- Mofa-Prüfbescheinigung
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Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse Mofa.
Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt werden. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 (siehe § 76 Nr. 3 FeV) geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)[1] sowie sogenannter Elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit.[2]
Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (theoretisch von 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten und praktisch von einer Doppelstunde zu 90 Minuten) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen.[3] Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule, kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.
Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr und bestandener Theorieprüfung, die frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter absolviert werden kann.
Einzelnachweise
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