- Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
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Der MDS wurde am 18. Oktober 1989 als Arbeitsgemeinschaft „Medizinischer Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen“ nach § 282 SGB V mit Sitz in Essen gegründet. Am 1. Juli 2008 ging der bisherige Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in die Trägerschaft des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen über. Von nun an ist er der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit der Rechtsform eingetragener Verein.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Der MDS berät den am 1. Juli 2008 gegründeten Spitzenverband Bund der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegefachlichen Grundsatzfragen. Dazu gehören Grundsatz- und HTA-Gutachten sowie die medizinisch-fachliche Beratung in Gremien der Gesundheitsselbstverwaltung.
Auch in Fragen der sozialen Pflegeversicherung berät der MDS den Spitzenverband Bund. Außerdem wirkt er bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Alle drei Jahre gibt der MDS einen Bericht über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege ab. Außerdem führt er die Daten aus der Pflegebegutachtung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in einer bundesweiten Statistik zusammen.
Darüber hinaus koordiniert der MDS die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in der Beratung und Begutachtung und fördert ein einheitliches Vorgehen in organisatorischen Fragen. Für die Medizinischen Dienste nimmt er Gemeinschaftsaufgaben von der Fortbildung über das Berichtswesen bis hin zum Tarifgeschehen wahr.
Mitglieder
Allein entscheidungsbefugtes Mitglied gemäß § 282 SGB V ist
Die bisherigen Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
- der AOK-Bundesverband
- der BKK Bundesverband
- der Verband der Angestellten-Krankenkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
- der IKK-Bundesverband
- der Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen
- die Knappschaft
gehören dem Verein als fördernde Mitglieder an und werden auch künftig seine gesundheitspolitische Ausrichtung mitgestalten. Darüber hinaus können die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung dem MDS als fördernde Mitglieder beitreten.
Organe
Organe des MDS sind zum einen die Mitgliederversammlung, die sich aus Vertretern des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und der fördernden Mitglieder zusammensetzt.
Zentrales Selbstverwaltungsgremium des MDS ist der Verwaltungsrat. Die Vertreter des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sind stimmberechtigt. Zudem sind die Kassenarten sowie die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung, die fördernde Mitglieder sind, vertreten.
Der geschäftsführende Vorstand des MDS ist Dr. Peter Pick. Sein Stellvertreter, der gleichzeitig auch die Aufgaben des leitenden Arztes wahrnimmt, ist Dr. Stefan Gronemeyer.
Weblinks
- Webseite des MDS
- 2. Bericht des MDS nach § 118 Abs. 4 SGB XI zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege (PDF-Datei; 5,13 MB)
Normdaten: GKD in der DNB: 16057460-2 | GKD (Vorgängerkörperschaft) in der DNB: 2118117-2 | GKD (Vor-Vorgängerkörperschaft) in der DNB: 64872-3Kategorien:- Organisation (Gesundheitswesen)
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialversicherung (Deutschland)
- Sozialrecht (Deutschland)
- Medizinische Qualitätssicherung
- Verein (Essen)
- Gesundheitswesen (Deutschland)
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