Nachtwächterstaat

Nachtwächterstaat

Nachtwächterstaat ist eine auf den Arbeiterführer Ferdinand Lassalle zurückgehende polemische Bezeichnung für einen Staat, der ausschließlich für den Schutz der persönlichen Freiheit und des Eigentums zuständig ist[1] – in Anspielung auf die Aufgabe eines Nachtwächters.

Inhaltsverzeichnis

Begriffsentstehung

Im 19. Jahrhundert dominierte das Leitbild des Laissez-faire die wirtschaftswissenschaftlichen Debatten.[2] Die Idee bzw. Ideologie des Laissez-faire geht von einer natürlichen Ordnung aus, in der die eigennützigen und individualistischen Handlungsweisen der Individuuen durch die Unsichtbare Hand zu einem bestmöglichen Ergebnis koordiniert werden. Daraus ergab sich die Forderung an den Staat, sich aus dem Wirtschaftsleben weitestgehend herauszuhalten, diese Vorstellung verspottete Lasalle als Nachtwächterstaat.[3] Er benutzte den Ausdruck als „Kampfbegriff gegen das liberale Staats- und Gesellschaftskonzept“[4] Er bezeichnet (in seinem „Arbeiterprogramm“ im Jahre 1862) mit der „Nachtwächteridee“[5] das Bild vom Staat, das sich (nicht nur) Liberale machen und richtet sich damit spöttisch gegen den zeitgenössischen Manchesterliberalismus.[6] „Manchestertum“ ist ebenfalls ein spöttischer Ausdruck, der von Ferdinand Lassalle bzw. Benjamin Disraeli stammt.[7]

Historische Einordnung

Bis in das 19. Jahrhundert hinein dominierte das Leitbild des Laissez-faire die wirtschaftspolitische Debatte.[8] Zudem hinderte das vorherrschende wirtschaftsliberale Staatsverständnis den Staat bis in die 1880er Jahre daran die Soziale Frage konsequent zu lösen. Um sein eigenes Wohlergehen sollte sich jeder Bürger selbst kümmern. Im 19. Jahrhundert milderte zwar die Industrialisierung und die Fortschritte der Agrarchemie die Beschäftigungs- und Ernährungsprobleme. Die Soziale Frage wandelte sich aber nur, es entstand das Problem unmenschlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen der Industriearbeiter. Außerdem mussten durch Krankheit, Invalidität, Arbeitslosigkeit oder Alter bedingte Lohnausfälle zu sozialer Not führen, da es keinen Sozialstaat gab. Ein weiteres Problem war die verbreitete Kinderarbeit. Dieser liberale Nachtwächterstaat wandelte sich erst mit der bismarckschen Sozialgesetzgebung zum Sozialstaat,[9] da die Verelendung der Massen die Notwendigkeit sozialstaatlicher Regelungen sichtbar machte.[10][11] Die Lohnverhältnisse besserten sich insbesondere durch Herausbildung der Gewerkschaften. Seit Aufhebung der Koalitionsverbote kam es zu einer positiven langfristigen Entwicklung der Lohnquote, die von 43,1% im Jahr 1870 auf 60,2% im Jahr 1930 anwuchs.[12]

Einen Nachtwächterstaat in dem Sinne, dass der Staat über den laissez-faire Liberalismus hinaus auch die politische Freiheit der Bürger nicht beschränkt hätte, hat es im 19. Jahrhundert hingegen nach vielfacher Auffassung nicht gegeben. Nach Frank Deppe habe es den „liberalen Nachtwächterstaat“ in England und Deutschland nur auf dem Papier liberaler Staatsschriften und in Parlamentsreden gegeben, aber nie in der Wirklichkeit. Der liberale Staat war keineswegs jener tolerante und zurückhaltende »Nachtwächterstaat«, in gewissen Grenzen bestand zwar rechtlich politische Freiheit, faktisch fehlte sie jedoch.[13]

Lasalles Staatsvorstellung

Dazu stellt sich Lassalles politischer Hintergrund wie folgt dar: Lassalle strebte eine Wirtschaftsordnung an, in der die Entstehung von „leistungslosem Einkommen“ verhindert wird. Lassalle forderte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeiter, dass der Staat, statt passiv zu bleiben, die Selbsthilfeeinrichtungen der Arbeiter wie z.B. Produktionsgenossenschaften durch Kapitalgewährung unterstützt. Dies werde aber erst geschehen, wenn die Arbeiter angemessenen im Parlament vertreten werden (siehe Dreiklassenwahlrecht).[14][15] Mit seinem „Arbeiterprogramm“, vorgetragen am 12. April 1862, setzt er den „vierten Stand“ (den Arbeiterstand) dem ganzen Menschengeschlecht gleich, da jeder Arbeiter sei, der den Willen haben, in irgendeiner Weise der menschlichen Gesellschaft nützlich zu sein. Dabei setzte er die „sittliche Idee des Arbeiterstandes“, nämlich Solidarität, Gemeinsamkeit und Gegenseitigkeit dem „Nachtwächterstaat“ der „Bourgeoisie“ gegenüber.[16] Er begründete dies wie folgt:

„Die Geschichte ist ein Kampf mit der Natur; mit dem Elend, der Unwissenheit, der Armut, der Machtlosigkeit und somit der Unfreiheit aller Art, in der wir uns befanden, als das Menschengeschlecht im Anfang der Geschichte auftrat. Die fortschreitende Besiegung der Machtlosigkeit – das ist die Entwicklung der Freiheit, welche die Geschichte darstellt. In diesem Kampf würden wir niemals einen Schritt vorwärts gemacht haben oder jemals weiter machen, wenn wir ihn als einzelne jeder für sich , jeder allein, geführt hätten oder führen wollten. Der Staat ist es, welcher die Funktion hat, diese Entwicklung der Freiheit, diese Entwicklung des Menschengeschlechts zur Freiheit zu vollbringen.“

Ferdinand Lassalle, zitiert nach Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus - Liberalismus - Sozialismus. 1. Auflage. Oldenbourg Akademieverlag, 2002, ISBN 3-05-003682-6, S. 488.

Lassalles Staatsverständnis war der liberalen Staatsnegation diametral entgegengesetzt.[17] Der liberale „Nachtwächterstaat“ sei unsittlich, da er vom „falschen Prinzip“ der Gleichheit aller Menschen und Bürger ausgehend nur negative Funktionen erfülle.[18] Die zentrale Machtsstellung, die Lassalle dem Staat einräumte, brachte er gelegentlich mit den Worten „Der Staat ist Gott“ zum Ausdruck.[19]

Rezeption der Bezeichnung

Ludwig von Mises kommentierte Lassalles Formulierungen gegen eng begrenzte Staatstätigkeit unter anderem mit der Bemerkung:[20]

„Doch es ist nicht einzusehen, warum der Nachtwächterstaat lächerlicher oder schlechter sein sollte als der Staat, der sich mit der Sauerkrautzurichtung, mit der Fabrikation von Hosenknöpfen oder mit der Herausgabe von Zeitungen befaßt.“

Ludwig von Mises: Liberalismus. Verlag von Gustav Fischer, Jena 1927, S. 33.

Mises hatte die Wirkung von Lassalles Polemik vornehmlich darauf zurückgeführt, dass die Deutschen damals noch in Erinnerung des Absolutismus waren und unter dem Einfluss der Hegelschen Philosophie gestanden hätten, die den Staat zu einem göttlichen Wesen erhoben habe. Insofern hätte man es als Blasphemie ansehen müssen, wenn jemand die Aufgaben des Staates auf den Nachtwächterdienst beschränken wollte.[21]

Robert Nozick stellte fest, dass selbst der Nachtwächterstaat des klassischen Liberalismus, der sich ausschließlich auf den Schutz gegen Gewalt, Diebstahl und Betrug sowie den Schutz des Eigentums beschränkt insoweit einen Umverteilungseffekt zu haben scheint, als er Menschen zwingt für den Schutz anderer zu bezahlen.[22]

Einzelnachweise

  1. Franz Neumann: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933–1944. S. 69, 71ff
  2. Markus M. Müller, Roland Sturm, Wirtschaftspolitik kompakt. 1. Auflage. Vs Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-14497-9, S. 26.
  3. Bernhard Felderer, Stefan Homburg, Makroökonomik und neue Makroökonomik. 9. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg 2005, ISBN 3-540-25020-4, S. 24.
  4. Thomas Nipperdey: Deutsche Geschichte 1800–1866 - Bürgerwelt und starker Staat. München 1983, S. 742.
  5. Ferdinand Lassalle: Das Arbeiterprogramm - Über den besonderen Zusammenhang der gegenwärtigen Geschichtsperiode mit der Idee des Arbeiterstandes. Berlin 1862. Lassalle schreibt: „Entsprechend […] faßt die Bourgeoisie den sittlichen Staatszweck so auf: er bestehe ausschließend und allein darin, die persönliche Freiheit und sein Eigentum zu schützen. Dies ist eine Nachtwächteridee, meine Herren, eine Nachtwächteridee deshalb, weil sie sich den Staat selbst nur unter dem Bilde eines Nachtwächters denken kann, dessen ganze Funktion darin besteht, Raub und Einbruch zu verhüten.“
  6. Wolf Rainer Wendt: Geschichte der sozialen Arbeit. 4. Auflage. Ferdinant Enke Verlag, 1995, ISBN 3-432-93854-3, S. 126, 127.
  7. Willem Albeda, Erich W. Streissler, Norbert Kloten: Studien zur Entwicklung der ökonomischen Theorie . Band 1. Duncker & Humblot, 1997, ISBN 3-428-09092-6, S. 94.
  8. Markus M. Müller, Roland Sturm: Wirtschaftspolitik kompakt. 1. Auflage. Vs Verlag, 2008, ISBN 978-3-531-14497-9, S. 26.
  9. Manfred Spieker: Zwischen Romantik und Revolution. Die Kirchen und die Soziale Frage im 19. Jahrhundert. In: Reinhold Mokrosch, Helmut Merkel: Humanismus und Reformation. Historische, theologische und pädagogische Beiträge zu deren Wechselwirkung. Lit Verlag, 2001, ISBN 3-8258-4640-7, S. 241, 242.
  10. Anna Gamper: Staat und Verfassung. 2. Auflage. Facultas Verlag und Buchhandels AG, 2010, ISBN 978-3-7089-0597-6, S. 54.
  11. Reinhold Zippelius: Recht und Gerechtigkeit in der offenen Gesellschaft. 2., erw. Auflage. Verlag Duncker & Humblot, 1996, ISBN 3-428-08661-9, S. 147. (Ausgabe 163 von Schriften zur Rechtstheorie)
  12. Heinz-J. Bontrup: Lohn und Gewinn: Volks- und betriebswirtschaftliche Grundzüge. 2. Auflage. 2008, ISBN 978-3-486-58472-1, S. 53. (online)
  13. Politisches Denken im 20. Jahrhundert. Band 2. VSA-Verlag, 2003. S. 255.
  14. Karl-Peter Sommermann: Staatsziele und Staatszielbestimmungen. 1. Auflage. Mohr Siebeck, 1997, ISBN 3-16-146816-3, S. 71.
  15. Heinz-J. Bontrup: Lohn und Gewinn: Volks- und betriebswirtschaftliche Grundzüge. 2. Auflage. 2008, ISBN 978-3-486-58472-1, S. 33.
  16. Klaus von Beyme: Geschichte der politischen Theorien in Deutschland 1300-2000. S. 420.
  17. Bernd Heidenreich: Politische Theorien des 19. Jahrhunderts: Konservatismus - Liberalismus - Sozialismus. 1. Auflage. Oldenbourg Akademieverlag, 2002, ISBN 3-05-003682-6, S. 487.
  18. Wilhelm Bernsdorf: Internationales Soziologenlexikon: Beiträge über bis Ende 1969 verstorbene Soziologen. Transaction Publishers, 1980. S. 234.
  19. Werner Richter: Bismarck. Verlag S. Fischer, 1962, S. 111. (Original von University of Michigan)
  20. Gerhard Engel: Der Liberalismus ist ein Humanismus. In: Aufklärung und Kritik. 1/2010, S. 11.
  21. Ludwig von Mises: Liberalismus. Verlag von Gustav Fischer, Jena 1927, S. 33.
  22. Jens Petersen: Wilhelm von Humbolds Rechtsphilosophie. 2. Auflage. Gruyter, 2007, ISBN 978-3-89949-430-3, S. 283.

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