Eberhard I. (Württemberg, Herzog)

Eberhard I. (Württemberg, Herzog)
Eberhard im Bart, 1492
Anlässlich seiner Erhebung zum Herzog nahm Eberhard I. 1495 dieses neue Wappen an
Grabplatte von Eberhard im Bart in der Tübinger Stiftskirche
Denkmal Eberhard I. im Hof des Alten Schlosses in Stuttgart

Eberhard im Bart (* 11. Dezember 1445 in Urach; † 25. Februar 1496 in Tübingen) war seit 1459 als Eberhard V. Graf von Württemberg-Urach und ab 1482 auch von Württemberg-Stuttgart sowie seit 1495 als Eberhard I. der erste Herzog von Württemberg und Teck.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Er war der Sohn von Graf Ludwig I. von Württemberg-Urach und dessen Gemahlin Mechthild, geborene Pfalzgräfin bei Rhein.

Graf Eberhard V. trat als Minderjähriger offiziell 1459 die Regierung über die Grafschaft Württemberg-Urach an, nachdem das Land durch den Nürtinger Vertrag seit 1442 geteilt war. Zunächst war für ihn eine Vormundschaftsregierung eingesetzt. 1468 unternahm er eine Pilgerfahrt nach Jerusalem. Seinen Beinamen „im Bart“ soll er einem auf der Pilgerreise geleisteten Gelübde verdanken, demzufolge er sich den Bart in Zukunft nicht mehr schneiden werde.

Der Graf schloss 1474 eine prestigeträchtige Ehe mit der oberitalienischen Adligen Markgräfin Barbara Gonzaga von Mantua aus einem sehr angesehenen und vermögenden Geschlecht. Nach der kirchlichen Trauung am 12. April im Dom zu Mantua fand in Urach am 4. Juli ein „Beilager“ statt. Eine Beschreibung der Hochzeitsfeier[1] zeigt die Teilnahme von vielen hochrangigen Herren und Damen. Die 14.000 Gäste verzehrten 165.000 Laib Brot und über 150.000 Liter Wein.

Barbara hatte zeitlebens Heimweh nach Italien. Die einzige Tochter aus dieser Ehe verstarb im Säuglingsalter. Eberhard hatte noch Kinder „von ledigen Frauen außerhalb der Ehe geboren“. Dr. Ludwig Wirtemberger (1465–1495) und Hans Wirtemberger wurden aufgrund der guten Beziehungen Eberhards zu Kaiser Friedrich III. 1484 von diesem in den Stand versetzt, als seien sie ehelich geboren. Des Weiteren gibt es Quellen, die weitere Kinder aus der Beziehung mit Ottilie von Gosheim angeben. Nach Ludwig folgten Dr. Gregor Lamparter von Greifenstein und Margarete Württemberger († 1493). Die Mutter der Franziskanernonne Katharine Württemberger bleibt wie die von Hans ungenannt.

Im Jahr 1477 begründete Graf Eberhard, dessen Devise „Attempto“ („Ich wag’s“) lautete, die Universität Tübingen. Er holte die „Brüder vom gemeinsamen Leben“, eine Gemeinschaft der „Devotio moderna“, ins Land und ließ in Urach, Dettingen an der Erms, Herrenberg, Einsiedel bei Tübingen und Tachenhausen Stifte errichten. Ein besonderes Anliegen war ihm die Kirchen- und Klosterreform. Obwohl lateinunkundig, schätzte er die literarische Bildung hoch und ließ für sich eine große Zahl lateinischer Texte ins Deutsche übersetzen. Reste seiner umfangreichen Bibliothek sind erhalten geblieben.

Schließlich gelang es dem Grafen mit dem Münsinger Vertrag am 14. Dezember 1482, eine Wiedervereinigung der beiden Landesteile Württemberg-Urach und Württemberg-Stuttgart zu erreichen. Im selben Jahr verlieh ihm Papst Sixtus IV. die Goldene Rose. Er verlegte die Residenz nach Stuttgart und regierte das wiedervereinigte Land. 1492 wurde ihm vom zukünftigen Kaiser Maximilian der Orden vom Goldenen Vlies verliehen. Am 21. Juli 1495 wurde nach langen Verhandlungen Württemberg zum Herzogtum und somit Graf Eberhard V. von seinem Lehnsherrn, dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation Maximilian I., auf dem Reichstag zu Worms zum Herzog von Württemberg erhoben. Er erhielt zusätzlich den Titel eines Herzogs von Teck, der angestrebte Titel eines Herzogs von Schwaben und mit diesem die Wiederbelebung des alten Stammesherzogtums blieben ihm versagt. Zu den weiteren Konditionen im „Wormser Vertrag“ gehörte auch die Einstellung des Weiterbaus des Württembergischen Landgrabens.

Eberhard starb im Schloss Tübingen an Fieber, roter Ruhr und Blasengeschwüren. Sein Todestag war der 25. Februar nach dem Julianischen Kalender: VI kalendas marciij bzw. dies St. Matthiae. Da er in einem Schaltjahr in der letzten Februarwoche starb, wird irrtümlich in vielen modernen Quellen der 24. Februar als Todestag angegeben. Auch nach dem Heiligenkalender wurde der Mathiastag in Schaltjahren am 25. Februar begangen[2].

Begraben wurde er zunächst im Stift St. Peter auf dem Einsiedel, später in die Stiftskirche Tübingen überführt.

Würdigung und Rezeption

Schon die Zeitgenossen bewunderten Eberhards geistige Fähigkeiten. Vor allem im 19. und 20. Jahrhundert hat dann die patriotisch gesinnte württembergische Geschichtsschreibung den ersten Herzog verklärt. So wurde ihm zu Ehren seine Büste in der Walhalla aufgestellt. Ferner taucht er in der württembergischen Nationalhymne „Preisend mit viel schönen Reden“ als „Eberhard, der mit dem Barte, Württembergs geliebter Herr.“ auf.
Im so genannten „Württembergerlied“ wird er als der reichste Fürst unter den deutschen Fürsten besungen, weil er unbesorgt bei jedem seiner Untertanen Unterschlupf angeboten bekommt, ohne Angst um Leben oder Eigentum haben zu müssen. Im Lied heißt es bildlich: „ich mein Haupt kann kühnlich legen jedem Untertan in Schoß.“ Zu diesem Satz steht ein Denkmal des Bildhauers Paul Müller, die „Graf Eberhardgruppe“, im Schlossgarten zu Stuttgart.

Eine unvoreingenommene Beurteilung seiner Person hat aber auch beispielsweise in Rechnung zu stellen, dass er unter den Fürsten seiner Zeit eine deutliche Judenfeindschaft zeigte.[3]

Vertreibung der Juden

Im Jahr der Universitätsgründung veranlasste Eberhard die Vertreibung oder Gefangennahme der in Württemberg lebenden Juden. Er besaß eigens für ihn auf deutsch übersetzte Prozessakten des angeblichen Ritualmords an Simon von Trient. Die antijüdische Politik von Graf Eberhard wurde auch wirtschaftlich begründet: die Bevölkerung klagte über zu hohe Zinsnahmen. Diese waren jedoch wiederum verursacht durch eine übermäßige Besteuerung der Juden durch die Landesherren.

Einzelnachweise

  1. Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 602 Nr. 373d
  2. Gerhard Raff: Hie gut Wirtemberg allewege, S. 361f. und Hermann Grotefend: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, 13. Aufl., 1991, ISBN 3-7752-5177-4, S.78 und S.222
  3. Roland Deigendesch: Judenfeindschaft am Uracher Hof? : Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2005

Literatur

  • Württembergische Landesmuseum Stuttgart (Hrsg.): Eberhard im Bart, der erste Herzog von Württemberg, Stuttgart 1990.
  • Hans-Martin Maurer (Hrsg.): Eberhard und Mechthild. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter. Untersuchungen zu Politik und Kultur im ausgehenden Mittelalter. (Lebendige Vergangenheit. Zeugnisse und Erinnerungen. Schriftenreihe des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins, Band 17). Stuttgart 1994.
  • Dieter Mertens: Eberhard V./I. im Bart. In: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon, hg. von Sönke Lorenz/Dieter Mertens/Volker Press. Stuttgart 1997. S. 92-95.
  • Dieter Mertens: Eberhard im Bart als Stifter der Universität Tübingen. In: Sönke Lorenz u.a. (Hrsg.): Attempto - oder wie stiftet man eine Universität. Die Universitätsgründungen der sogenannten zweiten Gründungswelle im Vergleich (Contubernium Band 50). Stuttgart 1999. S. 157-173.
  • Dieter Mertens: Eberhard im Bart als politische Leitfigur im frühneuzeitlichen Herzogtum Württemberg. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte. 59 (2000), S. 43-56 (Volltext)
  • Fritz Ernst: Eberhard im Bart. Die Politik eines deutschen Landesherrn am Ende des Mittelalters. Stuttgart 1933.
  • Hans-Martin Maurer: "Wahre Herzöge und Fürsten des Reichs" Die Erhöhung des Landes und des Hauses Württemberg im Jahre 1495 Rubrik: Hauptartikel Ausgabe: 5/1995
  • Gerhard Raff: Hie gut Wirtemberg allewege. DVA. 3.Auflage, Stuttgart 1994
  • Paul Friedrich von Stälin: Eberhard im Bart. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 5, Duncker & Humblot, Leipzig 1877, S. 557 f.

Weblinks

 Commons: Eberhard I. – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Vorgänger Amt Nachfolger
Ludwig II. Graf von Württemberg-Urach
1457–1482
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag
Graf von Württemberg-Mömpelgard
1457–1473
Heinrich
Heinrich Graf von Württemberg-Mömpelgard
1482
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag
Wiedervereinigung von Württemberg durch Münsinger Vertrag Graf von Württemberg
ab 1495 Herzog

1482–1496
Eberhard II.
Titel neu geschaffen Herzog von Teck
1495–1496

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