- Töffli
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Das Wort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad. In der Deutschschweiz wird es auch als Töffli bezeichnet.
Im Gegensatz zum Fahrrad, das mit Muskelkraft angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen Verbrennungsmotor – Zweitaktmotor –, gelegentlich aber auch einen Elektromotor), der die Antriebskraft via Kette (klassisch) oder Riemen (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim Velo Solex) leitet. Fast alle modernen Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten ist nicht notwendig.
Wie das Fahrrad hat das klassische Mofa Pedale, allerdings dienen sie, außer bei der Piaggio Ciao (hier kann zwischen Tretkurbel- und Keilriemenantrieb umgeschaltet werden), nicht zum Treten, sondern werden zum Starten des Motors, beim Bremsen (Rücktrittbremse) und beim Fahren als Fußstützen benutzt. Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist. Zuweilen kommen die Pedale auch an Steigungen zum Einsatz, um die Leistung des Motors durch Muskelkraft zu ergänzen. Heutzutage haben aber auch viele kleine Motorroller eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Das Mofa ist ein flexibles Verkehrsmittel. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute Federung und ein bequemer Sattel bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig. Nachteile sind das Fehlen einer Blinklichtanlage und der wenig umweltverträgliche Zweitaktmotor. Vor allem auf Grund der fehlenden Blinklichter wird in der Schweiz diskutiert, klassische Mofas in der Zukunft zu verbieten und das Zulassungsalter für auf 30 km/h gedrosselte Motorroller auf 14 Jahre zu senken.
Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis, in der Schweiz ein Motorfahrrad-Kontrollschild.
Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas ist 14 Jahre (Schweiz) resp. 15 Jahre (Deutschland;Österreich). In der Schweiz ist eine Drosselung auf 30 km/h vorgeschrieben; in Österreich 45 km/h und in Deutschland darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Toleranz bis 27,5 km/h d.h. 10% Toleranz) nicht überschreiten.
In Deutschland ist zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung oder ein beliebiger Führerschein erforderlich falls der Fahrer nach dem 31. März 1965 geboren ist, § 76 Nr. 3 FeV. In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen Führerausweis, welchen man nach erfolgreich abgeschlossener Theorieprüfung erhält. Außerdem muss man einen Sehtest absolvieren.
In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller fahren; sie sind auf klassische Mofas (mit Pedalen) angewiesen. Motorroller bis 50 cm³ und unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit dürfen ab 16 Jahren mit dem Führerausweis A1 (Schweiz) gefahren werden.
In Deutschland und Österreich entfällt die Helmpflicht für besonders einfache Mofas, wenn diese die in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung definierten Merkmale einhalten, unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (siehe auch Fahrrad mit Hilfsmotor).
Waren Mofas in den 60er und 70er Jahren insbesondere unter Jugendlichen sehr populär, sind die Stückzahlen seit den 80er Jahren stark rückläufig. Ihr klassisches, jedoch nicht dem aktuellen Zeitgeist entsprechendes Styling und die Beschränkung auf 25 km/h machten sie zunehmend unpopulär. Spätestens mit dem Aufkommen preiswerter asiatischer Motorroller spielen klassische Mofas auf dem deutschen Markt keine Rolle mehr.
Hersteller (auch historische)
Wettbewerbe
Wie mit den meisten anderen motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeugen auch, werden mit Mofas Wettbewerbe abgehalten. Einerseits beispielsweise Drag-Rennen (Beschleunigungsrennen), andererseits z.B. auch „Crossrennen“ auf eigentlich für Motocross oder Autocross gedachten Rennstrecken.
Siehe auch
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