- Nikolaus Berger
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Nikolaus Berger (* 1956 in Mühlhausen/Thüringen) ist seit dem 1. April 2009 Richter am Bundesgerichtshof.
Das Abitur legte Berger 1975 am Wilhelm-Gymnasium (Braunschweig) ab.[1] Er studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen. 1988 wurde er in Hamburg mit der Dissertation "Typus und Rechtsnatur des Herstellerleasing" zum Dr. jur. promoviert[2] und trat in den höherern Justizdienst der Freien und Hansestadt Hamburg ein. Schon 1990 wurde er unter Abkürzung der regelmäßigen Probezeit von drei Jahren nach § 10 DRiG zum Richter auf Lebenszeit am Landgericht Hamburg ernannt. Von 1991 bis 1993 war er an das Amt für Allgemeine Verwaltung der Justizbehörde (Hamburg) abgeordnet. Danach war er bis 1995 beurlaubt und in dieser Zeit wissenschaftlicher Berater der SPD-Fraktion in Kiel beim Untersuchungsausschuss zur sogenannten Schubladenaffäre. Nach der anschließenden Wiederaufnahme richterlicher Berufstätigkeit wurde Berger 2003 zum Vorsitzenden Richter am Landgericht Hamburg ernannt.[3] Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde er als Vorsitzender Richter im Strafverfahren gegen den Verlagserben Alexander Falk.[4] .[3]
Zum 1. April 2009 wurde Berger zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem X. Zivilsenat zugewiesen. Zugleich war Berger bis Ende 2009 Mitglied des Xa-Zivilsenats, eines sog. Hilfssenats auf dem Gebiet des Patentrechts. Daneben bekleidet Berger das Amt des Ermittlungsrichters V am Bundesgerichtshof. Am 1. Februar 2011 wechselte er in den 2. Strafsenat. [5]
Einzelnachweise
- ↑ http://www.wilhelm-gym.de/archiv/1940-1984/1975abi.htm
- ↑ d-nb.de
- ↑ a b Der Herr des Verfahrens: Richter Nikolaus Berger, Die Welt vom 2. Dezember 2004
- ↑ Financial Times Deutschland. Kopf des Tages. Nikolaus Berger - Richter Gründlich 9. Mai 2008
- ↑ Änderungen des Geschäftsverteilungsplans 2011 für den Bundesgerichtshof
Weblinks
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