- Rüstungsbereich
-
Gemäß Artikel 87a und 87b GG teilt sich die deutsche Bundeswehr in Streitkräfte und zivile Bundeswehrverwaltung auf. Der Rüstungsbereich ist neben der Territorialen Wehrverwaltung ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz und damit einer der zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr.
Im Gegensatz zur gängigen Praxis in vielen anderen Ländern und auch der Geschichte der deutschen Streitkräfte sollte es daher eine strikte Trennung zwischen den Soldaten und den zivilen Mitarbeitern der Bundeswehrverwaltung einschließlich des Rüstungsbereiches geben. Dieser verfassungsrechtliche Imperativ wird in der täglichen Verwaltungspraxis aber nicht mehr angewendet: denn in der Abteilung Modernisierung (M) des BMVg, der Hauptabteilung Rüstung, im BWB und dem IT-AmtBw arbeiten Soldaten gleichberechtigt neben Beamten und Angestellten. Eine entsprechende Billigung des Parlaments zur Aussetzung der verfassungsrechtlichen Trennung zwischen Truppe und Wehrverwaltung liegt nicht vor.
Aufgaben
Der Rüstungsbereich ist verantwortlich für die Ausstattung der Streitkräfte mit dem notwendigen Wehrmaterial, vor allem der Beschaffung militärischer Rüstungsgüter.
Gliederung
Die Kontrolle und Steuerung des Rüstungsbereiches liegt auf ministerieller Ebene bei der Hauptabteilung Rüstung.
Der Rüstungsbereich gliedert sich in zwei Bundesoberbehörden:
- das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
- das Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik der Bundeswehr
- und nachgeordnete Dienststellen.
Weblinks
- Internetpräsenz Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
- Internetpräsenz Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik
Teilstreitkräfte: Heer | Luftwaffe | Marine
Weitere militärische Organisationsbereiche: Streitkräftebasis | Zentraler Sanitätsdienst
Zivile Organisationsbereiche: Territoriale Wehrverwaltung | Rüstungsbereich | Rechtspflege | Militärseelsorge
Wikimedia Foundation.