- Miete (Landwirtschaft)
-
Eine Miete (von lat. mēta «Kegel» [1]) bezeichnet in der Landwirtschaft und im Gartenbau verschiedene Lagerformen von Feld- oder Gartenfrüchten.
Im Gartenbau werden Mieten zur Winterlagerung von Obst und Gemüse, beispielsweise von Wurzelgemüse wie Möhren, Kartoffeln, Kohlköpfen aber auch Äpfeln, verwendet. Häufig sind dies doppelwandige Holzkisten, in denen die Früchte zusammen mit Sand, Torf oder Stroh vor Licht und Kälte geschützt gelagert werden. Die Früchte bleiben so über Monate hinweg haltbar. Voraussetzung ist, dass nur einwandfreie Exemplare ohne Faulstellen eingemietet werden: eine angefaulte Frucht kann den gesamten eingemieteten Bestand verderben. In der Regel werden die Früchte nicht oder nur grob von anhaftender Erde gereinigt, da diese Erdkruste die Oberflächen unter anderem unempfindlicher gegen Schimmelpilze macht.
In der Landwirtschaft werden insbesondere Zuckerrüben direkt nach der Ernte erst in langen Reihen am Ackerrand, den sogenannten Rübenmieten aufgehäuft. Die Rüben werden je nach Witterung oft mit Stroh, seltener mit Erde oder Planen abgedeckt, damit kein Frost in sie ziehen kann. Werden die Rüben dann in der Zuckerfabrik benötigt, werden sie zur Weiterverarbeitung mit einem Rübenreinigungslader aufgenommen und anschließend mit LKWs oder Traktoren und Anhängern vom Feld gebracht.
Für die Feldlagerung von Trockenfutter wurden Diemen errichtet.
Siehe auch: Holzmiete
Quellen
- ↑ J. M. Stowasser, M. Petschenig, F. Skutsch, R. Pichl, H. Reitterer, E. Sattmann, J. Semmler, K. Smolak, W. Winkler: Der Kleine Stowasser: Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch. Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, Wien, 2. Auflage 1987, ISBN 3-209-00225-8
Wikimedia Foundation.