Prager Frieden (Dreißigjähriger Krieg)

Prager Frieden (Dreißigjähriger Krieg)

Der Prager Friede vom 30. Mai 1635 zwischen dem Kaiser und der katholischen Liga auf der einen Seite und Kursachsen auf der anderen Seite, beendete den Krieg zwischen den Reichsständen und dem Kaiser, denn bis auf Bernhard von Sachsen-Weimar und den Landgrafen von Hessen-Kassel ratifizierten nach und nach alle Reichsfürsten diesen Friedensschluss.

Ein allgemeiner Frieden in Deutschland konnte aber nicht hergestellt werden, weil Frankreich und Schweden weiter gegen den Kaiser kämpften. Noch mehr als zehn Jahre dauerte der Krieg, bis 1648 der Westfälische Frieden geschlossen wurde. Dabei sind viele Bestimmungen des Prager Friedens übernommen worden.


Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

1634 hatte sich Johann Georg I. aus dem ungeliebten Bündnis mit Schweden lösen können. Auf kaiserlicher Seite war der bei den Reichsständen verhasste General Wallenstein als Friedenshindernis beseitigt worden. In Pirna und Leitmeritz verhandelten nun Delegationen des Kaisers und des sächsischen Kurfürsten mehrere Monate über die Vertragsbestimmungen. Ziel beider Parteien war es, endlich den Frieden zwischen Kaiser und Reichsständen wiederherzustellen. Dem Kaiser ging es auch darum, freie Hand gegen die äußeren Feinde des Reiches, Frankreich und Schweden, zu bekommen. Er hoffte dabei auch auf die militärische Unterstützung Sachsens und anderer protestantischer Reichsstände.

Die Friedensbestimmungen

Eine wichtige Bestimmung war, dass das Restitutionsedikt für 40 Jahre ausgesetzt wurde. Die konfessionelle Verteilung zwischen Protestanten und Katholiken im Reich wurde also auf die Zeit von 1627 eingefroren und galt zunächst für 40 Jahre. Man nahm 1627 als „Normaljahr“ an, da am 12. November 1627 das katholische Kurfürstengutachten abgegeben worden war, das zum Restitutionsedikt geführt hatte. In den habsburgischen Ländern hat sich der Kaiser jedoch die Regelung der konfessionellen Verhältnisse selbst vorbehalten. Das lief auf eine vollständige Rekatholisierung hinaus. Evangelischen Inhabern von reichsunmittelbaren Stiftern verweigerte man nach wie vor Sitz und Stimme im Reichstag. Einzige Ausnahme war der 1628 gewählte kursächsische Prinz August. Er erhielt das Erzstift Magdeburg auf Lebenszeit und sollte auch Sitz und Stimme im Reichstag haben.

Alle weltlichen Güter wurden nach dem Besitzstand von 1627 restituiert. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, weil kurz darauf Gustav Adolf mit seinen Truppen einmarschiert war, und die Schweden keinen Vorteil aus den Bestimmungen des Friedens ziehen sollten. Gleichzeitig wurde den Ständen, die gegen den Kaiser gekämpft hatten, Amnestie gewährt.

Den Ständen wurde verboten, Bündnisse untereinander und mit ausländischen Mächten zu schließen. Das sollte aktuell sowohl für den Heilbronner Bund als auch für die katholische Liga gelten. Zudem wurden bestimmte Regelungen zur Reichskriegsverfassung getroffen. Der Kaiser sollte eine eigene Armee besitzen, die sich aus den Truppen aller Reichsstände zusammensetzen sollte. Die Reichsfürsten durften zwar das Kommando über das eigene Kontingent behalten, jedoch nur als Generäle des Kaisers. Der Grund für die Zusammenstellung eines Reichsheeres war die Vertreibung ausländischer Truppen vom eigenen Reichsgebiet.

Die wichtigste territoriale Veränderung des Prager Friedens war die Übergabe der Markgrafentümer Oberlausitz und Niederlausitz an den sächsischen Kurfürsten Johann Georg I. durch den sogenannten Traditionsrezess. Die beiden vorher zur böhmischen Krone gehörigen Länder wurden vom Kaiser zur Begleichung von Kriegsschulden an Sachsen abgetreten. Rechtlich blieben die Markgrafentümer bis 1815 Lehen der Böhmischen Krone, die den Wettinern erblich verliehen worden waren. 1620 hatte der protestantische Kurfürst dem katholischen Kaiser Ferdinand II. bei der Niederschlagung des böhmischen Ständeaufstands geholfen. Kursachsen erhielt darüber hinaus auch vier magdeburgische Ämter.

Wirkung

Der Prager Frieden bereitete in vielen seiner das Reichsrecht betreffenden Bestimmungen den Westfälischen Frieden vor. Eine Beendigung der Kampfhandlungen auf dem Gebiet des Reiches brachte er aber nicht. Dies war – zumindest vom Kaiser – auch gar nicht angestrebt worden, dachte Ferdinand II. doch, dass es ihm mit Hilfe der vereinigten Reichsstände gelingen könnte, Schweden und Franzosen aus dem Reich zu vertreiben, ohne ihnen politische oder territoriale Zugeständnisse machen zu müssen. Dies hat sich dann als fataler Irrtum erwiesen, weshalb die Verheerungen des Krieges sich in Deutschland noch mehr als zehn Jahre fortsetzten.

Literatur

Darstellungen

  • Kathrin Bierther (Berarb.): Der Prager Frieden von 1635. Bde. 2, 10, 1–4 aus der Reihe: 'Die Politik Maximilians I. von Bayern und seiner Verbündeten 1618–1651. Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, N. F. München 1997, ISBN 3-486-56013-1
  • Adam Wandruszka: Reichspatriotismus und Reichspolitik zur Zeit des Prager Friedens von 1635. Graz u. Köln 1955.
  • Georg Schmidt: „Absolutes Dominat“ oder „deutsche Freiheit“. Der Kampf um die Reichsverfassung zwischen Prager und Westfälischem Frieden. In: Robert von Friedeburg (Hrsg.): Widerstandsrecht in der frühen Neuzeit. Erträge und Perspektiven der Forschung im deutsch-britischen Vergleich.(Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 26). Berlin 2001, S. 265–284, ISBN 3-428-10629-6.
  • Ernst Dürbeck: Kursachsen und die Durchführung des Prager Friedens 1635. Leipzig, Diss. 1908.
  • Heinrich Hitzigrath: Die Publizistik des Prager Friedens (1635). Halle 1880.

Weblinks


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