Gestapo

Gestapo
Verhaftete Gestapo-Beamte nach der Eroberung Lüttichs durch die Alliierten
Verbrechen der Gestapo im Lager Nordhausen

Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war ein kriminalpolizeilicher Behördenapparat und die politische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945). Sie entstand 1933 nach Umformung der politischen Polizeiorgane der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt (Amt IV) eingegliedert. Als Instrument des NS-Staates besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner.

Inhaltsverzeichnis

Organisatorische Entwicklung

Gründung 1933 und erste Jahre bis 1936

Sitz des Geheimen Staatpolizeihauptamtes in der Prinz-Albrecht-Straße in Berlin (1933)

Als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde, wurde ebenfalls Hermann Göring zum Reichskommissar für das preußische Innenministerium ernannt. Dieser ernannte wiederum am selben Tag den Leiter der politischen Polizeitruppe des preußischen Innenministeriums (3 Referate der Abteilung II), Rudolf Diels, zum Leiter der Abteilung I A, der politischen Polizei Preußens, deren Hauptaufgabe die Beobachtung und Bekämpfung politischer Gegner war. Am 3. März 1933 hob eine preußische Ministerialverordnung die bis dahin geltenden Kompetenzbeschränkungen der Polizei auf. Damit war ein erster Schritt zur Entlassung der Gestapo aus der Bindung an die Gesetze vollzogen. Am 11. April wurde Göring auch preußischer Ministerpräsident. Mit seinem Erlass vom 26. April 1933 wurde die Preußische Geheimpolizei aus dem Polizeiapparat ausgegliedert und das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) gebildet, welches dem preußischen Minister des Innern (Göring) direkt unterstellt war und die Stellung einer Landespolizeibehörde hatte. Diels sagte einmal über die Bezeichnung Gestapa/Gestapo, es sei eine selbstständige Erfindung der Reichspost gewesen, die den langen Namen der Dienststelle eigenmächtig abgekürzt und die verwendeten Laufstempel damit versehen habe. Mit dem zweiten Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 wurde die Gestapo ein völlig selbstständiger Zweig der inneren Verwaltung, welche direkt dem Ministerpräsidenten (Göring) unterstellt war.[1][2] Mit Erlass vom 9. März 1934 übertrug Göring auch die oberste Leitung der Landespolizei vom Amt des Preußischen Innenministers auf das Amt des Preußischen Ministerpräsidenten bevor mit 1. Mai 1934 Wilhelm Frick auch preußischer Innenminister wurde.

In den ersten Jahren der NS-Herrschaft war der Machtkampf um die Leitung der politischen Polizei im Reich noch nicht entschieden. Von 1933 bis 1936 kam es zu Rivalitäten bezüglich der Umstrukturierung und Leitung der Polizeieinheiten, vor allem zwischen Hermann Göring, Heinrich Himmler und Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Heinrich Himmler hatte, ausgehend von Bayern, bis April 1934 nach und nach die Zuständigkeiten für die politische Polizei in den nicht-preußischen Ländern (bis auf das kleine Schaumburg-Lippe, welches erst nach Preußen folgte) auf seine Person vereint.[1][2]

Göring ernennt Himmler formell zum Leiter der Gestapo

Am 1. April 1934 wurde Diels als preußischer Gestapo-Chef entlassen und am 20. April 1934 wurde Heinrich Himmler, Inspekteur und stellvertretender Chef der preußischen Gestapa, tatsächlich hatte er aber schon die Befehlsgewalt. Die direkte Leitung wurde an Reinhard Heydrich, zuvor Chef der Bayrischen Politischen Polizei und dort Himmler unterstellt, übergeben. Jetzt entwickelte sich die Gestapo zu einer flächendeckenden Großorganisation zur Bespitzelung der Bevölkerung und Ausschaltung von Regimegegnern, die eng mit der SS verwoben war. Göring versuchte noch, die Gestapo in Preußen wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, aber am 20. November 1934 sah er sich genötigt, Himmler die Geschäfte der gesamten preußischen Geheimen Staatspolizei unter dessen alleiniger Verantwortung ihm gegenüber zu übertragen.[1][2] Göring konzentrierte sich auf den Ausbau der Luftwaffe.

Entwicklung seit 1936

Gestapo-Anordnung auf Schutzhaft gegen einen „unverbesserlichen Homosexuellen“

Am 17. Juni 1936 wurde Heinrich Himmler auf der Grundlage von HitlersErlass des Führers und Reichskanzlers über die Einsetzung eines Chefs der deutschen Polizei im Reichsministerium des Inneren[3] zum Chef der gesamten deutschen Polizei. Damit waren die unterschiedlichen Polizeiverbände wie Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei nicht mehr unter einer Aufsicht der Innenministerien der Länder, sondern die Polizei wurde zentralisiert. Offiziell war er Innenminister Wilhelm Frick unterstellt, faktisch war er aber nun der zweitmächtigste Mann im Staat und strukturierte die Polizeiverwaltung grundlegend um. Am 20. August 1943 wurde er dann auch Reichsinnenminister. Himmler hatte die „Ordnungspolizei“ und die „Sicherheitspolizei“ separat untergliedert [4]. Ihm wurde die Gestapo nun auch nominell unterstellt. Insbesondere die Staatspolizeistellen (politische Polizei) in den nicht-preußischen Ländern wurden zu diesem Zeitpunkt eindeutig der Gestapo zugeordnet, wenngleich die Gauleiter, wie zum Beispiel in Hamburg, noch immer Einfluss auf die Arbeit der Staatspolizeistellen nahmen. Die Gestapo wurde mit der Kriminalpolizei in dem Amt Sicherheitspolizei (Sipo) zusammengelegt, deren Leitung wiederum Reinhard Heydrich übernahm. Unmittelbar zuständig für die Bekämpfung der Regimegegner war die Gestapo als Abteilung II (Politische Polizei), deren Leitung Heinrich Müller innehatte. Zusätzlich wurde die Gestapo nun zu einem Repressionsinstrument, um gegen die politischen Gegner des Nationalsozialismus vorzugehen. Juden, Homosexuelle, so genannte „Asoziale“ und „Arbeitsscheue“ gerieten in ihr Visier.

Zusammenschluss zum Reichssicherheitshauptamt 1939

1939 erfolgte die nächste Änderung: Gestapo und Kriminalpolizei wurden als Teile der Sicherheitspolizei mit dem Sicherheitsdienst (SD) zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengeschlossen. Die Gestapo firmierte nun als Abteilung IV des RSHA mit der Bezeichnung „Gegnerbekämpfung“ und stand neben den Abteilungen für „Gegnerforschung“, „Deutsche Lebensgebiete“ und dem ehemaligen Auslandsdienst, die alle aus dem SD hervorgegangen waren. Diese Position im Gefüge des NS-Staats sollte die Gestapo bis 1945 behalten. Die Gestapo war damit bis zu ihrer Auflösung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs Teil eines Machtkonglomerats geworden, in dem die Unterscheidung zwischen eigentlicher Polizeibehörde und den zur SS, also einer politischen Organisation, gehörenden Organisationseinheiten kaum mehr möglich war.

Parallel zum Wandel der Unterstellungsverhältnisse veränderte sich auch die Binnengliederung der Gestapo: Nach Gründung gliederte sie sich in zehn Dezernate, von denen eins für Generalia und eines für Schutzhaftsachen zuständig war. Die übrigen acht Dezernate hatten zur Aufgabe, je eine politische Bewegung zu überwachen. An diesem Organisationsprinzip hielt die Gestapo auch fest, nachdem sie Himmler und Heydrich unterstellt worden war, und jetzt aus drei Hauptabteilungen (Verwaltung, Politische Polizei, Abwehrpolizei) bestand. Als sie 1936 mit der Kriminalpolizei zur Sicherheitspolizei zusammengefasst wurde, entstand ein Amt für Verwaltung und Personal, das die Belange beider Polizeieinrichtungen regelte. Der Zusammenschluss der Sicherheitspolizei mit dem SD zum RSHA veränderte an dieser Aufteilung nichts, so dass die Gestapo dem Geschäftsverteilungsplan nach eine Fachabteilung im RSHA bildete. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die Fachreferate, die sich auf die Verfolgung je einer Gegnergruppe konzentrierten, ergänzt durch Länderreferate, die für die besetzten Gebiete zuständig waren. Die Abwehrpolizei wurde schließlich in das Referat Grenzpolizei umbenannt und überwachte das Zoll- und Einreisegeschehen.

Mit diesen organisatorischen Veränderungen und dem steigenden Aufgabenumfang einhergehend, nahm die Mitarbeiterzahl der Gestapo zu. War das Geheime Staatspolizeiamt 1933 mit unter 50 Mitarbeitern eine Stabsorganisation zur Koordination der während der Konsolidierungsphase des Regimes durchgeführten Unterdrückungsmaßnahmen gegen politische Gegner, bot die Gestapo 1935 ein anderes Bild. Mit ungefähr 4.200 Mitarbeitern[5] bildeten das Staatspolizeiamt und die Leitstellen 1935 ihren reichsweit ausgebauten Überwachungs- und Verfolgungsapparat. Für 1937 ist eine Gesamtstärke von 7.000 Bediensteten anzunehmen. Für 1941 waren 14.835 Gestapoangehörige auf den Gehaltslisten verzeichnet, von denen jedoch rund 4.000 außerhalb des Reiches eingesetzt wurden. Mit dem Ausbruch des Weltkriegs dehnte die Gestapo ihre Verfolgungsmaßnahmen nicht nur räumlich aus, sondern bekämpfte auch neue Gegnergruppen, womit am Ende des Dritten Reichs nicht weniger als 31.000 Mann beschäftigt waren. [6]

Staatspolizeiliche Praxis und Gegnergruppen

Haupthalle des Geheimen Staatspolizeiamtes in Berlin, 1934

In den Anfangsjahren baute die Gestapo eine intensive innenpolitische Berichterstattung auf. Die verschiedenen Staatspolizeistellen informierten die NS-Behörden ausführlich über die Zustimmung, die das Regime von Seiten der Bevölkerung erfuhr. Diese Tätigkeit wurde 1936 eingestellt und ein Jahr später dem SD übertragen, da den Gestapo-Berichten, die eine brüchige Loyalität der Bevölkerung feststellten, vorgeworfen wurden, einem Defätismus Vorschub zu leisten. Grundlage hierfür war der Funktionstrennungserlass vom 1. Juli 1937, in dem Heydrich die unterschiedlichen Aufgabenbereiche von SD und Gestapo regelte: Die Gestapo war ausschließlich für die Beobachtung und Bekämpfung von Marxismus, Landesverrat und Emigration und damit dem handfesten politischen Widerstand zuständig. Auf zahlreichen weiteren Gebieten teilten sich beide Geheimdienste die Beobachtung, die vom SD aber nur in Hinblick auf die Stimmungslage der Bevölkerung ausgewertet wurde. Informationen, die er über politische Gegner gewann, reichte er an die Gestapo weiter, die Verfolgungsmaßnahmen einleitete.

Denn deren ausschließliche Aufgabe seit 1936 war die Bekämpfung der politischen und ideologischen Gegner von Regime und Nationalsozialismus. Dabei verfügte sie über ein breites Instrumentarium, das bei verhältnismäßig harmlosen Geldstrafen und Wirtshausverboten anfing und in den seriellen Exekutionen politischer Gegner des NS-Regimes während der letzten Kriegsjahre eine extreme Zuspitzung erfuhr. Allen diesen Maßnahmen war gemeinsam, dass sie ohne Überprüfung der Gerichte oder anderer Verwaltungsbehörden angeordnet und durchgeführt wurden. Nur wenn die Gestapo es für zweckdienlich hielt, beispielsweise bei der Verfolgung prominenter Regimegegner, gab sie die Fälle an die, freilich seit 1933 auch gründlich nazifizierte, Justiz ab.

Wichtigstes Instrument der Gestapo, um politische Gegner des Nationalsozialismus zu bekämpfen, war die so genannte Schutzhaft. Diese diente vor 1933 nur der kurzfristigen Verwahrung von Personen. Durch die Notverordnung nach dem Reichstagsbrand wurden aber Befristung wie richterliche Überprüfung aufgehoben. Durch einen Erlass des Reichsministers des Innern vom 25. Januar 1938 durfte nur das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin Schutzhaft anordnen. Diese wurde grundsätzlich in Konzentrationslagern vollstreckt; nicht selten wurde die Gelegenheit genutzt, den politischen Gegner umzubringen. Dies gab der Gestapo ein Instrument in die Hand, unliebsame Justizurteile zu korrigieren: Hatten die Betroffenen eine von den Gerichten verhängte Strafe vollzogen, so wurden sie auf Grund der gleichen Vorwürfe nach ihrer Freilassung in Schutzhaft genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen.

Die Bekämpfung von politischen Gegnern war ein Schwerpunkt der Arbeit der Gestapo. In den Anfangsjahren infiltrierte die Gestapo konspirative Gruppen, die sich aus den verbotenen politischen Parteien entwickelt hatten. Dabei wurden Mitglieder dieser Organisationen durch Drohung und materielle Vorteile zur Kooperation bewegt. Diese V-Leute sorgten dafür, dass ein organisierter Widerstand vor Kriegsbeginn zerschlagen wurde. Um politische Gegnergruppen in den späteren Jahren zu bekämpfen, wurden Sonderkommissionen eingesetzt, so zum Beispiel nach der Ermordung Heydrichs oder dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944. Informationen wurden in brutalen Foltern erzwungen und in den anschließenden Prozessen verwendet. Die Aufdeckung der Roten Kapelle wollte die Gestapo nutzen, um den sowjetischen Kriegsgegner in Zusammenarbeit mit der Wehrmacht mit Funkspielen zu täuschen. Die Gestapo bekämpfte auch kritische Meinungsäußerungen zum Regime, die durch das Heimtückegesetz für illegal erklärt worden waren, wofür sie Denunziationen nutzte.

Briefmarke mit Abbildung von Widerstandskämpfern der Roten Kapelle

Parallel zu der Bekämpfung von politischen Gegnern, die der Stabilisierung des Regimes dienen sollte, fanden auch die ideologischen Ziele des NS Eingang in die Arbeit der Gestapo, so dass auch weltanschauliche Gegner wie zum Beispiel Homosexuelle oder „Arbeitsscheue“ ins Visier der Geheimpolizei gerieten.

Die Maßnahmen gegen Homosexuelle verschärften sich im Laufe des Dritten Reichs massiv. Verließ sich die Gestapo in den Anfangsjahren des Regimes noch auf Razzien in der Szene und gab die meisten Fälle an die Justiz weiter, so setzte sie in späteren Jahren auf Denunziation und setzte eine rücksichtslose Inhaftierung in Konzentrationslagern durch. Zynischerweise wurde ihnen die Wahl zwischen Kastration und weiterer Inhaftierung gelassen. Sogenannte Asoziale wurden in den Anfangsjahren mit Schutzhaft drangsaliert, später bündelte die Gestapo diese Verfolgungsmaßnahmen. 1940 wurden sogenannte Arbeitserziehungslager (AEL) eingerichtet, in denen Menschen wegen „Nichterfüllung ihrer Arbeitspflicht“ eingeliefert werden konnten. Nach einem Runderlass des Reichsführers-SS vom 15. Dezember 1942 wurden zusätzlich in den größeren Betrieben, in deren Nähe kein Arbeitserziehungslager war, Erziehungslager unter Leitung der Staatspolizeileitstellen eingerichtet, in denen die Häftlinge durch Angehörige des Werkschutzes bewacht wurden.

Während des Kriegs erweiterte die Gestapo ihre Verfolgungsmaßnahmen auf neue Gegnergruppen. Die zahllosen Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter mussten überwacht werden, was ungefähr die Hälfte des Personals band. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit standen dabei Bummelei, Sabotage in den Betrieben und Arbeitsniederlegungen sowie unerlaubter Umgang mit Deutschen, beispielsweise Geschäfte auf dem Schwarzmarkt oder sexueller Verkehr. In der zweiten Kriegshälfte organisierte sich der Widerstand der Zwangsarbeiter entweder konspirativ in den Betrieben oder, im Falle von entflohenen Zwangsarbeitern, in Form kleiner Gruppen, die sich in den Großstädten versteckten. Die Gestapo griff daraufhin zu immer brutaleren Methoden, gerade osteuropäische und sowjetische Zwangsarbeiter wurden zahlreich und ohne Gerichtsverfahren exekutiert. Auch in den besetzten Ländern war die Gestapo tätig und bekämpfte die dortigen Widerstandsbewegungen. Die brutale Behandlung ganzer Bevölkerungskreise sollte eine direkte Fortsetzung in Deutschland finden, nachdem sich die Wehrmacht aus immer mehr Ländern hatte zurückziehen müssen. Während der letzten Kriegsmonate exekutierte die Gestapo vielerorts unterschiedslos ihre Gefangenen, bevor die Orte von alliierten Truppen eingenommen wurden.

Zudem übernahm die Gestapo während des Zweiten Weltkriegs entscheidende Funktionen im Zusammenhang mit der Verfolgung, Deportation und Ermordung der europäischen Juden. Wie auch andere Polizeiformationen wurden Gestapo-Männer zu den Einsatzgruppen abkommandiert, die hinter der Front summarische Exekutionen durchführten. Doch die wichtigere Rolle bei der Ermordung des europäischen Judentums spielte die Gestapo nicht in den neu eroberten Gebieten, sondern in Berlin, dem politischen Zentrum des Dritten Reichs. Das berüchtigte Judenreferat unter Adolf Eichmann war eine Gestapo-Dienststelle (IV B 4) im RSHA, von wo aus die anti-jüdischen Maßnahmen koordiniert wurden. Die Deportation deutscher Juden wurde unter der Federführung der Gestapo als arbeitsteiliger und bürokratischer Prozess durchgeführt, in dem die Geheimpolizei eng mit der Reichsbahn zusammenarbeitete und sich der lokalen Polizeidienststellen bediente. Ihren Abschluss fand diese generalstabsmäßige Vernichtung in der Fabrikaktion, an deren Planung und Durchführung die Gestapo ebenso maßgeblich beteiligt war. Doch auch vorangegangene Diskriminierungsmaßnahmen wie zum Beispiel die Einweisung in Judenhäuser wurden von der Gestapo geplant und von den Stapoleitstellen implementiert.

Gestapo und die NS-Bewegung

Die Führungselite der Geheimpolizei rekrutierte sich aus einem überwiegend bürgerlichen Hintergrund. Es handelte sich dabei um junge Karriereakademiker, die fast ausnahmslos Juristen und zu einem erheblichen Teil promoviert waren. Bis auf wenige Ausnahmen hatten alle Stapo-Stellenleiter ein Abitur. Zu diesem hohen Bildungsstand kamen, wie die zeitgeschichtliche Forschung herausgearbeitet hat, nicht selten eine Distanz zu den ideologischen Positionen des Nationalsozialismus. Als Generation der „neuen Sachlichkeit“, die ihre politische Sozialisation in den 20er Jahren gewonnen hatte, waren ihre Mitglieder karriereorientiert, elitär und anti-republikanisch. Sie stellten die Effektivität und Effizienz des staatlichen Verwaltungshandelns über eine Einhegung durch Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien.

Diese Mentalität zeigt sich an der Mitgliedschaft von Gestapo-Angehörigen in politischen Organisationen. Ein wesentlicher Teil, etwa zwei Drittel, war in einer NS-Organisation engagiert. In der Zentrale setzte sich frühzeitig eine enge Bindung an den SS-Staat durch: 49,9 % der Mitglieder gehörten der SS an, 31,1 % dem SD und damit den elitärsten Organisationen innerhalb der NS-Bewegung. Gerade diese Mitgliedschaften begründeten ein besonderes Treuverhältnis, denn diese Gestapo-Angehörigen waren Himmler nicht nur als Dienstherrn, sondern auch in seiner Funktion als Reichsführer SS unterstellt. Demgegenüber taten sich zwischen den regionalen Dienststellen erhebliche Unterschiede auf, beispielsweise gehörten viele Gestapo-Angehörige in den westfälischen Ablegern der SA an. Die enge Verzahnung zwischen eigentlich staatlicher Gestapo und dem SD als Geheimdienst der NS-Bewegung zeigte sich auch in einem regen personellen Austausch zwischen beiden Organisationen.

Rapider personeller Ausbau der Gestapo, Personalauswahl und Durchdringung durch die NS-Bewegung beeinflussten sich gegenseitig: In den Anfangsjahren wurde hauptsächlich aus dem Polizeidienst rekrutiert, und es wurde auf die Mitgliedschaft in einer NS-Organisation gedrängt. In den späteren Jahren kehrte sich dieser Zusammenhang um. Das fachlich hohe Qualifikationsniveau konnte nicht mehr gehalten werden und in Schnellkursen ausgebildete SS-Männer traten in den Dienst ein, so dass de facto die SS-Mitgliedschaft zu einem wichtigen Kriterium der Personalauswahl wurde.

Gestapo und die deutsche Gesellschaft

Allerdings bewertet die historische Forschung die Gestapo, ihrem erheblichen Personalzuwachs zum Trotz, nicht mehr wie noch in den 50er und 60er Jahren als eine allmächtige Organisation, die quasi die gesamte deutsche Gesellschaft flächendeckend observierte. Dieser „Gestapo-Mythos“ wurde von Heydrich und anderen Mitarbeitern in der Öffentlichkeit gepflegt, um die Wirkung der Verfolgungsmaßnahmen zu übertreiben. Er entsprach aber nicht der Realität.[7] Vielmehr kamen in der am besten observierten Großstadt, Berlin, rund 4.000 Einwohner auf einen Gestapobeamten, in der preußischen Provinz musste sich ein Geheimdienstmitarbeiter um die regimefeindlichen Bestrebungen von 25.000 Bewohnern kümmern.

Die Gestapo konnte sich somit nicht nur auf ihre eigenen Operationen verlassen, da ihr Personal dafür nicht ausreichte, sondern war auf Zuarbeit aus der Bevölkerung angewiesen. Dies erfolgte durch das Anwerben von V-Leuten, während des Zweiten Weltkriegs aber verstärkt durch Denunziationen, die aus der Mitte der Bevölkerung kamen.

V-Leute wurden von der Gestapo hauptsächlich in den gegenüber dem Nationalsozialismus resistenten Gruppen wie der sozialdemokratisch oder kommunistisch geprägten Arbeiterschaft oder dem katholischen Milieu geworben. Während des Kriegs rekrutierte die Gestapo V-Leute auch aus dem Kreis der Zwangsarbeiter, um diese Gruppe besser kontrollieren zu können. Als wichtigste Motive der V-Leute zur Mitarbeit sind Drohung mit Schutzhaft, materielle Vorteile und ideologische Überzeugung zu nennen. Entsprechend unterschiedlich gestaltete sich die Kooperation zwischen V-Leuten und Gestapo: Hinhaltende Informierung der Gestapo, um die Mitglieder der eigenen Gruppe zu schützen, stand neben aktiver Mitarbeit bei der Verfolgung.

Als eine weitere Quelle erschloss sich die Gestapo Denunziationen, also Hinweise aus der Bevölkerung zu Verbrechen. Diese betrafen zumeist Handlungen und Äußerungen, die von dem Regime kriminalisiert wurden, beispielsweise wurden politische Bewertungen der Beschuldigten weiter getragen und bildeten die Grundlage für Ermittlungen, Schutzhaftverfahren und Prozesse. Dabei wandten sich die Denunzianten selten direkt an die Gestapo, vielmehr wurden die Anzeigen häufig von der Schutzpolizei oder von Partei weiter gegeben. Gerade die NS-Organisationen nutzten die ihnen zugetragenen Informationen auch nach eigenem Gutdünken und gaben diese erst anschließend an die Gestapo weiter. Auch wenn keine Zahlen für das gesamte Reichsgebiet vorliegen, so zeigen zahlreiche Lokalstudien die überragende Bedeutung der Denunziationen für die Praxis der Gestapo. Manche Historiker spitzten dies zu der These zu, dass die deutsche Gesellschaft während des Dritten Reichs eine „sich selbst überwachende Gesellschaft“[8] sei, da die Mehrheit der Bevölkerung die Ziele Hitlers geteilt habe.

Gelang es der Gestapo also scheinbar erhebliche Teile der Bevölkerung für das Regime in Dienst zu stellen, so erwiesen sich Denunziationen in der Praxis als problematisch. Ähnlich wie bei der Rekrutierung von V-Leuten kann von einer erheblichen Bandbreite an Denunzianten, Beschuldigten und mutmaßlichen Motiven für Denunziationen ausgegangen werden. Aus der Vielzahl von Einzelfällen hat die Geschichtsforschung freilich ein häufig wiederkehrendes Muster herausgearbeitet: Denunziationen gingen zu einem erheblichen Teil von obrigkeitshörigen, wenig vermögenden, einkommens- und bildungsschwachen sozialen Kreisen aus und richteten sich überdurchschnittlich häufig gegen höhere soziale Schichten der Gesellschaft. Auch die Gestapo erkannte diese Instrumentalisierung der Denunziation zum Ausleben sozialer Konflikte, ohne dieser Schwierigkeit in der staatspolizeilichen Praxis begegnen zu wollen.

Nachgeschichte der Gestapo

Die Gestapo war in den Nürnberger Prozessen zu einer verbrecherischen Organisation erklärt worden. Hohe Funktionsträger mussten sich in den Nachfolgeprozessen verantworten oder wurden im europäischen Ausland für ihre Taten verurteilt. Das Verhalten der mittleren und unteren Ränge wurde durch die Spruchkammerverfahren juristisch bewertet, was in vielen Fällen eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst unmöglich machte. Für die meisten ehemaligen Gestapomitglieder bedeutete das Ende des Zweiten Weltkriegs also einen scharfen Einschnitt, auch wenn sie untertauchten oder aus Deutschland flohen.

Nicht selten mussten ehemalige Gestapo-Angehörige in den ersten Nachkriegsjahren mit dequalifizierten Tätigkeiten ihren Lebensunterhalt bestreiten. 1951 amnestierte der amerikanische Hochkommissar John McCloy zahlreiche von ihnen, der im gleichen Jahr in das Grundgesetz eingefügte Artikel 131 erleichterte die Wiederanstellung von belasteten Beamten. In Folge dieser Entscheidungen rückten in den 50er Jahren zahlreiche ehemalige Gestapo-Mitarbeiter wieder in die Polizei- und Justizapparate der Bundesrepublik ein. Es kann also von einer schleichenden und stillen Integration der Mitarbeiter dieser Organisation des Dritten Reichs in die Gesellschaft Nachkriegsdeutschlands gesprochen werden, da diese nach 1945 weder durch politische Äußerungen noch durch Trauerarbeit, also eine Reflexion ihrer eigenen Rolle im NS-Staat, auffielen.

Auch über den Zweiten Weltkrieg hinaus wurde bzw. wird der Begriff „Gestapo“ für ähnliche Einrichtungen in anderen Ländern verwendet. Noch heute wird das Sicherheitsbüro der französischen Fremdenlegion (Légion étrangère) von vielen (ehemaligen) Fremdenlegionären mit Gestapo oder Deuxième Bureau bezeichnet. Eine der wichtigsten Überlieferungen zur Gestapo lagert im Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, wo die Tätigkeit dieser Geheimpolizei im Rheinland dokumentiert ist.

Gestapo als Amt IV des RSHA

Im Geschäftsverteilungsplan Mäh vom März 1941 stellt sich die Gestapo als Amt IV organisatorisch und personell wie folgt dar:

  • Amt IV (Gegnererforschung und -bekämpfung – Geheimes Staatspolizeiamt) SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Heinrich Müller (später Gruppenführer) (Vertreter: SS-Oberführer und Oberst der Polizei Wilhelm/Willi Krichbaum)
    • IV A (Gegnerbekämpfung): SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Friedrich Panzinger
      • IV A 1 (Kommunismus, Marxismus und Nebenorganisationen, Kriegsdelikte, illegale und Feindpropaganda): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Josef Vogt, ab August 1941 SS-Hauptsturmführer Günther Knobloch als Sachbearbeiter für die „Ereignismeldungen der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in der UdSSR“
      • IV A 2 (Sabotageabwehr, Sabotagebekämpfung, Politisch-polizeiliche Abwehrbeauftragte, Politisches Fälschungswesen): SS-Hauptsturmführer und Kriminalkommissar Horst Kopkow (1939 SS-Obersturmführer Bruno Sattler, ab Sommer 1940 SS-Sturmbannführer Kurt Geißler)
      • IV A 3 (Reaktion, Opposition, Legitimismus, Liberalismus, Emigranten, Heimtücke-Angelegenheiten – soweit nicht IV A 1): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Willy Litzenberg
      • IV A 4 (Schutzdienst, Attentatsmeldung, Überwachungen, Sonderaufträge, Fahndungstrupp): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Franz Schulz
    • IV B: (Sekten): SS-Sturmbannführer Albert Hartl
      • IV B 1 (Politischer Katholizismus): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Erich Roth
      • IV B 2 (Politischer Protestantismus, Sekten): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Erich Roth
      • IV B 3 (Sonstige Kirchen, Freimaurerei): zur Zeit unbesetzt, ab Dezember 1942 Otto-Wilhelm Wandesleben
      • IV B 4 (Judenangelegenheiten, Räumungsangelegenheiten): SS-Sturmbannführer Adolf Eichmann
    • IV C (Karteiwesen): SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Fritz Rang
      • IV C 1 (Auswertung, Hauptkartei, Personenaktenverwaltung, Auskunftstelle, A-Kartei, Ausländerüberwachung, Zentrale Sichtvermerkstelle): Polizeirat Paul Matzke
      • IV C 2 (Schutzhaftangelegenheiten): SS-Sturmbannführer, Regierungs- und Kriminalrat Emil Berndorff
      • IV C 3 (Angelegenheiten der Presse und des Schrifttums): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Ernst Jahr
      • IV C 4 (Angelegenheiten der Partei und ihrer Gliederungen): SS-Sturmbannführer und Kriminalrat Kurt Stage
    • IV D (Besetzte Gebiete): SS-Obersturmbannführer Erwin Weinmann
      • IV D 1 (Protektoratsangelegenheiten, Tschechen im Reich): Gustav Jonak, ab September 1942 SS-Sturmbannführer Bruno Lettow, ab November 1943 SS-Obersturmbannführer Kurt Lischka
      • IV D 2 (Gouvernementsangelegenheiten, Polen im Reich): Regierungsrat Karl Thiemann, ab Juli 1941 SS-Obersturmbannführer und Oberregierungsrat Joachim Deumling, ab Juli 1943 SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Harro Thomsen
      • IV D 3 (Vertrauensstellen, Staatsfeindliche Ausländer): SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Erich Schröder, ab Sommer 1941 SS-Sturmbannführer Kurt Geißler
      • IV D 4 (Besetzte Gebiete: Frankreich, Luxemburg, Elsaß und Lothringen, Belgien, Holland, Norwegen, Dänemark): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Bernhard Baatz
    • IV E (Abwehr): SS-Sturmbannführer und Regierungsrat Walter Schellenberg; ab Juli 1941 SS-Sturmbannführer Walter Huppenkothen
      • IV E 1 (Allgemeine Abwehrangelegenheiten, Erstattung von Gutachten in Hoch- und Landesverratssachen, Werkschutz und Bewachungsgewerbe): SS-Hauptsturmführer und Kriminalkommissar Kurt Lindow
      • IV E 2 (Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten, Wirtschaftsspionageabwehr): Regierungsamtmann Sebastian
      • IV E 3 (Abwehr West): SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Herbert Fischer
      • IV E 4 (Abwehr Nord): Kriminaldirektor Ernst Schambacher
      • IV E 5 (Abwehr Ost): SS-Sturmbannführer und Kriminaldirektor Walter Kubitzky
      • IV E 6 (Abwehr Süd): SS-Hauptsturmführer und Kriminalrat Schmitz
    • IV P (Verkehr mit ausländischen Polizeien) Kriminalrat Alwin Wipper (ab August 1941)

Gebäudereste der Topographie des Terrors

Als Topographie des Terrors wird ein seit 1987 bestehendes Museumsprojekt in Berlin bezeichnet. Dabei wird auf dem Gelände der ehemaligen Prinz-Albrecht-Straße 8, heute Niederkirchnerstraße 8 im Stadtbezirk Kreuzberg, dem Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei in einer ehemaligen Kunstgewerbeschule angestrebt, den Terrorapparat der Nationalsozialisten zu dokumentieren. In unmittelbarer Nachbarschaft lag das Prinz-Albrecht-Palais in der Wilhelmstraße 102, das seit 1934 zur Zentrale des Sicherheitsdiensts (SD) der SS und ab 1939 auch des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) wurde. Das vormalige Hotel Prinz-Albrecht, Prinz-Albrecht-Straße 9, war ab 1934 der Sitz der „Reichsführung SS“. Dieses Gebäude-Ensemble [9] fasst man heute unter dem Begriff „Prinz-Albrecht-Gelände“ zusammen. Die Dokumentationsstätte in der Niederkirchnerstraße 8 zählt zu den staatlichen Museen in Berlin. In diesem Gebäudekomplex gab es Gefängniszellen und Opfer berichteten von Folter bei den Verhören.

Gestapo in Österreich

Mit Erlass Himmlers vom 18. März 1938 wurde die Staatspolizeileitstelle Wien sowie Staatspolizeistellen in Linz, Salzburg, Klagenfurt, Innsbruck und Eisenstadt errichtet. Nach der Einteilung der österreichischen Bundesländer in Reichsgaue wurde die Stapostelle Eisenstadt zwischen Wien und Graz aufgeteilt. In Wiener Neustadt, St. Pölten und Znaim wurden Außenstellen der Stapostelle Wien geschaffen. Die Stapoleitstelle Wien konnte den anderen Stapostellen Weisungen erteilen und Berichte anfordern. Jede Stapostelle unterstand außerdem unmittelbar dem Geheimen Staatspolizeiamt (Gestapa), später dem Reichssicherheitshauptamt. Auch der jeweilige Höhere SS- und Polizeiführer konnte den Stapostellen Weisungen geben. Die Stapostellen ihrerseits konnten sich der Behörden von Kreis- und Ordnungspolizei bedienen. Zwischen 1940 und 1944 wurden die Stapostellen von Berlin aus direkt und ohne Einschalten der Stapoleitstelle Wien gelenkt.

Staatspolizeileitstelle Wien

Die Wiener Gestapo mit Sitz im ehemaligen Hotel Metropol am Morzinplatz war mit rund 900 Mitarbeitern die größte Gestapo-Dienststelle im Deutschen Reich. Tag für Tag wurden hier bis zu 500 Menschen zur Einvernahme vorgeladen oder nach erfolgter Verhaftung eingeliefert. Karl Ebner, der stellvertretende Leiter der Wiener Gestapo-Leitstelle, nannte das euphemistisch „Parteienverkehr“. Insgesamt dürften mindestens 50.000 Personen in die Mühlen von Wiens Gestapo geraten sein. Circa 12.000 Menschen sind in der vorliegenden Erkennungsdienstlichen Kartei der Wiener Gestapo erfasst; Fotos wurden angefertigt und auf „Photographierscheinen“ wurde die „Verbrecherklasse“ verzeichnet. Die von der Gestapo verhafteten Bürger wurden durch einen Hintereingang in der Salztorgasse direkt in den Keller verschafft, der als Gefängnis und Folterkammer diente. Durch physische und psychische Gewalt wurden hier – nicht selten mit Todesfolge – Geständnisse und Denunziationen erpresst. Bereits die erste große Verhaftungswelle im März und April 1938, die vor allem namhafte Antifaschisten und Juden zum Ziel hatte, wurde von der Gestapo im Hotel Metropol koordiniert, ebenso die folgenden Deportationstransporte in die Konzentrationslager. Die Wiener Leitstelle galt den Nationalsozialisten als „erfolgreichste Gestapo-Zentrale des Reichs“.

Leiter der Gestapo in Wien war von März bis Dezember 1938 der bayrische Kriminalrat und spätere SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Franz Josef Huber, der schon in der Weimarer Republik bei der Kriminalpolizei in München tätig war. SS-Standartenführer Rudolf Mildner wurde sein Nachfolger. Huber gilt als einer der der NS-Hauptverbrecher in Österreich. Er wurde nach dem Krieg in der Bundesrepublik als „Minderbelasteter“ eingestuft und mit 500 D-Mark Geldbuße und einem Jahr Gefängnis bedingt in Freiheit entlassen. Er genoss den Schutz der amerikanischen Behörden, weil er sich rechtzeitig mit ihnen arrangierte. SS-Obersturmbannführer (1943) Karl Ebner, der stellvertretende Leiter der Gestapo-Leitstelle in Wien, der als Mitglied des Cartell-Verbandes in der ersten Republik und im Ständestaat in der Polizei seine Karriere begonnen hatte, verfolgte als Abteilungsleiter des Judenreferats (II B 4, später IV B 4) in Wien insbesondere Kommunistische Widerstandskämpfer und Juden rücksichtslos.[10] Ebner wurde 1948 vom Volksgerichtshof zu 20 Jahren Kerker verurteilt und durch Bundespräsident Theodor Körner bereits 1953 begnadigt.

Am 12. März 1945 brannte das Gebäude nach Bombentreffern aus und wurde später abgerissen. 1968 wurde an der Stelle der ehemaligen Gestapo-Zentrale der Leopold Figl-Hof errichtet an dessen Vorderseite befindet sich ein Relief zur Erinnerung an die Opfer der Gestapo, an der Hinterseite ein Gedenkraum (Eingang Salztorgasse 6). An gleicher Adresse führte Simon Wiesenthal – der auch hier wohnte – sein Dokumentationszentrum. Vis a vis der Front des Sitzes der Gestapo-Zentrale steht heute ein Mahnmal, dass auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der KZ-Verbände den Opfern des Faschismus gewidmet wurde. Der Stein kommt aus dem Konzentrationslager Mauthausen. Die Deckplatte trägt die Inschrift „Niemals vergessen!“

Dienstgrade

Die Gestapo verwendete die Dienstgrade der Sicherheitspolizei, um der Öffentlichkeit eine Zugehörigkeit zur staatlichen Polizei zu suggerieren.

Dienstgradvergleich von Sicherheitspolizei, Ordnungspolizei (Verwaltung, allgemeiner Dienst) und Schutzstaffel (SS)
(Stand: 10. April 1941 – 8. Mai 1945)
Dienstgrade der Sicherheitspolizei Dienstgrade der Ordnungspolizei
(Verwaltungsdienst)
Dienstgrade der Ordnungspolizei
(Allgemeiner Dienst)
Dienstgrade der Schutzstaffel (SS)
Männer (Mannschaften)
Kriminalassistentenanwärter im Vorbereitungsdienst ----- Anwärter SS-Anwärter
----- ----- Anwärter (nach sechsmonatiger Dienstzeit) SS-Mann
----- ----- Unterwachtmeister SS-Sturmmann
----- ----- Rottwachtmeister SS-Rottenführer
Unterführer (Unteroffiziere)
Kriminalassistenanwärter Amtsgehilfe
Botenmeister
Hausmeister
Wachtmeister SS-Unterscharführer
a.p. Kriminalassistent (außerplanmäßige Stelle) a.p. Polizeiassistent Oberwachtmeister SS-Scharführer
Kriminalassistent Polizeiassistent
Polizeigefängnisoberwachtmeister
Revier-Oberwachtmeister (Schutzpolizei)
Bezirks-Oberwachtmeister (Gendarmerie)
Zugwachtmeister
(kasernierte Polizei-Einheiten)
SS-Oberscharführer
Kriminaloberassistent Polizeigefängnishauptwachtmeister
Polizeioberassistent
Hauptwachtmeister SS-Hauptscharführer
[Kriminalsekretär] [Polizeisekretär] Meister SS-Sturmscharführer
Führer (Offiziere)
Kriminalsekretär
Hilfskriminalkommissar
Kriminalkommissar auf Probe / zur Prüfung
Polizeisekretär
Kanzleisekretär
technischer Obersekretär
a.p. Polizeiinspektor
Revier-Leutnant
Leutnant der Polizei
SS-Untersturmführer
Kriminalobersekretär
Kriminalinspektor
a.p. Kriminalkommissar
Polizeiobersekretär
Polizeiinspektor (auch mit Zulage)
Assessor
Ministerialregistrator
Revier-Oberleutnant
Oberleutnant der Polizei
SS-Obersturmführer
Kriminalkommissar
a.p. Kriminalrat
Kriminalassessor
Polizeioberinspektor
a.p. Polizeirat
a.p. Amtmann
Regierungsassessor
Revier-Hauptmann
Hauptmann der Polizei
SS-Hauptsturmführer
Kriminalrat
Kriminaldirektor
Regierungs- und Kriminalrat
Polizeirat
Amtmann
Amtsrat
Regierungsrat
Major der Polizei SS-Sturmbannführer
Oberregierungs- und Kriminalrat Oberregierungsrat Oberstleutnant der Polizei SS-Obersturmbannführer
Regierungs- und Kriminaldirektor
Reichskriminaldirektor
Regierungsdirektor
Ministerialrat
Oberst der Polizei SS-Standartenführer
--- --- --- SS-Oberführer
Höhere SS- u. Polizeiführer (Generäle)
 ??? Ministerialdirigent Generalmajor der Polizei und SS-Brigadeführer SS-Brigadeführer
 ??? Ministerialdirektor Generalleutnant der Polizei und SS-Gruppenführer SS-Gruppenführer
 ??? --- General der Polizei und SS-Obergruppenführer SS-Obergruppenführer
--- --- SS-Oberstgruppenführer SS-Oberstgruppenführer

Anmerkung: Dienstgrade des mittleren Dienstes stehen in Normalschrift, Dienstgrade des gehobenen Dienstes in Fettschrift und Dienstgrade des höheren Dienstes in Kursivschrift.

Die Einstellung in den gehobenen Kriminalpolizeidienst erfolgte nach einer Eingangsprüfung als Kriminalkommissaranwärter. Nach etwa einem Jahr wurde der Anwärter zu einem neunmonatigen Lehrgang an die Führerschule der Sicherheitspolizei (Sipo) in Berlin-Charlottenburg abgeordnet. Nach Bestehen der Prüfung zum Kriminalkommissar war die unmittelbare Beförderung zum Hilfskriminalkommissar obligatorisch. Die Zuweisung eines Dienstpostens (und damit die Weiterbeförderung zum Kriminalkommissar auf Probe) folgte in der Regel innerhalb weniger Tage. Nach etwa sechsmonatiger Bewährungszeit stand die Beförderung zum außerplanmäßigen Kriminalkommissar an.

Literatur

  • Shlomo Arsonson: Reinhard Heydrich und die Frühgeschichte von Gestapo und SD. Stuttgart 1971.
  • Holger Berschel: Bürokratie und Terror. Das Judenreferat der Gestapo Düsseldorf 1935–1945. Essen 2001.
  • Heinz Boberach, Berichte des SD und der Gestapo über Kirchen und Kirchenvolk in Deutschland 1934–1944, Mainz 1971.
  • Hans Buchheim: Die SS – das Herrschaftssystem. In: Anatomie des SS-Staates – Band 1. dtv 462, München 1967.
  • Rupert Butler: An Illustrated History of the Gestapo. London 1992.
  • Rudolf Diels: Lucifer ante portas… es spricht der erste Chef der Gestapo. Stuttgart 1950.
  • Robert Gellately: Die Gestapo und die deutsche Gesellschaft. Die Durchsetzung der Rassenpolitik 1933–1945. Paderborn 1993.
  • Robert Gellately: Hingeschaut und weggesehen. Hitler und sein Volk. Deutsche Verlagsanstalt München 2002 (auch Lizenzausgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003), ISBN 3-421-05582-3.
  • Christoph Graf: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. Berlin 1983.
  • Bernd Hey: Zur Geschichte der westfälischen Staatspolizeistellen und der Gestapo. In: Westfälische Forschungen 37 (1987), S. 58–90.
  • Holger Hillesheim, Wolfgang Schoen: Die Gestapo. Dreiteilige Dokumentation der ARD/SWR (1. Hitlers schärfste Waffe. 2. Terror ohne Grenzen 3. Henker an der Heimatfront. Erstsendung: 18. April 2005).
  • Eric A. Johnson: Nazi Terror: The Gestapo, Jews and Ordinary Germans. New York 1999.
  • Gabriele Lotfi: KZ der Gestapo. Arbeitserziehungslager im Dritten Reich. Frankfurt/M. 2003, ISBN 3-596-15134-1.
  • Thomas Mang: ‚Gestapo-Leitstelle Wien – Mein Name ist Huber'. Wer trug die lokale Verantwortung für den Mord an den Juden Wiens?, Wien 2003, S. 131, ISBN 3-8258-7259-9.
  • Wilhelm Mensing: Gestapo V-Leute kommunistischer Herkunft – auch ein Strukturproblem der KPD? In: Mitteilungsblatt des Instituts für soziale Bewegungen 34/2005.
  • Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo. Mythos und Realität. Darmstadt 1995.
  • Jan Ruckenbiel: Soziale Kontrolle im NS-Regime: Protest, Denunziation u. Verfolgung; zur Praxis alltäglicher Unterdrückung im Wechselspiel von Bevölkerung u. Gestapo, Köln 2003.
  • Hans Schafranek: V-Leute und „Verräter“. Die Unterwanderung kommunistischer Widerstandsgruppen durch Konfidenten der Wiener Gestapo. In: Internationale wissenschaftliche Korrespondenz zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Nr. 3, 2000, S. 300–349.
  • Herbert Schultheis, Isaac E. Wahler: Bilder und Akten der Gestapo Würzburg über die Judendeportationen 1941–1943. Bad Neustadt a. d. Saale 1988, ISBN 978-3-9800482-7-9.
  • Gerd Steinwascher: „Gestapo Osnabrück meldet…“ Polizei- und Regierungsberichte aus dem Regierungsbezirk Osnabrück aus den Jahren 1933 bis 1936. Aus: Osnabrücker Geschichtsquellen und Forschungen Bd. XXXVI, Osnabrück 1995.
  • Michael Stolle: Die Geheime Staatspolizei in Baden. UVK Medien-Verlags-Gesellschaft, Konstanz 2001, ISBN 3-89669-820-6; 432 Seiten.
  • Jan Valtin: Tagebuch der Hölle. Aus dem Amerikanischen von Werner Krauss. Kiepenheuer & Witsch, Köln 1957 (heute als Lizenzausgabe in Komet MA-Service und Verlagsgesellschaft mbH, Frechen). In den USA bereits 1941 als „Out of the Night“ veröffentlicht.
  • Herbert Wagner: Die Gestapo war nicht allein… Politische Sozialkontrolle und Staatsterror im deutsch-niederländischen Grenzgebiet. Münster 2004 (über die Grafschaft Bentheim).
  • Franz Weisz: Die geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Wien. Wien 1992.
  • Walter Otto Weyrauch: Gestapo V-Leute. Tatsachen und Theorie des Geheimdienstes. fi Tb 11255, Frankfurt/M 1992, ISBN 3-596-11255-9.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Wildt: Polizei der Volksgemeinschaft. NS-Regime und Polizei 1933–1945, Vortrag auf der Konferenz "Polizei und NS-Verbrechen – Aufarbeitung und Dokumentation im NS-Dokumentationszentrum Köln, 2.–5. November 2000
  2. a b c Zdenek Zofka: Die Entstehung des NS-Repressionssystems – oder: Die Machtergreifung des Heinrich Himmler, Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, Report 1/2004
  3. Alfred Schweder: Politische Polizei, Heymannverlag, Berlin, 1937, S. 158
  4. Alfred Schweder: Politische Polizei, S. 158
  5. Elisabeth Kohlhaas: Die Mitarbeiter der regionalen Staatspolizeistellen. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann: Die Gestapo. Unv. Sonderausg. Darmstadt 2003, ISBN 3-89678-482-X, S. 222
  6. Zahlen nach Elisabeth Kohlhaas: Die Mitarbeiter... S. 221 und S. 224f
  7. Robert Gellately: Allwissend und allgegenwärtig? Entstehung, Funktion und Wandel des Gestapo-Mythos. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann: Die Gestapo. S. 47ff
  8. Robert Gellately: Zur Entstehungsgeschichte einer selbstüberwachenden Gesellschaft. In: Detlev Schmiechen-Ackermann (Hrsg.): Politische Kultur, soziale Milieus und der Widerstand im Nationalsozialismus in Deutschland. Berlin 1995
  9. „Fotos vom Prinz-Albrecht-Gelände“
  10. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, S. Fischer-Verlag, Frankfurt 2003

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