Manfred Messerschmidt

Manfred Messerschmidt

Manfred Messerschmidt (* 1. Oktober 1926 in Dortmund) ist ein deutscher Militärhistoriker und Jurist.

Arbeit

Er ist Autor von Standardwerken zur Militärgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, hier insbesondere des Nationalsozialismus. Messerschmidt gilt als einer der bedeutendsten Militärhistoriker Deutschlands nach 1945 und als Begründer der kritischen Militärgeschichte in Deutschland.

Messerschmidt erlebte vom Mai 1944 bis zum Kriegsende den Zweiten Weltkrieg als Flakhelfer bei der Pioniertruppe. In der Bundesrepublik begann er ein Studium an der Universität in Münster und wechselte vier Semester später an die Universität Freiburg im Breisgau. Nach dem Abschluss promovierte er 1954 bei Gerhard Ritter mit einer Arbeit über „Die Wandlungen des Deutschlandbildes in der englischen Geschichte“ zum Dr. phil. 1959 absolvierte er das erste, 1962 das zweite juristisches Staatsexamen.

Seit 1962 ist Messerschmidt als Historiker tätig. Von 1970 bis 1988 war er Leitender Historiker am Militärgeschichtlichen Forschungsamt in Freiburg im Breisgau. Er war darüber hinaus von 1973 bis 1988 Präsident der „Commission d’Histoire du droit militaire, Société Internationale de Droit Pénal Militaire et de Droit de la Guerre“ (Internationalen Gesellschaft für Wehrrecht und Kriegsvölkerrecht) sowie Generalsekretär des „Comité d’Histoire de la Deuxième Guerre Mondiale“ (Deutschen Komitees für die Geschichte des Zweiten Weltkriegs). Von 1987 bis 1988 war er Mitglied der „Waldheim-Kommission“, wo seine Forschungen wesentlich zur Aufklärung der Waldheim-Affäre um den ehemaligen UN-Generalsekretär und späteren österreichischen Bundespräsidenten Kurt Waldheim beitrugen.

Messerschmidt ist außerdem Mitglied des Beirats für die Gedenkstätte des KZ Buchenwald und stellvertretender Vorsitzender der Stiftung Deutsches Holocaust-Museum.

Rezensionen

Die Autoren Messerschmidt und Wüllner wurden für ihr Buch „Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende“ von Ilse Staff wie folgt rezensiert:

Daß diese Gegenschrift nicht »akademisch angelegt ist«, heißt leider, daß sie in weiten Teilen nicht zureichend sachlich ist; das Buch liest sich passagenweise so, als würde ein persönlicher Krieg insbes. gegen Schwinge ausgetragen. Diese »Kriegsführung« schadet nicht nur der Darstellung insgesamt, sie war auch überflüssig, denn die Kritik, die bereits die Publikationsgeschichte von Schweling/Schwinge begleitet und sich in Fachkreisen mit eindeutiger Klarheit fortgesetzt hat, hat zurecht verhindert, daß die ungenaue und subjektive Arbeit über die Militärjustiz von Schweling/Schwinge als wissenschaftlich, geschweige denn als repräsentativ gilt, wie Messerschmidt/Wüllner meinen.

– Prof. Dr. Ilse Staff, Politische Vierteljahresschrift 1989, S. 370f.

Magnus Koch vom Arbeitskreis Historische Friedensforschung bewertet das Buch „Die Wehrmachtjustiz 1933-1945“:

Manfred Messerschmidt hat mit dieser bisher umfassendsten und auch von der Quantifizierung der Ergebnisse her präzisesten Studie über die Wehrmachtjustiz neue Standards gesetzt. Die durchgängig schlechte Materiallage gleicht er immer wieder durch eine große Vielfalt von Belegtexten aus. Hierzu zählen eine Reihe unveröffentlichter Manuskripte ebenso wie Vortragsnotizen und Zeitzeugengespräche, die die langjährige Arbeit des Autors besonders deutlich hervortreten lassen. Das Buch ist zudem gut geschrieben und besticht durch seine durchgängig eng an den Quellen gearbeitete Darstellung.“

Magnus Koch: Rezension zu: Messerschmidt, Manfred: Die Wehrmachtjustiz 1933-1945. Paderborn 2005. In: H-Soz-u-Kult, 9. Januar 2006

Der amerikanische Historiker und Völkerrechtler Professor Alfred de Zayas bewertete das Buch in der WELT. In einer vergleichenden Rezension von zwei Büchern schrieb de Zayas:

Hier sind zwei Paradebeispiele, wie man die Vergangenheit bewältigen soll und wie nicht.“

Das eine Buch Rechtswissenschaft im NS-Staat wurde von Professor Hans Hattenhauer (Kiel) herausgegeben und eingeleitet. Es schildert nüchtern, wie ein deutscher Gelehrter, Professor des Zivil-, Handels- und Kirchenrechts an der Universität Kiel (1934-1945) mit den Spannungen und Herausforderungen der NS-Zeit fertig zu werden versuchte. Im Vergleich zu diesem Buch erscheint das Werk von Manfred Messerschmidt und Fritz Wüllner

als eine einzige Polemik gegen die rund 2000 ehemaligen Wehrmachtrichter, als wären sie überwiegend Anhänger der NS-Ideologie gewesen. Schon der Titel soll provozierend wirken. Im übrigen entspricht er den Tatsachen nicht, denn es gab keine Militärjustiz 'im Dienste' des Nationalsozialismus. Hitler hat die Wehrmachtjustiz bekanntlich gehasst und ihre Kompetenzen beschränkt. In der Tat waren etliche Juristen im OKW Hitler-Gegner, etwa Helmut James Graf von Moltke, Völkerrechtler in der Abteilung Ausland-Abwehr, Dr. Karl Sack, Chef der Heeresrechtsabteilung, Dr. Rüdiger Schleicher, Chef der Luftwaffenrechtsabteiolung, die dann auch alle 1945 higerichtet wurden.“

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist zudem, dass Messerschmidt/Wullner die hohe Zahl der Wehrmacht-Todesurteile nur mit den Zahlen bei der amerikanischen bzw. den britischen und französischen Armeen vergleichen.

Im Hinblick auf die Bedingungen des "totalen Krieges" im Osten wäre ein Vergleich mit den Todesurteilen bei den sowjetischen Kriegs- und Standgerichten angebracht.

– Die Welt Nr. 105, Donnerstag 5 Mai 1988.

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