- Assekurationsakte
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Eine Assekurationsakte wurde beim Konfessionswechsel von Fürsten im 17. und 18. Jahrhundert zur Sicherung des bestehenden Bekenntnisses des Landes erstellt. Sie setzte damit den Grundsatz “Cuius regio, eius religio“ außer Kraft.
Inhaltsverzeichnis
Sachsen
Kurfürst Friedrich August I. (* 1670; † 1733) konvertierte 1697 zur römisch-katholischen Konfession, um als König des katholischen Polen wählbar zu werden. Sein protestantisches Stammland, Sachsen, bieb evangelisch, was mit einer Assekurationsakte gesichert wurde.
Württemberg
Prinz Karl Alexander von Württemberg (* 1684; † 1737) war ein erfolgreicher Heerführer in kaiserlichen Diensten. Um seine Karrierechancen zu verbessern, trat er 1712 zum katholischen Glauben über. Der Erbherzog von Württemberg starb 1731, so dass er in der Thronfolge nachrückte. Um 1733 im protestantischen Württemberg Herzog werden zu können, unterzeichnete er eine Assekurationsakte.
Hessen-Kassel
Bekannteste Assekurationsakte ist die für Hessen-Kassel von 1754. Nach Bekanntwerden des Übertritts des Erbprinzen Friedrich zur römisch-katholischen Konfession, die schon 1749 stattgefunden hatte, zwang Friedrichs Vater, der reformierte Landgraf Wilhelm VIII., zusammen mit den hessischen Landständen seinen Sohn, die Assekurationsakte zu unterzeichnen.
Sie wurde durch Garantien von England und Dänemark, sowie des Corpus Evangelicorum – der evangelischen Reichsstände – zu einer internationalen politischen Angelegenheit und spielte in der diplomatischen Vorgeschichte des Siebenjährigen Krieges eine Rolle. Weiter festigte sie die traditionell guten Beziehungen zwischen Hessen-Kassel und England, was das politische Klima für die Bereitstellung hessen-kasselischer Truppen für England im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg bereitete.[1]
Literatur
- Reinhard Dietrich: Die Landesverfassung in dem Hanauischen = Hanauer Geschichtsblätter 34. Hanau 1996. S. 208ff. ISBN 3-9801933-6-5
Einzelnachweise
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