Massaker von Sant’Anna di Stazzema

Massaker von Sant’Anna di Stazzema
Blick auf Häuser des Ortes von der Kirche aus gesehen (links oben das Mahnmal, links Museum der Resistenza)

Sant’Anna di Stazzema ist ein Dorf in der Toskana (Italien) in der Gemeinde Stazzema (Provinz Lucca). Es wurde am 12. August 1944 durch Truppen der Waffen-SS zerstört. Dabei starben etwa 560 Menschen, überwiegend Frauen und Kinder.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Hintergrund

Im Sommer 1944 waren die deutschen Streitkräfte in Italien, wie an fast allen Fronten, auf dem Rückzug. Der Frontverlauf war mittlerweile bis in die Toskana vorgerückt. Da die deutsche Besatzungsmacht junge Italiener zwangsrekrutierte und viele kampfunfähige Zivilisten zur Zwangsarbeit in der Rüstungsindustrie verpflichtet wurden, führte dies bei Teilen der italienischen Bevölkerung zu einer Antipathie gegen den ehemaligen Verbündeten. Mehr und mehr schlossen sich dem bewaffneten Widerstand, der Resistenza an, um als Partisanen gegen die Besatzung vorzugehen. Die bewaldeten Berge der Toskana boten den Irregulären Schutz und ideale Bedingungen, um deutsche Nachschublinien zu stören.

Das deutsche Oberkommando reagierte auf diese Entwicklung mit äußerster Härte. Angeblich hatten Offiziere keine Strafe wegen „zu harten Vorgehens“ zu erwarten. Da Partisanen selbst nur schwer aufzuspüren waren, reagierte man mit Hinrichtungen von gefangenen Freischärlern und Geiselerschießungen von Zivilisten, um potentielle Unterstützer in den toskanischen Bergdörfern, welche die Partisanen mit Nahrungsmitteln und Informationen versorgten, abzuschrecken.

Hergang des Massakers

Am 12. August 1944, kurz nach 6 Uhr, umzingelten vier Kompanien der 16. SS-Freiwilligen-Panzergrenadier-Division „Reichsführer SS” der Waffen-SS das Dorf. Sant’Anna hatte etwa 400 Einwohner und beherbergte mehrere hundert Flüchtlinge. Offiziell sollte die SS gegen Partisanen vorgehen, doch zu den etwa 560 Opfern zählen überwiegend Frauen und 116 Kinder. Sie wurden in Gehöften und auf dem Kirchplatz zusammengetrieben. Die SS warf Handgranaten in die Menge, erschoss wahllos Männer, Frauen und Kinder und brannte die Häuser nieder. Nach nur gut drei Stunden war das Dorf ausgerottet. Das jüngste Opfer war 20 Tage alt.

Nachkriegszeit und juristische Aufarbeitung

Sant’Anna di Stazzema wurde zum Teil wieder aufgebaut. Das Massaker wurde nach dem Krieg wie viele deutsche Kriegsverbrechen totgeschwiegen, da Westeuropa eine politische Einheit gegen die Sowjetunion bilden sollte. Die Akten über den Vorfall lagerten bis 1994 in einem versiegelten, mit der Tür zur Wand gestellten Schrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Militärstaatsanwaltschaft in Rom, der auch unter der Bezeichnung „Schrank der Schande“ bekannt war. [1] [2] So blieben die Täter fast 60 Jahre unbehelligt. Erst im April 2004 eröffnete das Militärgericht von La Spezia einen Prozess gegen mehrere noch in Deutschland lebende Täter, die jedoch in ihrer Heimat als hochbetagte Rentner kein Strafverfahren oder gar den Strafvollzug fürchten müssen. Am 22. Juni 2005 endete dieser Prozess mit der Verurteilung von 10 früheren SS-Angehörigen zu lebenslanger Haft sowie Entschädigungszahlungen in Höhe von ca. 100 Millionen Euro. Alfred Mathias Concina, Karl Gropler, Georg Rauch, Horst Richter, Gerhard Sommer, Alfred Schöneberg und Ludwig Heinrich Sonntag legten Revision gegen das Urteil ein, welches jedoch 2006 von einem Militärgericht in Rom bestätigt wurde. [3]

  • Karl Gropler - verurteilt nach italienischem Recht
  • Georg Rauch - verurteilt nach italienischem Recht
  • Gerhard Sommer - verurteilt nach italienischem Recht
  • Alfred Schönenberg - verurteilt nach italienischem Recht (inzw. verstorben [3])
  • Ludwig Heinrich Sonntag - verurteilt nach italienischem Recht (inzw. verstorben [3])
  • Alfred Mathias Concina - verurteilt nach italienischem Recht
  • Horst Richter - verurteilt nach italienischem Recht (inzwischen verstorben)
  • Werner Bruss - rechtskräftig[4] verurteilt nach italienischem Recht
  • Heinrich Schendel - rechtskräftig[4] verurteilt nach italienischem Recht
  • Ludwig Goering - rechtskräftig[4] verurteilt nach italienischem Recht

In Deutschland hat dieses Urteil allerdings keine praktische Bedeutung, so dass keiner der Angeklagten bisher eine Strafe verbüßen musste. Dazu wäre eine Verurteilung vor einem deutschen Gericht notwendig, die allerdings aufgrund der deutschen Rechtslage als unwahrscheinlich gilt.[5]

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt zwar seit 2002 gegen neun der in Italien Verurteilten, bis heute wurde jedoch mangels Beweisen in keinem der Fälle eine Anklage erhoben. Fünf weitere Personen, die nicht in dem Prozess in La Spezia angeklagt waren, blieben von Ermittlungen ausgenommen. Der aktuelle Stand der Ermittlungen ist unklar, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Einsicht in die Ermittlungsakten verweigert. Die Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die den Verband der Opfer von Sant'Anna in Deutschland gerichtlich vertritt, stellte 2005 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung, welcher mit der Begründung einer zu vermeidenden Gefährdung der Ermittlungen durch die Opfer abgelehnt wurde. [6] Gegen die drei rechtskräftig Verurteilten wurde im Juni 2007 ein Europäischer Haftbefehl gestellt. Dieser dürfte jedoch wirkungslos bleiben, da Deutsche zum Zwecke der Strafvollstreckung nicht gegen ihren Willen ausgeliefert werden dürfen.[4]

Kritiker werfen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor, die Ermittlungen eher aus symbolischen Gründen zu führen und in Wirklichkeit nur den natürlichen Tod der heute noch lebenden Täter abzuwarten. Dadurch versuche die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens mangels Beweisen oder einen Freispruch zu vermeiden, was beides als Niederlage für die Justiz gelten würde.

Die Staatsanwaltschaft erklärte hierzu: „Die Ermittlungen dauern noch an, ein Ende ist nicht abzusehen. ... Wir wollen den Sachverhalt vollständig aufklären. Und es ergeben sich immer wieder neue Hinweise.“ Neue Zeugen hätten sich gefunden, weitere würden gesucht, jedoch könnten oder wollten sich vielleicht die Zeugen häufig nicht mehr erinnern. [7] 2007 erklärte eine Sprecherin im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau: „Nach dem deutschen Rechtssystem müssen wir jedem einzelnen eine Tatbeteiligung nachweisen, und wir brauchen Mordmerkmale wie Grausamkeit und niedere Beweggründe, weil nur Mord nicht verjährt.“[4]

Die Staatsanwaltschaft hat ihrerseits die Verurteilung in Italien kritisiert. Sie sei ein „Schnellschuss aus der Hüfte“, bei dem sich die italienische Justiz zehn Angehörige der Einheit „herausgepickt“ und pauschal verurteilt habe.[4]

Am 60. Jahrestag des Massakers besuchte mit dem deutschen Innenminister Otto Schily erstmals ein deutscher Politiker eine Gedenkfeier im Ort.[8] Enio Mancini, der das Massaker als Junge miterlebte und nicht von den Deutschen erschossen wurde, hat an der Stelle des ehemaligen Dorfes eine Gedenkstätte und ein Museum aufgebaut, in dem Fotos, persönliche Habe, und Anderes zu besichtigen sind.

Bilder

Verweise

Interne Verweise

Literatur

  • Friedrich Andrae: Auch gegen Frauen und Kinder. Piper-Verlag, München, 1995, 311 Seiten, ISBN 3-492-03698-8
  • Claudia Buratti/Giovanni Cipollini: Vite bruciate. La strage di Sant’Anna di Stazzema 1944-2005, L’Unità, Rom 2006.
  • Carlo Gentile: Le SS di Sant’Anna di Stazzema: azioni, motivazioni e profilo di una unità nazista, in: Marco Palla (Hg.), Tra storia e memoria. 12 agosto 1944: la strage di Sant’Anna di Stazzema, Carocci, Rom, 2003, S. 86-117.
  • Carlo Gentile: Politische Soldaten. Die 16. SS-Panzer-Grenadier-Division „Reichsführer-SS“ in Italien 1944, in: „Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken“, 81, 2001, S. 529-561.
  • Carlo Gentile: Sant’Anna di Stazzema, in: Gerd R. Ueberschär (Hg.), Orte des Grauens. Verbrechen im Zweiten Weltkrieg, Primus, Darmstadt, 2003, S. 231-236.
  • Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien - Täter, Opfer, Strafverfolgung. C. H. Beck, München, 1996, 278 Seiten, ISBN 3-406-39268-7

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heike Demmel: Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema - Schleppende Ermittlungen in Deutschland www.resistenza.de
  2. Wolfgang Most: Der Schrank im Palazzo Cesi - Späte Prozesswelle gegen ehemalige deutsche Soldaten in Italien. www.resistenza.de
  3. a b c Lars Reissmann: Verurteilung wegen des SS-Massakers von Sant’Anna di Stazzema bestätigt. Lokalberichte Hamburg, 17. Jahrgang, Nr. 24, 23. November 2006, S. 8, (Pdf 553 KB)
  4. a b c d e f Frankfurter Rundschau: Haftbefehle gegen Ex-SS-Männer beantragt, 26. Juni 2007
  5. http://www.broschuere.resistenza.de/material/broschuere_santanna_web.pdf Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944. Materialiensammlung 1 für eine bundesweite Kampagne zur Anklageerhebung in Deutschland S. 26
  6. Das Massaker von Sant’Anna di Stazzema am 12. August 1944 - Materialiensammlung 1 für eine bundesweite Kampagne zur Anklageerhebung in Deutschland Mai 2006, S. 19-20, (Pdf 880 KB)
  7. Franz Schmider: Ein Massaker und eine Mauer des Schweigens. In: Badische Zeitung vom 6. Mai 2006, S. 3
  8. Otto Schily: Ansprache auf der Gedenkfeier zum Massaker vom 12. August 1944 in Sant' Anna di Stazzema, 12. August 2004

43.97416666666710.2736111111117Koordinaten: 43° 58′ N, 10° 16′ O


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