Operationstechnische Assistentin

Operationstechnische Assistentin

Operationstechnischer Assistent (OTA) ist ein Assistenzberuf in der Medizin. Nach dem Examen assistiert man bei Operationen im Krankenhaus oder einer Ambulanz. Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Die Ausbildung dauert drei Jahre.

Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen zur Zulassung zur Ausbildung

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, man muss gesundheitlich geeignet sein und einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige oder eine andere abgeschlossene 10-jährige Schulbildung vorweisen oder einen Hauptschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulbildung, sofern der Bewerber eine Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren erfolgreich abgeschlossen oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelfer hat.

Dauer und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildung umfasst eine Mindeststundenzahl von 1600 Stunden theoretischen Unterrichts und ein praktische Ausbildung von mindestens 3600 Stunden.

Inhalte der Ausbildung

Grundlagenfächer:

Berufsfächer:

Zusatzfächer:

Die praktische Ausbildung erfolgt in mehreren Abteilungen und chirurgischen Fachdisziplinen und schließt ein allgemeines Instrumentenpraktikum ein.

Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus einem theoretischen, mündlichen und praktischen Teil. Der theoretische Teil wird in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung durchgeführt. Bei der Endnote für die theoretischen Fähigkeiten werden ausbildungsbegleitende Leistungsnachweise berücksichtigt. Über die bestandene Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Tätigkeiten

Zu den Aufgaben eines OTA gehören unter anderem die fachkundige Vorbereitung der Instrumente und Geräte vor der Operation, die Assistenz während der Operation (instrumentierende bzw. Springertätigkeit, siehe unten) sowie die Entsorgung und Sterilisation der Instrumente nach der OP. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei ein absolut steriles Arbeiten.

In der Regel sind während einer Operation ein Arzt als Operateur und, je nach Größe des Eingriffs, ein bis drei Assistenten (Ärzte oder Studenten) anwesend sowie eine „instrumentierende Kraft“ (Vorbereitung und Anreichen von Instrumenten, Nahtmaterial etc.) und ein Springer. Der Springer verrichtet die unsterilen Arbeiten, z. B. Anreichen von Material an die instrumentierende Kraft. Wenn benötigt und die Situation es personell erfordert, hält die instrumentierende Kraft einen der speziellen Wundhaken die geöffnete Operationswunde mit auf und setzt auf Arztanordnung den sog. Kauter zum Veröden der Blutgefäße ein.

Bei der Arbeit im Operationssaal tragen alle Mitarbeiter so genannte Bereichskleidung (Kasak, Hose, geschlossene Clogs), meistens in grün oder blau, sowie eine Kopfhaube und einen Mundschutz.

Die an der Operation direkt Beteiligten (Operateur, Assistenten und Instrumentierende/r) tragen zusätzlich sterile Handschuhe und einen sterilen Mantel.

Während bei der eigentlichen Arbeit am Operationstisch die OTA und Ärzte steril eingekleidet sind, erfüllt ein weiterer OTA den so genannten Springerdienst. Dabei holt er benötigtes Material und reicht es der instrumentierenden Kraft an. Dieser Springer sowie der Anästhesist und der/die Anästhesieschwester/pfleger tragen keine sterile Kleidung oder Handschuhe.

Besonderer Hinweis

Die staatliche Anerkennung ist beantragt. Einige Schulen erheben Schulgeld, andere sind schulgeldfrei; z. T. wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt.

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