- Peter Derleder
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Peter Derleder (* 3. März 1940 in Göppingen) ist ein deutscher Jurist und emeritierter Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Wirtschafts- und Arbeitsrecht an der Universität Bremen. Seit 2008 ist er Rechtsanwalt in Bremen.
Inhaltsverzeichnis
Biographie
Derleder studierte in Tübingen und Hamburg Jura. Nach Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein sowie Promotion und Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Kiel wurde er 1974 an die neu gegründete Universität Bremen berufen. Im zweiten Hauptamt war Peter Derleder bis zu seiner Pensionierung 2005 als Richter am Oberlandesgericht Bremen tätig; seit 1995 war er zudem stellvertretender Vorsitzender des Landesjustizprüfungsamtes Bremen.
Tätigkeitsschwerpunkte
Als Wissenschaftler widmet Derleder sich auch nach seiner Emeritierung dem Mietrecht, Bankvertragsrecht, Familienrecht und immer wieder verschiedenen Fragen des allgemeinen wie besonderen Schuldrechts. Dabei legt er – wie auch in der universitären Lehre – Wert nicht nur auf eine exakte juristische Arbeit, sondern darüber hinaus auf die Beschäftigung mit den sozialen Effekten der behandelten Rechtsfragen. Peter Derleder ist stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags. Als Gutachter ist Derleder unter anderem für den Verbraucherzentrale Bundesverband tätig.
Veröffentlichungen
Als Frühwerk hervorzuheben ist seine Mitwirkung am Alternativkommentar zum BGB, als aktuelle Veröffentlichung das von ihm als Mitherausgeber und Autor verantwortete Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht. Er ist zudem Mitherausgeber der Zeitschriften Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht und Verbraucher und Recht sowie Redakteur der Zeitschrift Kritische Justiz.
Derleder publizierte über 300 Aufsätze in Fachzeitschriften, häufig in Zusammenarbeit mit Nachwuchswissenschaftlern.
Weblinks
- Literatur von und über Peter Derleder im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- rsw.beck.de - Knops, Zänker u.a.: Peter Derleder zum 65. Geburtstag. NJW-aktuell Heft 10/2005, Seite XVIII
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