Sandstreuer

Sandstreuer
Sandungsvorrichtung an einer Lok der BR103
Ein ICE 3 sandet bei 300 km/h

Ein Sandstreuer ist eine in Schienenfahrzeugen verwendete Einrichtung, bei der mit Hilfe von Druckluft (ca. 8 bar) oder durch Wirkung der Schwerkraft Sand aus einem Vorratsbehälter (Sandkasten) durch Sandfallrohre unter die Räder geblasen bzw. vor den Rädern auf die Schienen gestreut wird, um die Reibung zwischen Rad und Schiene zu erhöhen. Dies ist vor allem bei (etwa aufgrund von Nässe) reduziertem Reibungsverhältnis und starken Zug- oder Bremskräften sinnvoll, um die Traktions- bzw. Bremswirkung zu verbessern und ein Durchrutschen der Räder (Schleudern bzw. Gleiten) zu verhindern. Der Sandvorrat ist so bemessen, dass er in der Regel nur von Nachschau zu Nachschau ergänzt werden muss.

Für den Betrieb des Sandstreuers ist es sehr wichtig, dass der Bremssand trocken gehalten wird. Bei Dampflokomotiven befand sich der Sandkasten daher regelmäßig auf dem Scheitel des Langkessels in einem separaten Sanddom, in dem der Sand durch die Kesseltemperatur warm und trocken gehalten wurde. Bei modernen Fahrzeugen ist zumeist eine elektrische Heizspirale im Sandvorratsbehälter eingebaut, die den Sand trocken hält.

Als Bremssand kommt sehr feiner Sand mit hoher Festigkeit durch einen hohen Quarzanteil zum Einsatz. Der Sand sollte eine Körnung von 0,8–1,6 mm gemäß TL 918 2243-5 bzw. 0,71–1,6 mm gemäß BN 918 224 (s. Grobsand) haben und lehmfrei sein. Der Sandvorrat ist im Rahmen der Abschlussarbeiten am Fahrzeug zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.

Bedienung des Sandstreuers

Bremssand auf einer Schiene

Die Bedienung des Sandstreuers erfolgt vom Führerstand des Bahnfahrzeuges aus. Bei Dampflokomotiven erfolgte die Betätigung über Druckluft, mechanisches Gestänge oder über Seilzug; der Sand fiel dann allein durch die Schwerkraft über die Sandrohre vor beide Räder der Achse auf die Schiene. Bei modernen Triebfahrzeugen erfolgt das Sanden auf Tastendruck oder automatisch durch den Gleit- bzw. Schleuderschutz. Dazu wird ein Magnetventil angesteuert, das Druckluft aus der Hauptluftbehälterleitung (HBL) in eine Düse der Sandungsvorrichtung leitet und dadurch bewirkt, dass Sand über eine Schlauch- oder Rohrleitung unter die Räder geblasen wird.

Auf schlüpfrigen Schienen und sobald zu erwarten ist, dass die Räder gleiten, die Gleitschutzvorrichtungen ansprechen oder übermäßiger Schlupf auftritt, muss gemäß DB-Richtlinie[1] die Sandungsvorrichtung betätigt werden. Auf Brücken, Weichen, Drehscheiben, Schiebebühnen, Gleiswaagen und im Bereich von Tankstellen von Schienenfahrzeugen darf jedoch außer bei Gefahr im Verzug nicht gesandet werden, da hier durch Sanden die Funktion beweglicher und empfindlicher Bauteile beeinträchtigt werden könnte [2]. Auf übermäßiges Sanden sollte generell verzichtet werden, da der zerriebene Quarzsand den elektrischen Kontakt zwischen Rad und Schiene und damit bei elektrischen Schienenfahrzeugen den Stromfluss (Triebstromrückfluss und Gleisfreimeldung) beeinträchtigen kann.

Bei niedriger Geschwindigkeit gestreuter Bremssand kann bei einzeln fahrenden Triebfahrzeugen eine isolierende Wirkung zwischen Rad und Schiene verursachen. Durch so entstandene fehlerhafte Gleisfreimeldungen an elektrischen Gleisstromkreisen kam es wiederholt zu Zusammenstößen. Das Eisenbahn-Bundesamt wies die Eisenbahnverkehrsunternehmen an, bei scheibengebremsten Triebfahrzeugen das Sanden bei Geschwindigkeiten von 25 km/h (oder weniger) zu vermeiden.[3]

Einzelnachweise

  1. DB AG Konzernrichtlinie 915.0107, Abschnitt 1, Absatz 8
  2. DB AG Konzernrichtlinie 492.0001, Abschnitt 3, Absatz 14
  3. Sicherheit hat oberste Priorität. In: Voraus, Ausgabe Januar/Februar 2009, ISSN 1438-0099, S. 8, 10

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