- Reichsexekutionsarmee
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Die Reichsexekution ist ein Mittel zur Durchsetzung der Pflichterfüllung gegenüber den Mitgliedern eines bundesstaatlichen Zusammenschlusses.
Reichsexekution im Heiligen Römischen Reich
Im Heiligen Römischen Reich war die Reichsexekution eine mit militärischer Gewalt verbundene Maßnahme zur Durchsetzung von Beschlüssen des Reichstages oder kaiserlicher Anordnungen. Da es dem Kaiser selbst an den dafür notwendigen Machtmitteln fehlte, wurden zumeist einer oder mehrere Reichsfürsten mit der Exekution beauftragt. So wurde z. B. gegen den Ritter Götz von Berlichingen und gegen König Friedrich II. von Preußen Reichsexekutionen angeordnet. Die Umsetzung gegen Preußen wurde der Reichsarmee übertragen.
Siehe auch: Reichsheeresverfassung
Reichsexekution im Kaiserreich und der Weimarer Republik
Im Deutschen Kaiserreich (1871–1918) und in der Weimarer Republik verstand man unter der Reichsexekution die verfassungsrechtlich geregelte und mehrfach auch angewandte Notverordnung gegen einzelne Gliedstaaten zur Durchsetzung der staatlichen Einheit. Geregelt wurde sie in der Verfassung des Deutschen Reiches durch Artikel 19 sowie in der Verfassung der Weimarer Republik durch Artikel 48.
So wurde beispielsweise 1923 die Maßnahme der Reichsexekution gegen die Länder Sachsen (29. Oktober) und Thüringen (6. November) angewandt, um die dort entstandenen linken Koalitionsregierungen aus Sozialdemokraten und Kommunisten abzusetzen, die Reichswehr marschierte ein. Reichskanzler Gustav Stresemann wurde daraufhin in Berlin durch ein Misstrauensvotum der SPD gestürzt. Der Preußenschlag 1932 zur Absetzung der SPD-Regierung in Preußen bedeutete eine weitere Reichsexekution.
Deutscher Bund, Norddeutscher Bund und Bundesrepublik Deutschland
Die Reichsexekution entspricht der Bundesexekution in der Verfassung des Deutschen Bundes und des Norddeutschen Bundes sowie dem Bundeszwang im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
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