- Orkan
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Als Orkan werden im engeren Sinn Winde mit Geschwindigkeiten von mindestens 64 kn (117,7 km/h = 32,7 m/s) bezeichnet. Auf der Beaufort-Skala werden Orkane mit der Stärke 12 klassifiziert. Im weiteren Sinn werden darunter solche außertropischen Tiefdruckgebiete verstanden, in denen Winde mit Orkanstärke auftreten. Orkane können massive Verwüstungen anrichten und bilden auf See eine ständige Gefahr für den Schiffsverkehr.
Winde mit Orkanstärke treten in kräftigen außertropischen Tiefdruckgebieten, in tropischen Wirbelstürmen, Tornados und Wasserhosen auf. Deswegen werden diese unterschiedlichen Wettersysteme manchmal auch unter der Bezeichnung Orkane zusammengefasst. Diese Bedeutung kann jedoch als veraltet angesehen werden, da „Orkan“ heute im Deutschen in erster Linie nur noch eine Bezeichnung für die Windstärke und nicht mehr für tropische Wirbelstürme ist und in dieser Bedeutung durch die in jüngerer Zeit aus dem Englischen übernommene Form Hurrikan verdrängt worden ist.
Orkane entstehen in Mitteleuropa vor allem im Herbst und Winter, da in dieser Zeit die Temperaturunterschiede zwischen der Polarregion und dem Süden besonders groß sind. Wenn diese Luftmassen aufeinander treffen (Okklusion), entstehen sehr starke Stürme. Da sich in den letzten Jahren die Luftdruckwerte geändert haben, ziehen die Stürme auf einer nördlicheren Bahn als noch in der Vergangenheit über Europa. Daher kommt es auch zu vermehrt starken Stürmen in Deutschland.
Auf dem Festland sind außer auf exponierten Berggipfeln, Inseln und Küstengebieten mittlere Winde mit Orkanstärke wegen der erhöhten Bodenreibung sehr selten. Meist werden dort solche hohen Windgeschwindigkeiten nur in Böen oder Tornados erreicht.
Tropische Wirbelstürme, die am Boden mittlere Winde mit Orkanstärke erreichen, werden als Hurrikane bezeichnet.
Der Orkan bzw. die Orkanböe ist per Definition zu unterscheiden vom orkanartigen Sturm bzw. der orkanartigen Böe, bei denen nur eine Windstärke 11 auf der Beaufortskala erreicht wird.
Inhaltsverzeichnis
Nennenswerte Orkane
- Märzorkan 1876, März 1876 (Spitzengeschwindigkeit: Ca. 170 km/h)
- Quimburga (Niedersachsenorkan), 13. November 1972 (Spitzengeschwindigkeit: 167 km/h)
- Capella, 2. Januar 1976 (Spitzengeschwindigkeit: 145 km/h)
- Daria, 26. Januar 1990 (Spitzengeschwindigkeit: 200 km/h)
- Vivian, 25.-27. Februar 1990 (Spitzengeschwindigkeit: 285 km/h)
- Wiebke, 28. Februar/1. März 1990 (Spitzengeschwindigkeit: 285 km/h)
- Anatol, 2./3. Dezember 1999 (Spitzengeschwindigkeit: 183 km/h)
- Lothar, 26./27. Dezember 1999 (Spitzengeschwindigkeit: 272 km/h)
- Jeanett, 26./27. Oktober 2002 (Spitzengeschwindigkeit 183 km/h)
- Gudrun, 8./9. Januar 2005 (Spitzengeschwindigkeit: 151 km/h)
- Kyrill, 18. Januar 2007 (Spitzengeschwindigkeit: 225 km/h)
- Emma, 1./2. März 2008 (Spitzengeschwindigkeit: 236 km/h)
- Xynthia, 25.–28. Februar 2010 (Spitzengeschwindigkeit: 238 km/h)
Wirtschaftliche Folgen
Die wirtschaftlichen Folgen von Orkanen treffen unter anderem die Versicherungswirtschaft. So sehen Gebäudeversicherungsverträge regelmäßig eine Haftung für Sturmschäden vor. Unter Sturm verstehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäude (§ 8 VGB 88) eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ähnlich ist die Definition in § 3 Abs. 3 a FEVB, wonach es sich um eine atmosphärisch bedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort handeln muss. Damit weicht der versicherungsrechtliche Begriff von den meteorologischen Begrifflichkeiten ab. Stärke 8 bedeutet nach der maßgeblichen Beaufortskala „stürmischer Wind, der Zweige von Bäumen bricht und das Gehen im Freien erheblich erschwert“. Der Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung, der das Vorliegen eines Sturms behauptet, kann in Grenzfällen Nachweisschwierigkeiten ausgesetzt sein. Zum Nachweis eines Sturmschadens ist es freilich nicht erforderlich, dass der Beweis für ein direktes Auftreffen einer Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 auf das versicherte Gebäude erbracht wird. Ausreichend ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urt. v. 12. April 2005 - 12 U 251/04 -), dass am Gebäude von Luftbewegungen verursachte Schäden aufgetreten sind und in seiner näheren Umgebung zu gleicher Zeit ein Sturm der Windstärke 8 aufgetreten ist.
Materielle Schäden durch Stürme lassen sich in direkte Schäden (Gebäude, Infrastruktur, Wälder, Automobile, usw.) und indirekte Schäden (Aufräumarbeiten, Produktionsausfälle, Folgekosten, usw.) unterteilen. Nicht alle Schäden sind versichert, so dass der Gesamtschaden oft mehr als doppelt so hoch ist wie der versicherte Schaden. [1] Der Orkan Kyrill hat beispielsweise am 18. Januar 2007 in Deutschland erhebliche Waldschäden angerichtet. Bundesweit wurden nach den Daten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) fast 20 Millionen Kubikmeter Holz vernichtet. Grob hochgerechnet dürfte das mehr als 40 Millionen Bäumen entsprechen. In den Wäldern Nordrhein-Westfalens richtete Kyrill den größten dort jemals festgestellten Schaden an. Besonders betroffen war das Sauer- und Siegerland. Nach den Angaben des Landesbetriebs Forst und Holz knickte er in NRW rund 25 Millionen Bäume um. [2] Nach den Angaben des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vom November 2008 zahlten die deutschen Versicherer für über 2,3 Millionen Schäden rund 2,4 Milliarden Euro an ihre Kunden aus.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Karlsruher Institut für Technologie (KIT) –Sturmschadenrisiko abgerufen am 7. Mai 2010
- ↑ Tagesschau, vom 22. Januar 2007 (nicht mehr online verfügbar)
- ↑ Pressemeldung GDV vom 7. November 2008
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