- Reichsverteidigungskommissar
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Das Amt des Reichsverteidigungskommissars wurde mit Ausbruch des Zweiten Weltkriegs auf Weisung von Adolf Hitler geschaffen. Grundlage war die „Verordnung über die Bestellung von Reichsverteidigungskommissaren“, die am 1. September 1939 erlassen und im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde. Es wurden ausschließlich Gauleiter mit dem neuen Amt betraut.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Den Reichsverteidigungskommissaren wurde die gesamte zivile Reichsverteidigung übertragen. Jeder Reichsverteidigungskommissar war für einen der insgesamt 18 Wehrkreise zuständig. In enger Abstimmung mit den Wehrkreisbefehlshabern sollte der Reichsverteidigungskommissar eine einheitliche Leitung aller zivilen Verwaltungszweige gewährleisten. So besaßen sie die Kompetenz, allen Zivilbehörden in ihrem Wehrkreis Weisungen in Sachen der Reichsverteidigung zu erteilen. Sie trugen die Verantwortung für die Vorbereitung und den Einsatz des Luftschutzes oder waren für die Evakuierung der gefährdeten Gebiete zuständig. Die Reichsverteidigungskommissare unterstanden der Dienstaufsicht des Reichsministers des Innern und waren gleichzeitig Organe des Ministerrats für die Reichsverteidigung. Weisungsbefugt waren der Generalbevollmächtigte für die Reichsverwaltung und für die Wirtschaft sowie die Obersten Reichsbehörden.
Zum 1. September 1939 wurden folgende NSDAP-Gauleiter zu Reichsverteidigungskommissaren ernannt:
Wehrkreis Reichsverteidigungskommissar WK I Königsberg Erich Koch, Oberpräsident von Ostpreußen WK II Stettin Franz Schwede, Oberpräsident von Pommern WK III Berlin Emil Stürtz, Oberpräsident von Brandenburg WK IV Dresden Martin Mutschmann, Reichsstatthalter von Sachsen WK V Stuttgart Wilhelm Murr, Reichsstatthalter von Württemberg WK VI Münster Josef Terboven, Oberpräsident der Rheinprovinz WK VII München Adolf Wagner, bayerischer Innenminister WK VIII Breslau Josef Wagner, Oberpräsident von Schlesien WK IX Kassel Fritz Sauckel, Reichsstatthalter von Thüringen WK X Hamburg Karl Kaufmann, Reichsstatthalter von Hamburg WK XI Hannover Rudolf Jordan, Reichsstatthalter von Braunschweig und Anhalt WK XII Wiesbaden Jakob Sprenger, Reichsstatthalter von Hessen WK XIII Nürnberg Adolf Wagner, bayerischer Innenminister WK XVII Wien Josef Bürckel, Gauleiter von Wien WK XVIII Salzburg Friedrich Rainer, Reichstatthalter von Salzburg und Kärnten Die Verordnung vom 1. September 1939 wurde mehrmals revidiert, da die Wehrkreise sich mit verschiedenen Gauen, Ländern und Provinzen überschnitten. Kompetenzkonflikte mit machtbewussten Gauleitern, die nicht zum Reichsverteidigungskommissar ernannt worden waren, waren daher vorprogrammiert. Um diese im Laufe des Kriegs immer schärfer werdenden Konflikte zu entschärfen, wurden in der „Verordnung über die Reichsverteidigungskommissare und die Vereinheitlichung der Wirtschaftsverwaltung“ vom 16. November 1942 die Parteigaue zu Reichsverteidigungsbezirken gemacht. Jeder Gauleiter wurde so zum Reichsverteidigungskommissar.
Endphase des Krieges
Gerade in der Endphase des Krieges trug das Amt des Reichsverteidigungskommissars erheblich zur Machtausweitung der Gauleiter und der NSDAP gegenüber den staatlichen Stellen bei. Die Autonomie und Machtfülle der Reichsverteidigungskommissare gegenüber dem Staat wurde durch ihre Einbindung in den totalen Krieg, den Joseph Goebbels als „Reichsbevollmächtigter für den totalen Kriegseinsatz“ am 25. Juli 1944 forderte, noch gesteigert. Der Reichsverteidigungskommissar wurde damit endgültig zu einem politisch-ideologischen Instrument, das die maximale Mobilisierung aller Ressourcen im Innern angesichts der drohenden Niederlage zum Ziel hatte.
Siehe auch
Literatur
- Peter Hüttenberger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP (= Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Nummer 19), Stuttgart: DVA 1969, S. 152-172.
- Peter Diehl-Thiele: Partei und Staat im Dritten Reich. München 1969. (2. Aufl., München 1971, ISBN 3-406-02887-X.)
- Dieter Rebentisch, Karl Teppe: Verwaltung contra Menschenführung im Staat Hitlers. Göttingen 1986, ISBN 3-525-36190-4
- Manfred Wolf: Oberpräsidium der Provinz Westfalen. Bd. 4: Polizei, Justiz, Militär, Chef der Zivilverwaltung, Reichsverteidigungskommissar. Münster 1991, DNB
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