Politik Baden-Württembergs

Politik Baden-Württembergs

Das Bundesland Baden-Württemberg existiert erst seit 1952 und steht in der politischen Tradition der historischen Länder Baden und Württemberg. Politisch ist Baden-Württemberg konservativ geprägt. Von 1953 bis 2011 führte die CDU ohne Unterbrechung die Landesregierung, teils als alleinige Regierungspartei, teils in wechselnden Koalitionen. Aber auch die FDP (die hier FDP/DVP heißt) und in neuerer Zeit DIE GRÜNEN bzw. Bündnis 90/Die Grünen sind hier traditionell stark. Nach der Landtagswahl vom 27. März 2011 entstand erstmals in der Landesgeschichte eine grün-rote Regierung mit Winfried Kretschmann (Grüne) als Ministerpräsident.

Inhaltsverzeichnis

Politische Gliederung

Das Land Baden-Württemberg ist – neben der eigentlichen Landesebene – in vier Regierungsbezirke (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) sowie gemäß der Reform von 1973 in 35 Landkreise und 9 Stadtkreise unterteilt. Es gibt 1.108 Städte und Gemeinden. Teilweise gibt es innerhalb der Gemeinden noch Ortschaftsräte; viele Gemeinden sind in den 1970er Jahren aus der Zusammenlegung vorher unabhängiger Orte entstanden. Dementsprechend groß ist teilweise das Unabhängigkeitsbewusstsein einzelner Ortsteile. Zwischen Stadt- und Landkreisen gibt es vielfache Formen der Zusammenarbeit, etwa in Zweckverbänden. Diese entsprechen oft der Gliederung in Regionen; politisch tatsächlich bedeutsam ist allerdings allein die Region Stuttgart.

Landesregierung

Siehe auch: Landesregierung von Baden-Württemberg

Der erste baden-württembergische Ministerpräsident stammte aus der FDP, dann folgte 58 Jahre lang, von 1953 bis 2011, eine ununterbrochene Reihe von der CDU gestellter Ministerpräsidenten, die 2011 durch den ersten Bündnis-Grünen beendet wurde:

Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg
Nr. Name Lebensdaten Partei Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit
1 Reinhold Maier 1889-1971 FDP/DVP 1952 1953
2 Gebhard Müller 1900-1990 CDU 1953 1958
3 Kurt Georg Kiesinger 1904-1988 CDU 1958 1966
4 Hans Filbinger 1913-2007 CDU 1966 1978
5 Lothar Späth * 1937 CDU 1978 1991
6 Erwin Teufel * 1939 CDU 1991 2005
7 Günther Oettinger * 1953 CDU 2005 2010
8 Stefan Mappus * 1966 CDU 2010 2011
9 Winfried Kretschmann * 1948 Grüne 2011 (–)

Seit ihrer Vereidigung am 12. Mai 2011 ist die jetzige Landesregierung (das “Kabinett Kretschmann”) im Amt.

Regierungskoalitionen
  • 1952–1953: FDP/DVP, SPD und GB/BHE
  • 1953–1960: CDU, SPD, FDP/DVP und GB/BHE (seit 1956 nach Ausscheiden der KPD aus dem Landtag somit als Allparteienregierung)
  • 1960–1964: CDU, FDP/DVP und GB/BHE (seit 1961 GDP)
  • 1964–1966: CDU und FDP/DVP
  • 1966–1972: CDU und SPD
  • 1972–1992: CDU (Alleinregierung)
  • 1992–1996: CDU und SPD
  • 1996–2011: CDU und FDP
  • seit 2011: 0 Grüne und SPD

Landtag

Siehe: Landtag von Baden-Württemberg

Kommunale Ebene

Auch das baden-württembergische Kommunalwahlrecht kennt einige Besonderheiten. Die Bürgermeister (bzw. in größeren Städten: die Oberbürgermeister) werden direkt gewählt (Süddeutsche Ratsverfassung) und sind damit unabhängig von der Zusammensetzung der Gemeinderäte. Die Dauer einer Amtszeit beträgt für sie acht Jahre, so dass Bürgermeisterwahlen in der Regel nicht mit den Wahlen der Kommunalparlamente zusammenfallen. Unter anderem deswegen sind formale Parteienkoalitionen in baden-württembergischen Gemeinderäten selten.

Die Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage werden alle fünf Jahre gewählt. Alle fünf Jahre wird auch die Regionalversammlung der Region Stuttgart gewählt.

Für die 35 Kreistage stellen Parteien und Wählervereinigungen Listen in mehreren Wahlkreisen auf. Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es im Wahlkreis Sitze gibt. Die Listen können sogar ein-einhalb mal so viele Bewerber enthalten. Bei der Wahl selbst kann kumuliert und panaschiert werden, d.h. die Stimmen können auf eine Person angehäuft werden, und es kann über mehrere Listen hinweg gewählt werden. Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen und Wahlkreise erfolgt nach einem ähnlichen Verfahren wie bei der Landtagswahl.

Für die Gemeinderäte und die Stadträte der Stadtkreise gibt es im allgemeinen nur einen Wahlkreis (Sonderfall: unechte Teilortswahl). Parteien und Wählervereinigungen stellen hier maximal so viele Kandidaten auf, wie es Sitze gibt. Die Wähler haben wiederum so viele Stimmen, wie es Sitze gibt, und können kumulieren und panaschieren. Die Sitze der Parteien bzw. Wählervereinigungen im Stadtrat bzw. im Gemeinderat richtet sich nun nach der Gesamtstimmenzahl, die auf Bewerber der jeweiligen Liste zusammen entfallen ist. Diese wird mit Hilfe des d'Hondtschen Verfahrens auf Sitzzahlen umgerechnet, die dann an die Bewerber der Listen in der Reihenfolge der jeweils erreichten absoluten Stimmzahlen vergeben werden.

Typisch für Baden-Württemberg ist der relativ große Erfolg von Wählervereinigungen (Freie Wähler). Häufig sind dies liberale bis eher konservative Listen, die vor allem Honoratioren und Gewerbetreibende vereinen. Teilweise gibt es aber auch parteiunabhängige Listen, die eher dem sozialdemokratischen, linken oder grünen Spektrum zuzurechnen sind. Auch auf Parteilisten kandidieren recht häufig Unabhängige, also Menschen ohne Parteimitgliedschaft.

Landesvertretungen

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

Das Land unterhält zwei Landesvertretungen außerhalb von Baden-Württemberg. Seit 1954 die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund, welche ihren Sitz bis zum Umzug der Bundesregierung in Bonn hatte und heute in Berlin sitzt. Im Jahre 1987 kam, zu erst als "Büro", dann als Vertretung die Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union dazu, welche als Bindeglied zwischen dem Bundesland Baden-Württemberg und der Europäischen Union fungiert.

Weblinks

Einzelnachweise


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