- Patientenquittung
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Eine Patientenquittung soll die bei einer ärztlichen Behandlung erbrachten Leistungen dokumentieren.
Das GKV-Modernisierungsgesetz hat die bisherigen Informationsrechte der Versicherten gegenüber Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern erweitert. So müssen insbesondere Ärzte ihre Patienten auf deren Wunsch in einer Patientenquittung über alle zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten unterrichten (§ 305 des SGB V). Auch Krankenhäuser werden zur Information verpflichtet.
Wahlweise kann sich der Patient vom behandelnden Arzt entweder direkt nach dem Arztbesuch eine so genannte Tagesquittung ausstellen lassen, oder er bekommt mit der Quartalsquittung alle Leistungen und Kosten in dem jeweiligen Quartal auf einen Blick. Wer sich für eine Quartalsquittung entscheidet, bezahlt dafür laut Gesundheitsministerium eine Aufwandsentschädigung in Höhe von einem Euro.
Die Leistungsaufstellung erfolgt auf der Grundlage des jeweils geltenden Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Damit können auf Grund der Budgetierung ärztlicher Leistungen im vom Gesetzgeber verlangten Zeitraum von vier Wochen in Kliniken[1] oder gar sofort nach der Behandlung beim Vertragsarzt in aller Regel gar keine korrekten Quittungen ausgestellt werden, die zutreffende Euro-Beträge enthalten. Diese erfährt der Arzt auch erst Monate nach der Behandlung.
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