- Mofa
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Als Mofa wird ein bestimmter Typ eines motorisierten Zweirades verstanden. Als Mofa oder Motorfahrrad wird aber auch mit Rechtsbegriff ein Fahrzeug bezeichnet, das abhängig von seiner Motorisierung und je nach staatlicher Rechtslage unter unterschiedlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf.
Das Silbenwort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad.
Inhaltsverzeichnis
Mofa als Typ eines motorisierten Zweirades
Antrieb
Im Gegensatz zu einem Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor, meist einen Zweitakt-Verbrennungsmotor, seltener einen Elektromotor. Der Motor leitet die Antriebskraft via Antriebskette auf das Hinterrad, moderner ist die Kraftübertragung mittels Antriebsriemen. In früheren Jahren gab es auch noch die Kraftübertragung mittels Reibrolle auf das Vorderrad, beispielsweise beim Vélosolex. Fast alle modernen Mofas haben Fliehkraftkupplung und ein stufenloses Getriebe („CVT“), d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.
Elektrofahrräder, die nur eine unterstützende Antriebskraft bieten (sogenannte Pedelecs) zählen nicht zu den Mofas. Elektrofahrräder mit stärkeren Antrieben sind teilweise den Mofas gleichgestellt oder werden sogar als Kleinkraftrad oder Motorrad eingestuft, siehe Zweirad mit Elektroantrieb.
Pedale
Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie bei aktuellen Modellen, außer bei der Piaggio Ciao (hier kann zwischen Tretkurbel- und Keilriemenantrieb umgeschaltet werden), nicht zum Treten, sondern werden zum Starten des Motors, beim Bremsen (Rücktrittbremse) und beim Fahren als Fußstützen benutzt. Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor defekt oder das Benzin aufgebraucht ist. Jedoch ist dies sehr anstrengend, da Mofas meist eine kleine Übersetzung der Tretkurbel haben. Zuweilen kommen die Pedale auch an Steigungen zum Einsatz, um die Leistung des Motors durch Muskelkraft zu ergänzen. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Das Mofa ist ein flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig. Nachteile sind (vor allem bei älteren Modellen) das Fehlen einer Blinklichtanlage und der wenig umweltverträgliche Zweitaktmotor. Vor allem auf Grund der fehlenden Blinklichter wird in der Schweiz diskutiert, klassische Mofas in der Zukunft zu verbieten und das Zulassungsalter für auf 30 km/h gedrosselte Motorroller auf 14 Jahre zu senken.
Popularität
Waren Mofas in den 1960er und 1970er Jahren insbesondere unter Jugendlichen sehr populär, sind die Stückzahlen seit den 1980er Jahren stark rückläufig. Ihr klassisches, jedoch nicht dem aktuellen Zeitgeist entsprechendes Styling und die Beschränkung auf 25 km/h in Deutschland beziehungsweise 30 km/h in der Schweiz machten sie zunehmend unpopulär. Spätestens mit dem Aufkommen preiswerter Mofa-Motorroller die teilweise ab Werk als Mofa-Variante angeboten werden bzw. zum "Mofaroller" umgerüstet werden können spielen klassische Mofas auf dem deutschen Markt keine Rolle mehr. In der Schweiz jedoch erlebt das Mofa einen Aufschwung. Vor allem Modelle, die gar nicht mehr produziert werden (z. B. Puch), sind unter Jugendlichen wieder beliebt. Neuere Modelle (z. B. von Tomos) gelten unter manchen Jugendlichen wegen der modernen Ausstattung mit Elektrostarter und Blinker teilweise als nicht angesagt.
Wettbewerbe
Wie mit den meisten anderen motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeugen auch, werden mit Mofas Wettbewerbe abgehalten. Einerseits beispielsweise Drag-Rennen (Beschleunigungsrennen), andererseits z. B. auch „Crossrennen“ auf eigentlich für Motocross oder Autocross gedachten Rennstrecken.
Hersteller (auch historische)
Mofa/Motorfahrrad im rechtlichen Sinn
Deutschland
Ein Mofa in Deutschland ist nach § 4 FeV ein einspuriges einsitziges Fahrrad mit Hilfmotor, auch ohne Tretkurbeln, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahre und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis egal welcher Klasse oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, benötigt keine Prüfbescheinigung.
Zum Betrieb auf den öffentlichen Straßen ist ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis erforderlich. Wenn die in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV) definierten Merkmale bei dem Fahrzeug eingehalten sind, unter anderem zählt hierzu die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, entfällt die Helmpflicht.
Österreich
Ein Motorfahrrad („Mofa“) nach österreichischem Recht ist „ein [nach Z. 4 zwei- oder dreirädiges] Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ hat (Kleinkraftrad im Sinne der Richtlinie 2002/24/EG)“ (§ 2 Abs. 1 Z. 14 KFG).
Für das Lenken eines Motorfahrrads – und damit auch dem klassischen Typ Mofa als motorisiertes Zweirad entsprechend – ist in Österreich ein Mindestalter von 15 Jahren und ein Mopedausweis Voraussetzung. Wer im Besitz eines Lenkberechtigung, egal welcher Klasse ist, benötigt keinen Mopedausweis.
Da es sich bei dem Fahrzeug rechtlich um ein vollwertiges Kraftrad handelt, ist eine Typen- oder Einzelgenehmigung, amtliche Anmeldung mit Kennzeichen und Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Nach § 106 Abs. 7 Z. 1 KFG besteht Helmpflicht.
Schweiz
In der Schweiz ist das Motorfahrrad („Mofa“) in Art. 175 Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; SR 741.41) geregelt. In der Deutschschweiz wird ein Motorfahrrad auch als Töffli bezeichnet.
Das Mindestalter zum Fahren eines Motorfahrrads beträgt nach Art. 6 Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) 14 Jahre. Zum legalen Fahren mit einem Mofa benötigt man nach Art. 3 VRV einen Führerausweis für Motorfahrräder, den man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung und einem absolvierten Sehtest erhält. Dieser Ausweis ist für jene Personen nicht erforderlich, die im Besitz eines Führerausweises sind.
Es ist eine Drosselung des Fahrzeuges auf 30 km/h erforderlich. Nach Art. 94 Verkehrszulassungsverordnung (VZV; SR 741.51) ist eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung und ein Motorfahrrad-Kontrollschild vorgeschrieben; der Fahrzeugausweis mit der eingeklebten Versicherungsvignette ist mit dem Ausweis des benützten Motorfahrrades immer mitzuführen. Nach Art. 3b VRV sind Führer von Motorfahrrädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h von der Helmpflicht ausgenommen.
Da in der Schweiz 14- und 15-jährige keine Motorroller fahren dürfen, sind sie auf die klassischen Mofas (mit Pedalen) angewiesen. Motorroller bis 50 cm³ und unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit dürfen erst ab 16 Jahren mit dem Führerausweis A1 (Schweiz) gefahren werden.
Weblinks
Wiktionary: Mofa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenKategorien:- Fahrradtyp
- Kraftradtyp
- Abkürzung
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