Offiziersbrevet

Offiziersbrevet

Der Begriff Offizierspatent kommt von lat. literare patentes und bedeutet landesherrlicher "offener Brief". Durch das Patent wurde die Ernennung zu einem Offiziersdienstgrad wirksam und glaubhaft gemacht. Das Datum der Ausfertigung legte die Rangfolge im Dienstalter fest. Als Auszeichnung konnte es vordatiert werden, womit die Karriere des Inhabers beschleunigt wurde. Die dem Offizier zustehenden Vorrechte und Pflichten waren im Text vermerkt.

Das (oft aus wertvollem Pergament ausgefertigte) Patent für einen Militär-Beamten im Offiziersrang wurde in der Regel vom Kriegsminister ausgestellt. Unteroffiziere erhielten ebenfalls Bescheinigungen über ihre Beförderung, bei Portepeeunteroffizieren (Feldwebeln) war eine (aus Papier gefertigte) "Bestallung" üblich.

Deutschland

König Friedrich Wilhelm I. fertigte jedes Offizierspatent persönlich aus. Seit dieser Zeit hat sich der Wortlaut der Patentschrift kaum verändert in der preußischen Armee bis 1919 erhalten.

In vergleichbarer Weise erfolgt bis heute die Bestallung eines Nautikers (Kapitän oder Schiffsoffizier) durch die Verleihung eines (heute Befähigungszeugnis genannten) seemännischen Patentes. An den Offizierschulen des Heeres und der Luftwaffe wird bei der Bundeswehr in Anlehnung an diese Tradition den Absolventen der Offizierlehrgänge nach Bestehen das Offizierspatent in Form einer Urkunde verliehen.

Schweiz

In der Schweizer Armee wird das Dokument, das die Beförderung zum Offizier bescheinigt, als Offiziersbrevet bezeichnet und üblicherweise vom Kommandanten des entsprechenden Lehrverbandes ausgestellt.

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