Richard von Belcredi

Richard von Belcredi
Richard Graf Belcredi

Richard Graf Belcredi (* 12. Februar 1823 in Ingrowitz, Mähren; † 2. Dezember 1902 in Gmunden, Oberösterreich) war ein österreichischer Beamter und Politiker.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Belcredi studierte in Prag und Wien Rechtswissenschaften, wurde im Jahr 1854 zum Bezirkshauptmann in Znaim bestellt, 1860 in den mährischen Landtag und aus diesem in den Reichstag gewählt. 1862 wurde er Chef der österreichisch-schlesischen Landesregierung, 1864 schließlich Geheimer Rat und Statthalter von Böhmen.

Das „Dreigrafenministerium“

Nachdem sich Kaiser Franz Joseph im Jahr 1865 von den Liberalen um Ministerpräsident Anton von Schmerling wegen der anhaltenden Turbulenzen (siehe Geschichte Österreichs) enttäuscht getrennt hatte, wandte er sich in der Person von Richard Graf Belcredi einem deklarierten Konservativen zu und ernannte ihn zum Staatsminister und Ministerpräsidenten.

Die Nachricht, man wolle ihn als Staatsminister mit der Leitung der Regierung betrauen, wurde von ihm als persönliches Opfer betrachtet und nur aus dem Pflichtgefühl eines treuen Beamten heraus angenommen. So schrieb er an seine Frau: „Der Kaiser ist auf mich versessen und sagte, dass er in dieser traurigen, gefahrvollen Zeit in mir allein den ehrlichen Mann sehe, auf den er sich unbedingt verlassen könne. Ich möge seine Lage würdigen und nicht seine einzige Hoffnung zurückweisen“.

Belcredi präsentierte am 15. Juni 1865 sein Regierungsprogramm und trat am 29. Juli 1865 seine Amtsgeschäfte an. Der neue Ministerpräsident, dessen Kabinett man auch als das „Dreigrafenministerium“ bezeichnete (obgleich ihm eigentlich vier Grafen angehörten, nämlich Belcredi selbst, Mensdorff als Außenminister, Larisch-Mönich als Finanzminister, sowie Esterhazy als Minister ohne Portefeuille und Repräsentent von Ungarn) erkannte die ungarische Frage als die „eigentliche Crux des österreichischen Reichsproblems“ und gab ihrer Lösung die höchste Priorität. Für die Verhandlungen schien ihm die Sistierung des Februarpatents zweckmäßig, da dieses in den ungarischen Ländern ohnedies nicht akzeptiert und umgesetzt worden war (das Kabinett wurde von den Historikern daher auch als "Sistierungsministerium" bezeichnet). Durch das Sistierungspatent vom 20. September 1865 wurde das „Grundgesetz über die Reichsvertretung“, mit dem 1861 der Reichsrat zum Parlament geworden war, aufgehoben.

Ausgleich mit Ungarn

1866 musste Österreich nach dem Prager Frieden (siehe Preußisch-Österreichischer Krieg) aus dem Deutschen Bund austreten, womit bei den Verhandlungen mit Ungarn nicht länger auf die Deutsche Frage Rücksicht zu nehmen war. Der bisherige Außenminister, Graf Mensdorff, sowie Belcredi gehörten zu den Exponenten der konservativ klerikalen Föderalisten und bekämpften den geplanten Ausgleich mit Ungarn, da durch diesen den deutschen Liberalen in der westlichen Reichshälfte zur Macht verholfen wurde. Für die Verhandlungen wurde Friedrich Ferdinand von Beust als neuer Außenminister berufen.

Belcredi sprach sich gegen weitere Beschränkungen der gemeinsamen Angelegenheiten der Monarchie aus und bemühte sich, eine föderalistische, auf einen Ausgleich auch mit den slawischen Völkern zielende Lösung der Nationalitätenfrage durchzusetzen. Belcredi erschien vielen daher als „zu wenig deutsch“. Er wollte das Österreich in seine fünf historischen Gebiete (1. Deutsch-Österreich, 2. Böhmen-Mähren-Schlesien, 3. Ungarn, 4. Polen-Ruthenien, 5. Illyrien, d.h. die südslawischen Territorien) mit je einem eigenen Landtag einteilen. Ein föderalistisch besetzter Reichsrat sollte für die gemeinsamen Kompetenzen Gesamt-Österreichs zuständig sein. Dieser Plan scheiterte aber erbitterten Widerstand der Ungarn, die einen dualistischen Ausgleich erzielen wollten. Am Ende seiner Ära als Ministerpräsident stand daher der Dualismus, den zu verhindern er angetreten war.

Zwischen Belcredi und Beust war eigentlich keine Gesprächsbasis mehr vorhanden, wie bei der Lektüre des Ministerratsprotokolls vom 1. Februar 1867 deutlich wird. Dort meint Beust, es sei unmöglich, die Wünsche aller zu befriedigen. Daher sei es Aufgabe der Regierung, „sich auf diejenigen zu stützen, die am meisten Lebenskraft besitzen [...], nämlich das deutsche und das ungarische Element“. Belcredi sah die Entscheidung damit als gefallen an und reichte am selben Tag sein Abschiedsgesuch ein. Am 7. Februar 1867 erfolgte seine Enthebung und die Ernennung Beusts zum Ministerpräsidenten. Die von Beust mit den Vertretern Ungarns ausverhandelte Fassung des Ausgleichs wurde dem wieder einberufenen Reichstag quasi als Diktat präsentiert, dieser nutzte jedoch die Gelegenheit und setzte als Gegenleistung zu seiner Zustimmung (Delegationsgesetze vom 21. Dezember 1867) eine neue Verfassung, die Dezembergesetze 1867, durch.

Rückblickend betrachtet war der von Beust erzielte Ausgleich eine zwar kurzfristig „pragmatische“ Lösung, seine Auswirkungen waren jedoch fatal, denn mit ihm begann die sich immer mehr vertiefende Distanz der slawischen Nationen zur Monarchie, die bis zum Zerfall Österreichs 1918 anhielt. Belcredi lag dagegen die Völkerverständigung innerhalb der Monarchie am Herzen. Wie sehr er gegen die „nationale Hetze“ kämpfte, erkennt man aus einer Aussage in einer Ministerratssitzung, wo er für den Unterricht in deutscher und tschechischer Sprache in den böhmischen Volks- und Mittelschulen eintrat, denn „national extreme Richtungen können nur durch praktische Erfahrungen geheilt werden“.

Nach seinem Ausscheiden aus der Politik war Belcredi 1881-95 Präsident des k.k. Verwaltungsgerichtshofs und wurde 1881 außerdem auch zum Mitglied des österreichischen Herrenhauses auf Lebenszeit ernannt.

Literatur

  • Karl Otmar Freiherr von Aretin: Belcredi, Richard Graf von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Berlin 1955, S. 26–28.
  • Ludwig Graf Belcredi, Fragmente aus dem Nachlasse des ehemaligen Staatsministers Grafen Richard Belcredi, in: Die Kultur. Vierteljahresschrift für Wissenschaft, Literatur und Kunst 7 (1906)

Weblinks


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