- Territoriale Wehrverwaltung
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Die Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV) ist neben dem Rüstungsbereich ein Teil der Bundeswehrverwaltung gem. Artikel 87b Grundgesetz[1] und damit einer der zivilen Organisationsbereiche der Bundeswehr. Der zu Anfang rein zivile, nun militärische Aufbau resultierte aus Erfahrungen mit den Fehlleistungen in der Logistik der Wehrmacht[2].
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Im Gegensatz zum Rüstungsbereich, dessen Schwerpunkt mit dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung vor allem in der Beschaffung militärischer Rüstungsgüter liegt, ist die Territoriale Wehrverwaltung überwiegend für regionale Aufgaben zuständig, im In- wie auch zunehmend im Ausland. Hierzu gehören, neben der Versorgung der Truppe mit Verpflegung, Bekleidung (letzteres bereits weitgehend privatisiert) und sonstigen (Beschaffungs-)Dienstleistungen, insbesondere der Betrieb und die Verwaltung der militärisch und zivil genutzten Liegenschaften der Bundeswehr durch die Bundeswehr-Dienstleistungszentren (BwDLZ) (Facility Management) sowie die Ergänzung des Personalbedarfs der Bundeswehr durch die Kreiswehrersatzämter.
Daneben obliegen der Territorialen Wehrverwaltung weitere administrative Aufgaben wie Gehalts-, Entgelt- und Beihilfezahlungen.
Das Tätigkeitsfeld der Territorialen Wehrverwaltung ist – vor dem Hintergrund der Haushaltssituation des Bundes – in zunehmender Weise geprägt durch Privatisierungs- bzw. Outsourcingprojekte der Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb (g.e.b.b.) und Public Private Partnership-Modelle sowie durch die Gründung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA).
Gliederung
Der größte Organisationsbereich der Bundeswehrverwaltung unterteilt sich in
- Bundesoberbehörden
- das Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn
- die Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik in Mannheim
- das Bundessprachenamt in Hürth
- die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung in Mannheim
- Bundesmittelbehörden
- Ortsbehörden
- die Bundeswehr-Dienstleistungszentren
- die Bundeswehrverwaltungsstellen im Ausland
- die Kreiswehrersatzämter
- die Bundeswehrfachschulen
- das Verpflegungsamt der Bundeswehr in Oldenburg
- die Bundeswehrverwaltungsschulen (im verwaltungshierarchischen Sinne keine Ortsbehörde, da unmittelbar dem Aus- und Fortbildungsreferat im Bundesministerium der Verteidigung unterstellt.)
Mit der Auflösung der Standortverwaltung Roth wurde Mitte 2007 die letzte Standortverwaltung geschlossen und die Umwandlung der Standortverwaltungen in Bundeswehr-Dienstleistungszentren abgeschlossen.
Quellen
- ↑ http://dejure.org/gesetze/GG/87b.html
- ↑ Rainer Blasius: Ziviler Geist gegen grasende Generäle, ganzseitiger Artikel, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 29. März 2006, Seite 10, Buch Ereignisse und Gestalten,
siehe auch Ernst Wirmer: Bundeswehrverwaltung ohne Uniform
Weblinks
Teilstreitkräfte: Heer | Luftwaffe | Marine
Weitere militärische Organisationsbereiche: Streitkräftebasis | Zentraler Sanitätsdienst
Zivile Organisationsbereiche: Territoriale Wehrverwaltung | Rüstungsbereich | Rechtspflege | Militärseelsorge
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