- Militärstrafgesetz (Schweiz)
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Basisdaten Titel: Militärstrafgesetz Abkürzung: MStG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz, Schweizer Truppen im Ausland Rechtsmaterie: Strafrecht Systematische
Rechtssammlung (SR):321.0 Datum des Gesetzes: 13. Juni 1927 Inkrafttreten am: 1. Januar 1928 Inkrafttreten der
letzten Änderung:1. März 2009 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Das Militärstrafgesetz regelt in der Schweiz im Wesentlichen das materielle Strafrecht für den militärischen Bereich. Dem Gesetz unterstehen Dienstpflichtige während ihres Dienstes in der Schweizer Armee, sowie Mitarbeiter der Militärbehörden in Ausübung ihrer Arbeit.
Inhaltsverzeichnis
Systematik innerhalb der Rechtsordnung
Das MStG stellt einen Erlass des Nebenstrafrechts dar. Die Tatbestände sind ganz überwiegend identisch formuliert wie die entsprechenden Tatbestände des zivilen Rechts (StGB). Einzig die spezifisch militärischen Delikte sind im StGB nicht enthalten (insbesondere Art. 81 ff. MStG).
Das Strafverfahren vor den Organen der Militärjustiz ist dagegen im Militärstrafprozess vom 23. März 1979 (MStP; SR 322.1) enthalten.
Anwendbarkeit
Im Gegensatz zum StGB, ist das Militärstrafrecht nur bei Verstössen im Zusammenhang mit einem Militärdienst oder mit einer Dienstpflicht anwendbar. Darunter fallen im Besonderen AdA während Rekrutenschule oder WK. Zudem gilt es für Mitarbeiter der Militärbehörden in Ausübung ihrer dienstlichen Arbeit. Ausserhalb des eigentlichen Militärdienstes ist es anwendbar, wenn eine direkt mit dem Militärdienst zusammenhängende Pflicht verletzt wird, beispielsweise bei Nichtbefolgen der ausserdienstlichen Schiesspflicht oder dem Verletzen militärischer Geheimhaltungsvorschriften. Es ist ausserdem anwendbar bei Verstössen gegen das Völkerrecht.
Systematik des Gesetzes
Erstes Buch: Militärstrafrecht
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen
- Erster Titel: Geltungsbereich
- Zweiter Titel: Die Strafbarkeit
- Dritter Titel: Strafen und Massnahmen
- Vierter Titel: Bewährungshilfe, Weisungen und freiwillige soziale Betreuung
- Fünfter Titel: Die Verjährung
- Sechster Titel: Verantwortlichkeit des Unternehmens
- Siebter Titel: Übertretungen
Zweiter Teil: Von den einzelnen Verbrechen oder Vergehen
- Erster Abschnitt: Verletzung der Pflicht der militärischen Unterordnung
- Zweiter Abschnitt: Missbrauch der Dienstgewalt
- Dritter Abschnitt: Dienstverletzungen
- Vierter Abschnitt: Verletzung der Pflicht zur Dienstleistung
- Fünfter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen die Landesverteidigung und gegen die Wehrkraft des Landes
- Sechster Abschnitt: Verletzung des Völkerrechts im Falle bewaffneter Konflikte
- Siebenter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen Leib und Leben
- Achter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen das Vermögen
- Neunter Abschnitt: Bestechung und ungetreue Geschäftsführung
- Zehnter Abschnitt: Ehrverletzungen
- Elfter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen die Freiheit
- Zwölfter Abschnitt: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität
- Dreizehnter Abschnitt: Gemeingefährliche Verbrechen oder Vergehen
- Vierzehnter Abschnitt: Urkundenfälschung
- Fünfzehnter Abschnitt: Verbrechen oder Vergehen gegen die Rechtspflege
Zweites Buch: Disziplinarstrafordnung
- Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Zweiter Abschnitt: Disziplinarstrafen
- Dritter Abschnitt: Zuständigkeit und Strafbefugnisse
- Vierter Abschnitt: Disziplinarstrafverfahren
- Fünfter Abschnitt: Rechtsmittel
- Sechster Abschnitt: Ausführungsbestimmungen
Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes
- Erster Titel: Verhältnis dieses Gesetzes zum bisherigen Recht
- Zweiter Titel: Gerichtsbarkeit
- Dritter Titel: Verfahren
- Vierter Titel: Urteilsvollzug
- Fünfter Titel: Strafregister
- Sechster Titel: Rehabilitationsverfahren
- Siebter Titel: Begnadigung und Amnestie
- Achter Titel: Ergänzende Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Siehe auch
Weblinks
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