Operation Walküre

Operation Walküre

Die Operation Walküre war ursprünglich ein Plan der deutschen Wehrmacht zur Unterdrückung eines möglichen Aufstandes während der Zeit des Nationalsozialismus. Er wurde von den Widerstandskämpfern um Claus Schenk Graf von Stauffenberg für ihren Umsturzplan umfunktioniert.

Die Planungen wurden zu Beginn des Zweiten Weltkrieges gestartet, um befürchtete Aufstände der Zivilbevölkerung sowie von Kriegsgefangenen und KZ-Häftlingen zu unterbinden. Soldaten des Ersatzheeres sollten dabei kriegswichtige Punkte in Berlin und anderen größeren Städten besetzen und gegen Aufständische vorgehen. Die Auslösung durch das Codewort Walküre war Adolf Hitler persönlich und dem Befehlshaber des Ersatzheeres vorbehalten. Somit hing die Durchführung von zwei Schlüsselpersonen ab.

Inhaltsverzeichnis

Ursprünglicher Walküre-Befehl an die Wehrkreise (Ausarbeitung, Stand: ca. 1943)

Hauptartikel: Attentat vom 20. Juli 1944

Als Grundlage zur Ausschaltung des Parteiapparates der NSDAP und der SS-Dienststellen (so weit sie Teil des Polizeiapparates waren) sollte entsprechend der Planung der aktualisierte Walküre-Befehl an die Wehrkreise dienen: Der bewaffnete Teil der SS wird aus der Parteihierarchie gelöst und dem Militärbefehl untergeordnet. Außerdem wurden laut dem Befehl im Falle dieses Ausnahmezustands alle zivilen staatlichen Behörden dem jeweils örtlich zuständigen Wehrmachtbefehlshaber (als Vollzugsgewalt) unterstellt.

Der Befehl im Wortlaut:

„I. Der Führer Adolf Hitler ist tot!
Eine gewissenlose Clique frontfremder Parteiführer hat es unter Ausnutzung dieser Lage versucht, der schwerringenden Front in den Rücken zu fallen und die Macht zu eigennützigen Zwecken an sich zu reißen.

II. In dieser Stunde höchster Gefahr hat die Reichsregierung zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung den militärischen Ausnahmezustand verhängt und mir zugleich mit dem Oberbefehl über die Wehrmacht die vollziehende Gewalt übertragen.

III. Hierzu befehle ich:

1. Ich übertrage die vollziehende Gewalt – mit dem Recht der Delegation auf die territorialen Befehlshaber – im Heimatkriegsgebiet auf den Befehlshaber des Ersatzheeres unter gleichzeitiger Ernennung zum Oberbefehlshaber im Heimatkriegsgebiet – in den besetzten Westgebieten auf den Oberbefehlshaber West – in Italien auf den Oberbefehlshaber Südwest – in den besetzten Ostgebieten auf die Oberbefehlshaber der Heeresgruppen und den Wehrmachtbefehlshaber Ostland für ihren jeweiligen Befehlsbereich – in Dänemark und Norwegen auf die Wehrmachtbefehlshaber.
2. Den Inhabern der vollziehenden Gewalt sind unterstellt:
a) sämtliche in ihrem Befehlsbereich befindlichen Dienststellen und Einheiten der Wehrmacht einschl. der Waffen-SS, des RAD und der OT;
b) alle öffentlichen Behörden (des Reiches, der Länder und der Gemeinden), insbesondere die gesamte Ordnungs-, Sicherheits- und Verwaltungspolizei;
c) alle Amtsträger und Gliederungen der NSDAP und der ihr angeschlossenen Verbände;
d) die Verkehrs- und Versorgungsbetriebe.
3. Die gesamte Waffen-SS ist mit sofortiger Wirkung ins Heer eingegliedert.
4. Die Inhaber der vollziehenden Gewalt sind für die Aufrechterhaltung der Ordnung und öffentlichen Sicherheit verantwortlich. Sie haben insbesondere zu sorgen für:
a) die Sicherung der Nachrichtenanlagen,
b) die Ausschaltung des SD.

Jeder Widerstand gegen die militärische Vollzugsgewalt ist rücksichtslos zu brechen.
In dieser Stunde höchster Gefahr für das Vaterland ist Geschlossenheit der Wehrmacht und Aufrechterhaltung voller Disziplin oberstes Gebot.
Ich mache es daher allen Befehlshabern des Heeres, der Kriegsmarine und der Luftwaffe zur Pflicht, die Inhaber der vollziehenden Gewalt bei Durchführung ihrer schwierigen Aufgabe mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu unterstützen und die Befolgung ihrer Weisungen durch die untergeordneten Dienststellen sicherzustellen. Der deutsche Soldat steht vor einer geschichtlichen Aufgabe. Von seiner Tatkraft und Haltung wird es abhängen, ob Deutschland gerettet wird.“

Für das Attentat gegen Hitler machen die Verschwörer politisch die NSDAP verantwortlich. So begründeten sie gegenüber der Masse der regimetreuen Deutschen ihre Maßnahmen gegen Partei und „Oberste Reichsbehörden“.

Walküre und der 20. Juli 1944

Henning von Tresckow und Claus Schenk Graf von Stauffenberg erkannten die Schwachstelle des Plans. Sie setzten auf die Wehrmacht und passten den Plan Walküre ab 1943 für die Bedürfnisse des geplanten Attentats auf Hitler unauffällig an, sodass auch zugehörige, zentrale Personen der SS, des Sicherheitsdienstes Reichsführer-SS (SD), der Gestapo und der NSDAP verhaftet worden wären.

Als sich nach der Explosion der Bombe um 12:42 Uhr im Laufe des 20. Juli 1944 herausgestellt hatte, dass Hitler überlebt hatte, meldete General der Nachrichtentruppe Erich Fellgiebel kurz nach 13 Uhr den in Berlin vereinbarungsgemäß auf das Stichwort „Walküre“ Wartenden stattdessen „Es ist etwas Furchtbares passiert, der Führer lebt“. Stauffenberg aber, als er gegen 15:45 Uhr nach seiner Landung in Rangsdorf erfuhr, dass Walküre noch nicht ausgelöst war, rief vom Flughafen aus General Friedrich Olbricht an, beteuerte, Hitler sei tot, und drängte Olbricht, noch vor seiner Weiterfahrt nach Berlin Walküre auszulösen. Daraufhin begann Olbrichts Stabschef Oberst Mertz von Quirnheim, per Telefon und Fernschreiber mit der Weitergabe der Walküre-Befehle, die teilweise als Veranlasser auch den Namen des Chefs des Ersatzheeres, Generaloberst Friedrich Fromm, trugen. Erst danach offenbarte Olbricht dies Fromm und drängte ihn, der seit Langem von den Attentats-Plänen unterrichtet war, nun die Maßnahmen der Operation Walküre selbst zu unterstützen. Als Fromm zögerte, wollte Olbricht ihn vom Tod Hitlers durch ein Telefonat in die Wolfsschanze zu Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel überzeugen. Keitel stellte aber gegenüber Fromm klar, dass Hitler nur leicht verletzt war. Fromm weigerte sich nun, selbst weitere Befehle zu geben. Als Stauffenberg schließlich gegen 16:30 Uhr in Berlin eintraf, bezeichnete er Keitels Angabe als Lüge, Hitler müsse zumindest schwer verletzt sein. Gegenüber Fromm wiederum machte Stauffenberg geltend, er habe selbst gesehen, wie Hitler nach der Explosion, die er selbst gezündet habe, tot aus dem Gebäude herausgetragen wurde. Fromm ließ sich nicht überzeugen und erklärte Stauffenberg, Olbricht und Mertz für verhaftet, wurde von diesen aber selbst in einem Nachbarraum festgesetzt. Allerdings standen für die Verbreitung der Walküre-Befehle nur vier Fernschreiber zur Verfügung. Daher benachrichtigte beispielsweise Stauffenberg die Widerstandsgruppe in General von Stülpnagels Hauptquartier in Paris selbst telefonisch von der Auslösung von Walküre. Ähnlich leitete auch der Linzer Oberstleutnant i.G. Robert Bernardis den Walküre-Befehl an die im Wehrkreis III (Berlin) stationierten Kampfverbände telefonisch weiter. Als Gruppenleiter „Personal“ im „Allgemeinen Heeresamt“ war er dazu in keiner Weise berechtigt. Er gab sich dadurch auch als Mitglied der Verschwörung zu erkennen und wurde am 8. August 1944 in Berlin-Plötzensee nach der Verurteilung durch den Volksgerichtshof hingerichtet.

Insgesamt kam wegen dieser und anderer organisatorischer Mängel und ohne Fromm als Schlüsselfigur die geplante Festnahme der SS- und SD-Einheiten nur in Paris und Wien zustande, da die Walküre-Befehle die Wehrkreis-Kommandanten viel zu spät erreichten und die Gegenmaßnahmen des NS-Regimes schon zu greifen begannen. Zudem herrschte Unsicherheit und Verwirrung über die Frage, ob Hitler noch lebe und wessen Befehlen Folge zu leisten sei.

Folgen

Nach dem 20. Juli 1944 setzte Hitler Walküre in dieser Form außer Kraft. Zudem übergab er das Kommando des Ersatzheeres an Heinrich Himmler, der ab dann für die Sicherheit im Reich zuständig war. Fromms Unentschlossenheit hatte auch für ihn selbst Folgen: Bereits einen Tag später stellte sich heraus, dass er Kenntnis von den Umsturzplänen hatte. Sein Rückzieher wurde nicht als Loyalität gewertet. Er wurde „wegen Feigheit“ zum Tode verurteilt und am 12. März 1945 im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet.

Siehe auch

Literatur

  • Gerd R. Ueberschär: Auf dem Weg zum 20. Juli 1944, Motive und Entwicklung der Militäropposition gegen Hitler. In: Aus Politik und Zeitgeschichte B 27, 2004 (online).
  • Bernd Rüthers: Spiegelbild einer Verschwörung – Zwei Abschiedsbriefe zum 20. Juli 1944. In: Juristenzeitung. 14, 2005, S. 689–698.
  • Harry Horstmann: Operation Walküre: Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Hamburg 2008, ISBN 978-383-706295-3.
  • Evangelische Kirche A.u.H.B. in Österreich (Hrsg.): Robert Bernardis, Österreichs Stauffenberg zum ehrenden Gedenken anlässlich seines 100. Geburtsjubiläums. Mit einer Einführung von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer. Wien 2008, ISBN 978-3-85073-314-4.
  • Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.): Spiegelbild einer Verschwörung. Die Opposition gegen Hitler und der Staatsstreich vom 20. Juli 1944 in der SD-Berichterstattung. Geheime Dokumente aus dem ehemaligen Reichssicherheitshauptamt. 2 Bände. Stuttgart 1984.
  • Peter Hoffmann: Widerstand, Staatsstreich, Attentat. Der Kampf der Opposition gegen Hitler. München 1985.
  • Tobias Kniebe: Operation Walküre. Das Drama des 20. Juli. Berlin 2009.

Weblinks


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