- Mitnahmeeffekt
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Der Mitnahmeeffekt bezeichnet zwei politische bzw. ökonomische Phänomene.
Inhaltsverzeichnis
Mitnahmeeffekt bei Subventionen
Der Mitnahmeeffekt bezeichnet die Inanspruchnahme von Subventionen oder anderer finanzieller Anreize (z.B. Abschreibungserleichterungen) als Belohnung für ein Verhalten, das auch ohne den zusätzlichen Anreiz stattgefunden hätte. Damit wird die Lenkungswirkung insbesondere staatlicher Anreizmaßnahmen eingeschränkt. Da sich das jeweilige Ausmaß eines Mitnahmeeffekts empirisch nicht exakt ermitteln, sondern nur vermuten lässt, ist die Bewertung des Effekts umstritten.
Beispiel:
- Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vermutet in einem Brief vom 25. Oktober 2002 an den zuständigen Bundesminister Wolfgang Clement, dass Unternehmen, die ohnehin neue Mitarbeiter einstellen möchten, dies bevorzugt über eine öffentliche Personal-Service-Agentur machen, da hier der Lohn subventioniert wird. Der durch die Schaffung der Agenturen erhoffte zusätzliche Beschäftigungseffekt fällt daher geringer aus, als die Zahlen der durch die Agenturen vermittelten Arbeitslosen vermuten lässt.[1] Diese Diskussion lebte Anfang 2006 in der Debatte um sogenannte Kombilöhne neu auf und wurde unter anderem durch den damaligen Ministerpräsident Niedersachsens Christian Wulff als Politisches Schlagwort ins Spiel gebracht, um eine flächdeckende Einführung zu verhindern.[2] Arbeitsmarktexperten betonten erneut die Gefahr, dass ohnehin geplante Neueinstellungen lediglich billiger werden, aber keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden.[3]
- Im Zusammenhang mit der Förderung des privaten Wohnungsbaus durch die Eigenheimzulage wird vermutet, dass die Immobilienpreise um genau die Höhe der Eigenheimzulage teurer seien, als es nach Marktpreisen gerechtfertigt sei, da die Verkäufer wissen, dass der Käufer diese Summe staatlich gefördert bekommen kann.
- Ein typischer Mitnahmeeffekt entsteht z.B. durch den Arbeitnehmerpauschbetrag: Ihn erhält jeder Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob er Werbungskosten hat oder nicht.
Mitnahmeeffekt bei kurzfristigen Veränderungen langfristiger Trends
Mit einem Mitnahmeeffekt erklärt man Veränderungen eines Indikators oder einer Kenngröße, die gegen den aktuellen Trend laufen.
Beispiel:
- Trotz eines längeren und stabilen Aufwärtstrends bei den Aktienkursen, weist der Börsenindikator (z.B. der DAX) Einbrüche auf. Dies wird damit erklärt, dass Investoren Gewinnmitnahmen realisieren und deshalb gegen den Trend ihre Wertpapierbestände verkaufen.
Literatur
Mitnahmeeffekt. In: Gablers Wirtschaftslexikon. Bd. 2 L-Z, Wiesbaden 1988. ISBN 3-409-30948-9
Quellen
- ↑ Brief des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit anlässlich befürchteter Mitnahmeeffekte bei Personal-Service-Agenturen. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, 12. November 2002
- ↑ Debatte um Kombilöhne. Wulff warnt vor „Mitnahmeeffekten“ (nicht mehr online verfügbar). tagesschau.de, 15. Januar 2006.
- ↑ Sachsen will Kombilohn testen. Großversuch geplant. Experten skeptisch. Lausitzer Rundschau Online, 4. Januar 2006.
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