- Rasagilin
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Strukturformel Allgemeines Freiname Rasagilin Andere Namen - (R)-N-2-Propynyl-1-indanamin
- (R)-N-Prop-2-ynyl-2,3-dihydro- 1H-inden-1-amin
Summenformel - C12H13N (Rasagilin)
- C12H13N·CH4O3S (Rasagilin·Methylsulfonat)
CAS-Nummer - 136236-51-6 (Rasagilin)
- 161735-79-1 (Rasagilin·Methylsulfonat)
PubChem 3052776 ATC-Code N04BD02
DrugBank DB01367 Arzneistoffangaben Wirkstoffklasse Wirkmechanismus irreversible Hemmung der MAO-B
Verschreibungspflichtig: Ja Eigenschaften Molare Masse 171,24 g·mol−1 Sicherheitshinweise Bitte beachten Sie die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Keine Einstufung verfügbarR- und S-Sätze R: siehe oben S: siehe oben Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Rasagilin ist ein Arzneistoff zur Behandlung der Parkinson-Krankheit. In den Ländern der Europäischen Union ist es als Methansulfonat-Salz seit Juli 2005 unter dem Handelsnamen Azilect® zugelassen.
Rasagilin gehört zur Gruppe der selektiven Monoaminooxidase-Hemmer (MAO-Hemmer) und ist ein MAO-B-Hemmstoff der zweiten Generation. Es hemmt die MAO-B fünf- bis zehnmal stärker als das bislang aus dieser Gruppe verfügbare Selegilin.
Die mit 0,6–2 Stunden kurze Halbwertszeit des Rasagilin hat in der Praxis keine Bedeutung, da die MAO-B irreversibel blockiert wird. Die klinische Wirkdauer ist daher durch die Rate der Biosynthese des Enzyms im Körper bestimmt.
Rasagilin ist für die frühe Monotherapie des idiopathischen Parkinson-Syndroms zugelassen, wobei eine symptomatische Wirksamkeit und eine Verzögerung des Behandlungsbeginns mit einer dopaminergen Therapie durch kontrollierte Studien belegt ist. Ebenfalls zugelassen ist Rasagilin für die Kombinationsbehandlung von Patienten mit motorischen Fluktuationen.
Handelsnamen
Rasagilin ist in Deutschland, Österreich, Schweiz sowie der EU unter dem Namen Azilect im Handel erhältlich.
Einzelnachweise
- ↑ In Bezug auf ihre Gefährlichkeit wurde die Substanz von der EU noch nicht eingestuft, eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
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