Ruheforst

Ruheforst
Grabstätte von Johann Heinrich Cotta in Tharandt (1844)

Naturbestattung ist ein Begriff, unter dem verschiedene Bestattungsformen in „naturhafter Umgebung“ vermarktet werden.[1] Diese Bestattungsformen setzen eine Kremierung voraus. Die Bestattung wird auch außerhalb traditioneller Friedhöfe durchgeführt. Auf Grund der gesetzlichen Regelungen sind entsprechende Flächen in Deutschland genehmigungspflichtig.

Inhaltsverzeichnis

Begriff und Grundlage

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde aus hygienischen Gründen die Bestattung von Leichen durch staatliche Anordnungen reglementiert. Im Allgemeinen Preußischen Landrecht wurde in § 184 das Bestatten von Leichen außerhalb von geschlossenen Wohnbebauungen angeordnet.

Da sich die Feuerbestattung durchgesetzt hat, werden auch andere Bestattungsorte außerhalb der pietätsbefangenen Flächen (Friedhöfe, Kirchhöfe) nachgefragt. Der Wunsch der Trauernden nach einem neuen Naturverständnis ändern die Gewohnheiten. Durch die berufliche Flexibilität der Nachkommen kann der Abstand zum Grab der Verstorbenen wachsen, damit ändert sich das Trauerverhalten. Ausdruck dieser Ortsveränderungen ist eine zunehmende Anzahl an Umbettungen, die an sich mit der Totenruhe unvereinbar ist. Andererseits ist es noch Familientradition, die Toten in Wohnortnähe zu haben, später selbst in der Nähe der Vorgänger die ewige Ruhe zu finden. Auch die nachhaltige Grabpflege wird immer weniger betrieben. So sind Graborte ohne Verpflichtung zu ständiger Pflege gewünscht, wie dies etwa auf Seebestattungen zutrifft.

Der Begriff „Natur“bestattung orientiert sich an neuen Bestattungsorten (Baum, Landschaft, Wald, Wiese). Die Form ist gekennzeichnet, dass die Grabstellen naturbelassen sind und so keiner individuellen Pflege der Hinterbliebenen bedürfen. Die jeweilige Bezeichnung dieser Bestattungsform ist durch kommerzielle Rechte geschützt und unterliegeht dem Markenrecht. Der Wunsch nach exklusiven und außergewöhnlichen Formen treibt allerdings auch die kommerziellen Interessen voran.

Naturbezogene Bestattungen werden in der Ausführung durch Bestattungsgesetze in den Möglichkeiten begrenzt. Im deutschsprachigen Raum ist die Kremation, also die Einäscherung des Verstorbenen der vorausgehende Vorgang. Für bestimmte Bestattungsformen, wie Verstreuen der Asche, muss vorschriftsmäßig die Erklärung oder Zustimmung des Verstorbenen vorliegen. Da sich neue Formen nur schrittweise einführen, können sich die Vorschriften von Kommune zu Kommune oder in der jeweiligen Friedhofssatzung wesentlich unterscheiden. Nach geltendem deutschen Recht ist letztlich für jede Feuerbestattung die persönliche Zustimmung noch zwingend. Dass diese gesetzliche Vorschrift vom Anfang des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr zwingend durchgesetzt wird, bezeugt die Änderung der Gewohnheiten.

Baumfeld auf einem Friedhof, hier Pankow XII

Baumbestattung

Mit Naturbestattungen sind vorrangig Baumbestattungen gemeint. Dem liegt die Idee zu Grunde, dass durch die Bestattung im Wurzelbereich von Bäumen die materielle Hülle des Verstorbenen schneller in den Naturkreislauf zurück gelangt. Unsterblichkeit auch der materiellen Hülle wird so symbolisiert. Der Baum ist aber auch das Grabmal. Ein Vorteil für die Nachkommen besteht darin, dass eine individuelle Pflege einer Grabstätte nicht nötig ist und doch ein angenehmer Platz für den Trauernden vorhanden ist. Eine gewisse Tradition hat die Bestattung unter Bäumen oder im Walde bei Forstleuten. So liegen etwa Heinrich Cotta, Ferdinand von Raesfeld und Heinrich von Salisch außerhalb von Friedhöfen in den von ihnen betreuten Wäldern begraben.

Die bereitgestellten Flächen können auch außerhalb von Friedhöfen liegen, in den deutschen Ländern verschieden gehandhabt. In der Schweiz, wo dies bereits durchgehend möglich ist werden Begräbnisflächen an Berghängen mit Ausblick in die Bergwelt oder ähnlich exponierten Lagen angeboten. Andernorts werden aus Tradition Wälder mit ihrem Unterholz und Laubdach bevorzugt.

Baumbestattung auf pietätsbefangenen Friedhofsflächen hat ebenfalls ihren Vorteil. Durch den zunehmenden Anteil an Urnenbestattungen und zunehmendes Durchschnittsalter geht der Bedarf an Friedhofsfläche zurück. In Waldfriedhöfen mit gutem Bestand an alten Bäumen ist damit das Anlegen von Baumfeldern möglich. Als Einzelgrabstätten um einen Baum oder auch als „Familienbaum“ für Familiengrabstätten. Der Vorteil von herkömmlichen Friedhofsflächen besteht in der vorhandenen Infrastruktur, wie Feierhalle oder Kapelle, Friedhofsgärtnerei oder Blumenhalle, und die mögliche Nähe zum Wohnsitz der Hinterbliebenen.

Vorbehaltliche Punkte am Nutzungskonzept

Zunächst handelt es sich um ein neuartiges kommerzielles Konzept für die Beisetzung der Aschereste. In einem geeigneten Wald wird der Baum zum Grabmal, die Nutzungszeit ist mit 99 Jahren dem Anlass entsprechend. Sturmschäden oder andere Faktoren, die die Laufzeit beeinflussen sind nicht kalkulierbar und außerhalb des typischen Planungszeitraumes. Allerdings erreichen einige Laufzeiten von Familiengrabstätten diese Dauer ohne Komplikationen.

Beim Begräbniswald ist die Betrachtungsweise gegenüber einem Friedhof gegensätzlich. Für den Wald steht die Holzerzeugung im Vordergrund, nicht der Bestattungszweck, deshalb wird hierfür die Holznutzung zurückgestellt.

Allerdings sind zumeist die vertraglichen Regelungen zwischen Betreibern und Hinterbliebenen nicht aus der Sicht der Bestattung geregelt, so bleibt manches ungeregelt. Die bestattungsrechtlichen Fragen, wie Umbettung, Nachnutzung, Baumschäden innerhalb der vereinbarten und auch gekauften Nutzungszeit bleiben offen. Die landesrechtlichen Regelungen gelten für gemeindliche und kirchliche Friedhöfe. Wälder unterliegen den Waldgesetzen der Länder. Der Gesetzgeber gestaltet Friedhofsgesetze notwendigerweise anders als das Waldgesetz. Für Österreich und die Schweiz gilt diese Feststellung ebenfalls, aber die Ausgangssituationen waren anders.

Die Bestattungszeremonie kann als ungewohnt wahrgenommen werden, wenn ein Förster die Urne beisetzt und dies anders handhabt als ein Mitarbeiter des Friedhofs oder ein Bestatter, die die entsprechende Zeremonie gewohnt sind. Umbettungen sind Störungen der Totenruhe, deshalb ist dies nur in besonders begründeten Fällen möglich. Wegen des gewünschten raschen Zerfalls der Urne für Baumbestattungen ist der Entschluss zur Baumbestattung zunächst endgültig. Die Beratung hierzu ist Bestandteil einer vertrauenswürdigen Aufklärung.

Wiesenbestattung, Waldbestattung

Die Beisetzung der zersetzlichen Urne kann statt im direkten Wurzelbereich von Bäumen auch auf Wiesen oder in Wälder auf speziell dafür ausgewählten Flächen erfolgen. So kann die körperliche Substanz des Verstorbenen, die Kremationsasche, schnell wieder in den Naturkreislauf gelangen. Der Wunsch des Verstorbenen sollte möglichst schriftlich fixiert sein, um den Nachkommen die Durchführung zu erleichtern.

Geeignete und genutzte Orte solcher Bestattungen sind Almwiesen, Bergbäche, Felsen, Berghänge, Täler, Waldflächen, Meeresküsten. Das deutsche (und wohl auch österreichische) Bestattungsrecht lässt dies nicht unmittelbar zu, aber in der Schweiz und angrenzenden Ländern gibt es diese Flächen. Für den Hinterbliebenen ist zu bedenken, dass durch die Entfernung zum Ascheplatz die Nähe zur Grabstätte fehlen kann, die Auswahl der Bestattungsorte ist zu überlegen. Je nach Rechtslage ist das Beisetzen in speziellen Urnen oder das Verstreuen der Asche möglich. Ein Ort der Ruhe und Besinnung in der Landschaft kann den Hinterbliebenen bei der Überwindung der Trauer helfen.

Luftbestattung

Bei entsprechender Gesetzeslage besteht die Luftbestattung darin, dass die Asche des Verstorbenen bei einer Ballonfahrt dem Luftraum übergeben wird. Es ist auch der Begriff Ballonbestattung gebräuchlich. Derzeit kann im Ausland die Asche in einer gewissen Höhe verstreut werden. Diese Idee der Übergabe der Seele und der körperlichen Hülle an das Medium kann mit besonderen Vorstellungen (Luftmenschen) verbunden sein, oder durch ganz irdische Vorstellungen zur Trauerbewältigung begründet sein. Die Herkunft dieser Form geht offensichtlich auf die bereits übliche Seebestattung zurück.

Der Wunsch nach exklusiven und außergewöhnlichen Bestattungsformen treibt die kommerziellen Interessen weiter voran. Prinzipiell gibt es bereits die Möglichkeit der Weltraumbestattung. Ein Teil der Asche wird in eine Kapsel verbracht und von Raketen oder Satelliten aus, oberhalb der Lufthülle der Erde, der „Ewigkeit“ übergeben. Dem Aufwand entsprechend ist dies eine eher selten genutzte Variante der Naturbestattung.

Einmalig ist bislang das „Ehrengrab“ des Astronomen Eugéne Shoemaker, ein Teil seiner Asche war in einer Kapsel im „Lunar Prospector“ mit auf der Mondumlaufbahn. Nach dem Ende der Mission wurde der Mondtrabant mit dieser Asche über dem Mondsüdpol abgestürzt. Ab 2009 will ein Bestattungsunternehmen aus Houston diese „Mondbestattungen“ kommerziell anbieten.

Ebenfalls das Urelement Luft benutzt die traditionelle Bestattungsform der Himmelsbestattung in Tibet, der Mongolei und bei den Parsen. Hier werden die Toten in „Himmelstürmen“ den Greifvögeln übergeben.

Abbaubare Urne

Normal verrottende Überurne nach 10 Jahren

Naturbestattungen erfolgen ausschließlich nach der Kremierung. Für die Beisetzung werden entweder leicht ökologisch abbaubare Urnen als Gefäß genutzt oder die Asche wird direkt „der Natur übergeben“ (verstreut). Die Urne wird bei der Beisetzung entweder in vorgefertigte Stellen eingesetzt oder herkömmlich direkt im Wurzelbereich der Bäume oder der gewählten Naturfläche eingesetzt. Um gegebenenfalls die friedhofsgärtnerische Gestaltung zu ermöglichen wird eine Bepflanzung mit Efeu genutzt, um das Einsetzen der folgenden Urnen zu ermöglichen, da dann wiederum eine Öffnung des Bodens nötig ist. Es gibt aber auch Urnenanlagen, die die Urnen übereinander im Boden aufnehmen, wozu nur eine Erstanlage nötig ist. Auch als Denkmal sind vor Ort unterschiedliche Lösungen vorgeschrieben: Namensplaketten im Baumlaub, ebenerdige Liegeplatten, Grabplatten auf der Wiese oder am Baum.

Dem Sinn einer Naturbestattung entspricht es, wenn die sterblichen Reste des Verstorbenen (Asche) schnell in den Naturkreislauf zurückgelangen. Wenn es die Bestattungsgesetze nach dem jeweiligen Landesrecht zulassen, kann die Asche verstreut werden. Falls die Beisetzung in Urnen (Aschekapsel) vorgeschrieben ist, sind schnell zersetzliche Aschegefäße zu benutzen, die „biologisch“ abgebaut werden. Solche Urnen kommen auch für Seebestattungen zum Einsatz. Als Material wird meist gepresste Maisstärke oder ähnliches genutzt. Zu diesen Aschekapseln gibt es abbaubare Überurnen, die dem Aschegefäß ein würdevolles Design geben. Es wurden geeignete Werkstoffe entwickelt. Im einfachsten Falle handelt es sich bei den Überurnen um Behältnisse aus sogenanntem Flüssigholz [2]. In Deutschland müssen Urnen und Aschekapseln eingesetzt werden, deren Unbedenklichkeit für die Umweltkompartimente Boden und Wasser zertifiziert wurden. Wie bei Urnen üblich sind an diesen Gefäßen Sollbruchstellen vorhanden, die eine gewollte Zerstörung im Erdboden beschleunigen.

Öko-Bestattung

Alternativ zu den bisherigen Bestattungsformen gewinnt der Gedanke des Naturschutzes Einfluss. Der Trend der Ökobestattungen findet in den USA Verbreitung, einerseits als „alkalische Hydrolyse“ und andererseits in der „Unterwasserbestattung“. Im ersten Falle wird der Verstorbene in einem Edelstahltank in Lauge eingelegt. Im anderen Fall schuf „The Neptun Society“ an der Küste Floridas das „Memorial Reef“. Das ist ein künstliches Riff für bis zu 125.000 Verstorbene, das aus der Asche und 10% Beton geschaffen wurde. Es gilt als umweltfreundlich, da es Korallen und Meerestieren einen Lebensraum bietet.[3]

Urnenanlagen

Eine Urnengemeinschaftsanlage (Pankow IX)

Eine Naturbestattung ist nicht zu verwechseln mit einer anonymen Urnenbestattung.

Urnenhaine sind Gräberfelder, auf denen ausschließlich die Beisetzung eingeäscherter Verstorbener durchgeführt wird. Die Bestattung findet in Begräbnisgefäßen (Urnen) statt oder durch Verstreuung der Asche auf Streuwiesen.

Die Urnengemeinschaftsanlage (UGA), oft als „Grüne Wiese“ bezeichnet, dient der Aufnahme herkömmlicher Urnen in Reihenfolge ohne individuelle Denksteine und für die Dauer der jeweils landesspezifische Nutzungszeit. Die Anlage solcher Friedhofsfelder erfolgt mit einer einheitlichen würdigen Gestaltung und uniformer Nutzung und Pflege. Die UGA ist anonym, das meint die exakte Grabstelle im Feld bleibt den Nachkommen (mehr oder weniger) unbekannt. Ein Denkstein entfällt völlig, mitunter existiert ein Denkmal oder Erinnerungszeichen für die Gesamtanlage. Grabschmuck ist dem Wesen nach in besonderen Einrichtungen am Rande abzulegen.

Ein neuerer Trend der Urnenbeisetzung besteht in der „halbanonymen“ Anlage. Hierfür wird wie in der UGA in kleineren Grabfeldern eine gemeinsame Beisetzung einer gewissen Anzahl (beispielhaft sind 20 Urnen üblich) Urnen durchgeführt. Es werden auf einheitlich gestalteten Grabmalen die Namen der Verstorbenen, mitunter auch deren Lebensdaten, verzeichnet. Die Grabstelle ist dadurch markiert, aber die Pflege und Anlage wird zentral durchgeführt und vermeidet den Angehörigen den Aufwand der persönlichen Grabpflege. Oft werden dafür vormalige Erdfelder genutzt. Eine besondere Form der Grabmale etwa Gedenkblätter am Baum sind bekannt geworden.

Die Urnenwand (Urnennische) ist eine andere Form. Die Urnen werden in vorbereitete Fächer eingestellt, anonym oder mit Namensplatten versehen, oberhalb der Erdoberfläche in Reihen neben- und übereinander. Möglicherweise auch in der Friedhofsmauer.

Im Urnenreihengrab erfolgt der Beisatz in chronologischer Reihenfolge mit individueller Nutzung.

Kolumbarien sind Gebäude oder Gewölbe in welchen Urnen (insbesondere sog. Schmuckurnen) in Nischen aufbewahrt werden.

Literatur

  • Reiner Sörries: Alternative Bestattungen: Formen und Folgen. Ein Wegweiser. Fachhochschulverlag, 2008. ISBN 978-3940087188
  • Joachim Wanke et al.: Friedhof - Ade?: Die Bestattungskultur des 21. Jahrhunderts. AZUR Verlag, 2006. ISBN 978-3934634329

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Friedhof zu Beginn des 21. Jahrhunderts
  2. Wiener Zeitung
  3. VDZB (Herausgeber): Bestattung Heft August 2008. Bonn 2008. ISSN 1613-4850

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