Qualitätssicherung in der Medizin

Qualitätssicherung in der Medizin
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Qualität im deutschen Gesundheitswesen bedeutet eine ausreichende und zweckmäßige, d. h. patienten- und bedarfsgerechte, an der Lebensqualität orientierte, fachlich qualifizierte, aber auch wirtschaftliche medizinische Versorgung mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit erwünschter Behandlungsergebnisse bei Individuen und in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen. Ein zentrales Ziel von Qualitätsmanagement (d. h. Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung) der ärztlichen Tätigkeit ist eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Patientenversorgung auf hohem Niveau.

Ein wesentlicher Unterschied zum Qualitätsmanagement in anderen Branchen ist der Umstand, dass die Leistungsempfänger (Patienten) und die Zahler des Leistungsentgelts (Kostenträger = Versicherungen, Krankenkassen) nicht identisch sind. In der Regel beteiligen sich vor allem die (hochorganisierten und erfahrenen) Kostenträger am Qualitätsmanagement bzw. an der Qualitätskontrolle.

In den letzten Jahren hat das Thema insbesondere durch die sozialgesetzliche Verpflichtung der Ärzte und Kliniken sowie der Krankenkassen für die Organisation des Gesundheitswesens große Bedeutung erlangt.

Inhaltsverzeichnis

Qualitätsinstitutionen

Zahlreiche Institutionen und Organisationen beschäftigen sich in Deutschland mit Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in Medizin und Gesundheitswesen. Unter anderem:

Trotz der zahlreichen Institutionen die sich mit der ärztlichen Qualitätssicherung beschäftigen, muss jedoch festgestellt werden, dass in Deutschland keine zuverlässigen Ist-Zahlen zu den tatsächlichen Behandlungsfehlern existieren. Ein wesentliches Element zur Planung einer effizienten Qualitätssicherung in der Medizin existiert damit nicht. Gemessen an den zahlreichen Institutionen die sich mit der ärztlichen Qualitätssicherung beschäftigen, den dritthöchsten Ausgaben für die Gesundheit weltweit und dem fehlenden Ist-Soll Abgleich von ärztlichen Fehlern, kann davon ausgegangen werden, dass in Deutschland die medizinische Qualitätssicherung erhebliche strukturelle Probleme aufweist und Elemente zur Qualitätskontrolle problembehaftet sind.

Externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Die externe Qualitätssicherung der Krankenhäuser umfasst Vergleiche zwischen verschiedenen Kliniken auf der Basis von messbaren Daten (Qualitätsindikatoren).

Ziele der externen Qualitätssicherung sind die Sicherung eines akzeptablen Qualitätsniveaus in der Patientenversorgung und mehr Transparenz von Qualität und Ergebnissen der Behandlungen. Um dies zu erreichen, werden nach Vorgaben des GBAGemeinsamer Bundesausschuss – vergleichbare Daten in allen Krankenhäusern für ausgewählte Operationen und Diagnosen gesammelt, auf Basis festgelegter Qualitätsmerkmale anonymisiert ausgewertet und jährlich als Bericht an die Krankenhäuser zurückgesandt.

Rechtsgrundlage für die externe Qualitätssicherung sind § 135a und § 137 Sozialgesetzbuch V. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das zentrale Beratungs- und Beschlussgremium. Er setzt die gesetzlichen Regelungen in praktische Vorgaben für die Krankenhäuser um. Die von ihm beschlossenen Richtlinien ("Vereinbarungen") sind für alle Ärzte und Krankenhäuser bindend. Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung im Krankenhaus – organisatorisch der jeweiligen Landesärztekammer oder Landeskrankenhausgesellschaft angegliedert – sammeln die Daten auf Landesebene und erstellen Auswertungen für die Krankenhäuser. Die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) wertet die Daten auf Bundesebene aus.

Einbezogen in die externe Qualitätssicherung sind zur Zeit 26 Operationen und Diagnosen (zum Beispiel Gallenblasenentfernungen und Hüftgelenksendoprothesen).

Aus der Jahresauswertung kann das eigene Qualitätsniveau im Vergleich zum Referenzbereich, der von Ärzte-Fachgruppen bundesweit festgelegt wurde, und zum Landesdurchschnitt der andern Krankenhäuser abgelesen werden.

Bei wesentlichen Abweichungen vom Referenzbereich schließt sich ein „strukturierter Dialog“ mit einzelnen Krankenhäusern Häuser bzw. Abteilungen an, d. h. die betroffenen Krankenhäuser werden um eine schriftliche Stellungnahme gebeten oder aufgefordert konkrete Verbesserungsmaßnahmen einzuleiten. Vom GBA ausgewählte Ergebnisse der externen Qualitätssicherung (z. B. Komplikationsraten) müssen die Krankenhäuser in einem alle zwei Jahre zu erstellenden Qualitätsbericht auch veröffentlichen.

Qualitätssicherung bei Bluttransfusionen

Einrichtungen der Krankenversorgung im stationären und ambulanten Bereich, die Blutprodukte anwenden (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen usw.), sind durch § 15 Transfusionsgesetz zur Einrichtung eines Systems der Qualitätssicherung verpflichtet.

Qualitätssicherung umfasst die Gesamtheit der personellen, organisatorischen, technischen und normativen Maßnahmen, die geeignet sind, die Qualität der Versorgung der Patienten zu sichern, zu verbessern und gemäß dem medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnisstand weiter zu entwickeln (§§ 135a, 136 und 137 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)).

Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems sind die Qualifikationen und die Aufgaben der verantwortlichen Personen festzulegen. Gesetzlich vorgeschrieben für alle Einrichtungen, die Blutprodukte anwenden, ist die Bestellung eines

  • Transfusionsverantwortlichen (für die gesamte Einrichtung),
  • Transfusionsbeauftragten (für jede Behandlungseinheit / Abteilung)
  • Qualitätsbeauftragten (für die gesamte Einrichtung).

Einrichtungen mit Akutversorgung müssen darüber hinaus eine Transfusionskommission bilden.

Die einzelnen Maßnahmen sind in den von der Bundesärztekammer veröffentlichten Hämotherapie-Richtlinien festgelegt.

Siehe auch

Quellen

Weblinks


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