- Patenstadt
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Eine Patenstadt übernimmt die Patenschaft für Flüchtlinge, Vertriebene, eine Volksgruppe, eine andere Stadt oder auch von Produkten (wie Lebensmitteln, Lokomotiven, Schiffen usw.), die der jeweiligen Patenstadt namentlich gewidmet werden, sowie geografischen Landschaften.
Wesentlich für den Begriff der Patenschaft ist die einseitig übernommene „Fürsorgeverpflichtung“ der Patenstadt. Vereinzelt finden sich auch Patenschaften anderer Gebietskörperschaft als Gemeinden. Oftmals werden Städtepartnerschaften fälschlicherweise mit einer Patenschaft verwechselt.
Zahlreiche Patenschaften entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg oder nach Umweltkatastrophen.
Patenschaften deutscher Gebietskörperschaften
Mögliche Gebietskörperschaften, die Patenschaften übernehmen können, sind Landkreise, Städte und Gemeinden.
Dies geschah in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg häufig, indem westdeutsche Körperschaften Patenschaften für die Bewohner der ehemaligen Landkreise in den ehemaligen deutschen Ostgebieten, im Sudetenland oder in der DDR übernahmen. Manche Städte und Gemeinden legen hier die Betonung auf Patenschaft für die in ihrem neuen Wohnort lebenden Bewohner bzw. deren dortigen Kultureinrichtungen, andere auf eine Patenschaft mit der Herkunftsregion bzw. -gemeinde. Letztere Art der Patenschaft war, zumindest zum Zeitpunkt der Patenschaftserklärung während des Kalten Krieges, fast immer einseitig. Es gibt auch Patenschaften von westdeutschen Gemeinden mit Kirchengemeinden der genannten Gebiete. Einzelne Patenschaftserklärungen wurden später wieder rückgängig gemacht (1989 die Patenschaft des Wetteraukreises in Hessen über den Heimatkreis Tepl-Petschau), aus anderen Patenschaften wurden seit Ende des Kalten Krieges Städtepartnerschaften.
Quellen
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