Hessen-Marburg

Hessen-Marburg

Die kurzlebige Landgrafschaft Hessen-Marburg ging 1567 aus der Landgrafschaft Hessen hervor. Landgraf Philipp I. von Hessen verfügte testamentarisch die Aufteilung seines Erbes unter den vier Söhnen aus erster Ehe. Sein zweitgeborener Sohn Ludwig IV. erhielt mit Oberhessen, dem so genannten „Land an der Lahn“, etwa ein Viertel der Landgrafschaft. Er residierte in Marburg und begründete somit die Linie Hessen-Marburg des Hessischen Fürstenhauses, die jedoch mit seinem Tod bereits wieder erlosch.

Ludwig IV. konnte sein Herrschaftsgebiet durch Erbe und Ankauf erheblich erweitern. Bis 1599 kamen die Herrschaft Itter, die fehlenden Anteile der Gemeinschaft Bingen (ohne Reichelsheim) und der Stadt Butzbach, Stadt und Amt Lißberg und Ullrichstein, das Gericht Lollar, die Dörfer Heuchelheim, Rodheim, Fellingshausen und Großen-Linden hinzu. Des Weiteren Rosenthal (Hessen), Battenberg (Eder), Mellnau und die Hälfte von Wetter (Hessen), ferner die Dörfer Moischeid, Winterscheid, Lischeid und Heimbach des Amtes Schönstein sowie die Ganerbschaft des Busecker Tals.

Marburger Erbfolgestreit

Aufgrund seiner Kinderlosigkeit gingen die Gebiete Ludwigs IV. 1604 an seine beiden Neffen, die Landgrafen von Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt, jedoch unter der von ihm verfügten Bedingung, dass der lutherische Bekenntnisstand erhalten bliebe. Streitigkeiten um diese Aufteilung sowie der von Landgraf Moritz von Hessen-Kassel vollzogene Wechsel zum reformierten Bekenntnis hatten einen jahrzehntelangen Erbstreit zwischen Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt zur Folge. Dieser kam zwar 1627 mit der Abdankung von Landgraf Moritz und der Abtretung Oberhessens an Hessen-Darmstadt zu einem vorläufigen Abschluss, lebte aber von 1645 bis 1648 im so genannten Hessenkrieg wieder auf. Letztendlich wurde Oberhessen geteilt, so dass es später zwei Provinzen mit dem gleichen Namen gab, die Provinz Oberhessen im Kurfürstentum Hessen und die Provinz Oberhessen im Großherzogtum Hessen.

Frühere Landgrafschaften Oberhessen

Schon früher war das „Land an der Lahn“, das spätere Oberhessen, zweimal eine von Niederhessen getrennte, selbständige Landgrafschaft:

  • 1308 hatten die Söhne des ersten hessischen Landgrafen Heinrich I. das Erbe geteilt, Otto I. war Landgraf von Oberhessen in Marburg geworden, sein Halbbruder Johann hatte als Landgraf von Niederhessen in Kassel regiert. Nach Johanns Tod 1311 waren beide Landesteile jedoch wieder in Ottos Hand vereinigt worden.
  • 1458 war Hessen unter den Söhnen Ludwigs I., Ludwig II. und Heinrich III., erneut zweigeteilt worden. Ludwig II. herrschte in Niederhessen, sein Bruder Heinrich III. in Oberhessen. Nach dem erbenlosen Tod von Heinrichs III. einzigem überlebenden Sohn Wilhelm III. gelangten beide Gebiete um 1500 unter Ludwigs II. Sohn Wilhelm II. wieder in eine Hand.

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