachweise
Kategorien:- Kommunalrecht (Deutschland)
- Verwaltungsgliederung Österreichs
- Verwaltungsgliederung Italiens
- Südtirol
- Ortsbeiname
- Gemeinderecht (Österreich)
- Recht (Bayern)
- Recht (Italien)
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