- Merlauer Vertrag
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Der Merlauer Vertrag wurde am 8. September 1583 zwischen Landgraf Wilhelm IV. von Hessen-Kassel und dem neuen Mainzer Erzbischof Wolfgang von Dalberg in Merlau, einem heutigen Ortsteil der Gemeinde Mücke im Vogelsbergkreis in Hessen, geschlossen.
In dem Vertrag einigten sich die beiden Seiten über schon lange schwelende Grenzkonflikte zwischen Kurmainz und der Landgrafschaft, wobei fast alle noch verbliebenen Mainzer Besitzungen in Nordhessen endgültig an die Landgrafschaft fielen, dafür jedoch Hessen-Kassel seine Ansprüche im Eichsfeld aufgab. Alle während der Mainzer Stiftsfehde gemachten Pfandschaften kamen damit gegen eine weitere Zahlung von 40.000 Gulden endgültig an Hessen. Dies betraf u. a. die Ämter Battenberg und Wetter nebst den Burgen Kellerburg (bei Battenberg) und Mellnau sowie den Orten Rosenthal, Hofgeismar, Jesberg und einer Anzahl von Dörfern (darunter Linsingen und Hertingshausen).
Das Erzstift Mainz behielt danach in Hessen nur noch Fritzlar, das durch Landgraf Ludwig IV. von Hessen-Marburg von den Grafen von Waldeck eingelöste und 1588 an das Erzstift zurückgegebene Naumburg, Neustadt und Stadt und Amt Amöneburg, sowie das Einlösungsrecht für die halbe Herrschaft Itter.
Literatur
- Friedrich P. Kahlenberg: „Konsolidierung und Arrondierung des Territorialstaates in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Der Merlauer Vertrag von 1582 zwischen Hessen und Mainz“. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 14, 1964, ISBN 3-921254-14-0
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