Oz (Sprayer)

Oz (Sprayer)
Tag von Oz auf einem Stromkasten
OZ-Smilie (Die Buchstaben USP stehen für die FC St. Pauli-Fans Ultrà Sankt Pauli)
Bombing von Oz auf der rechten Bildseite
Graffiti von Oz in Hamburg-Dulsberg
Spirale

Oz oder OZ ist das Pseudonym des Hamburger Graffiti-Sprayers Walter Josef F. (* 1950).

Inhaltsverzeichnis

Leben

Oz wuchs als Waise in Heidelberg auf. Die Hauptschule verließ er ohne Abschluss. Er begann Ausbildungen als Damenfriseur und Gärtner, die er abbrach.[1] Nach Angaben seines Anwalts begann er 1977 mit dem Sprühen von Graffiti.[2]

Graffiti

Oz brachte es unter seinem Pseudonym zu überregionaler Bekanntheit. Seinen Tag Oz soll er laut unbestätigten Medienberichten allein bis 2002 mehr als 120.000 Mal in Hamburg verbreitet haben.[1] Zunächst sprühte er nachts „Smileys“ auf Verkehrsschilder, später auch Oz-Schriftzüge, Kringel (Spiralen) und Punkte.[3][4] Eine seiner Begründungen 1997 im Hamburger Landgericht: „Immer stehen die Autos im Vordergrund, nicht die Mütter. Ich hatte nie eine Mutter.“[5]

Oz ist in Hamburg so allgegenwärtig wie umstritten. Unterstützer sehen in ihm einen Streetart-Künstler und verweisen auf einen Konflikt zwischen dem Grundrecht auf Kunstfreiheit und dem Grundrecht auf Eigentum.[6][2] Durch unzählbare Tags wurde Oz ein Teil des Hamburger Straßenbildes, auf der anderen Seite rückte besonders im Vorfeld des Wahlkampfes zur Bürgerschaftswahl 2001 das Thema Graffiti als Sachbeschädigung in den Vordergrund. So soll er beispielsweise gläserne Fahrstühle in diversen U-Bahnhöfen der Hamburger Hochbahn zerschlagen haben, wobei er laut Aussagen von als Obdachlosen verkleideten Mitarbeitern der Hamburger Hochbahnwache beobachtet worden sein soll. Auch die private Hamburger S-Bahn-Wache beobachtete Oz regelmäßig und stellte ihn mehrmals im Stadtgebiet. Im Jahr 1999 wurde Oz von Mitarbeitern der S-Bahn-Wache misshandelt. Er wurde im Krankenhaus behandelt und erstattete Anzeige. Die beiden Sicherheitsleute wurden wegen Verstoßes gegen Dienstvorschriften entlassen.[7]

Oz hat keinen Bezug zum klassischen Graffitiwriting, wird von den Protagonisten der Graffitiszene aber wegen seiner Konsequenz geschätzt.[1] Neben Ausstellungen mit dessen Werken veröffentlichte der Galerist Christoph Tornow auch einen Bildband über Oz' Graffiti-Kunst unter dem Titel „Es lebe der Sprühling“.[6]

Sachbeschädigung

Der von ihm verursachte Sachschaden wird auf einen sechsstelligen Euro-Betrag geschätzt.[1][8] Von Gerichten wurde er mehrmals wegen Sachbeschädigung verurteilt und hat bis 2007 deswegen insgesamt mehr als acht Jahre in Haft gesessen.

Zum ersten Mal wurde er 1986 vom Amtsgericht Flensburg wegen Sachbeschädigung verurteilt. 1992 verhängte ein Gericht zum ersten Mal eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. 1997 wurde er vom Hamburger Landgericht zu einem Jahr Haft, 1998 zu zwei weiteren Jahren und 1999 zu 21 Monaten Haft verurteilt.[9] Nach der Entlassung 2002 dauerte es nur etwas über ein Jahr, bis er im Oktober 2003 erneut zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.[10] Bereits einen Monat nach seiner Entlassung 2006 wurde er wieder verhaftet und im Mai 2007 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt, die durch die Untersuchungshaft abgegolten waren, so dass er keine Haftentschädigung erhielt. Teile der Anklage hatten wegen fragwürdiger Ermittlungsmethoden der observierenden Polizeibeamten fallen gelassen werden müssen, doch schwerwiegende Verfahrensfehler erkannte das Gericht, entgegen dem Antrag der Verteidigung, nicht an.[10]

Während einzelne Medien über Gutachten berichteten[8][1], die Oz eine verminderte Schuldfähigkeit bescheinigten, ist das Gericht in seinen Urteilen diesen Annahmen nicht gefolgt.[3] Auch er selbst hält sich laut Gerichtsunterlagen „nicht für krank“.[2]

Auch nach den Gefängnisstrafen wegen Sachbeschädigung sprüht Oz weiterhin im Hamburger Stadtgebiet. Im Juli 2010 konfiszierte die Polizei zunächst die Spraydosen, nahm ihn aber drei Stunden später fest, als er erneut sprühte.[11][12]

Seit dem 3. Februar 2011 stand Oz erneut wegen des Vorwurfs der 20fachen Sachbeschädigung zwischen November 2008 und Juli 2010 vor Gericht. Unterstützer des Sprayers vermuteten laut dem Spiegel, „dass mit den OZ-Prozessen ein Einzelner, leicht fassbarer, weil ungeschützt agierender Sonderling stellvertretend für die ganze Szene abgestraft werden soll(e).“ Sein Anwalt forderte, Graffiti wie eine Ordnungswidrigkeit zu behandeln.[2] Am 29. Juli 2011 wurde Oz zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.[4] Gegen dieses Urteil wurden im August 2011 Rechtsmittel eingelegt.[13]

Literatur

  • Colortrip (Hrsg.): Es lebe der Sprühling. Hamburg 2009, ISBN 978-3-9813354-0-8
  • Benno Kirsch: Die Misshandlung von „Oz“. In: Private Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum. S. 194–195 Digitalisat

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c d e Bruno Schrep: Als ob es Dreck wäre. In: Der Spiegel 48/1999.
  2. a b c d Christoph Twickel: Der Zauber von OZ auf spiegel.de vom 3. Februar 2011; abgerufen am 4. Februar 2011
  3. a b Süddeutsche: Graffitisprayer "OZ" - Punkt, Punkt, Opa, Strich, 6. Dezember 2010
  4. a b NDR: Graffiti-Sprayer "Oz" muss hinter Gitter, 29. Juli 2011; abgerufen am 29. Juli 2011
  5. Archiv Hamburger Morgenpost, 1997
  6. a b Kai von Appen: Vorwurf der Sachbeschädigung. Senior-Sprayer vor Gericht. In: die tageszeitung, 28. Januar 2011. Abgerufen am 30. Januar 2011.
  7. Presseerklärung der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten und Safercity vom Oktober 1999
  8. a b Simone Pauls: »OZ« ist einfach nicht zu stoppen. In: Hamburger Morgenpost. 3. April 2007, S. 8–9.
  9. Der Sprayer von OZ. In: Welt Online. 16. Dezember 1999.
  10. a b Betriebsblinde Überwacher. In: taz. 16. Mai 2007.
  11. Radio Hamburg: Graffiti-Sprayer "Oz": Zweimal erwischt, 30. Juli 2010; abgerufen am 18. August 2010
  12. Die Welt Online: Sprayer Oz erneut festgenommen, 30. Juli 2010; abgerufen am 18. August 2010
  13. Hamburger Morgenpost: "OZ"-Verteidiger legt Rechtsmittel ein, 4. August 2011

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